Das neue Verbraucherkreditgesetz

Mehr Klarheit. Mehr Transparenz. Besser informiert.

Mit der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie – in Österreich umgesetzt im Verbraucherkreditgesetz 2026 (“VKrG 2026”) wird der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Krediten weiter gestärkt.

  • Verständlichere Informationen zu Kreditangeboten
  • Mehr Transparenz bei Kosten und Konditionen
  • Besserer Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher
  • Unterstützung bei verantwortungsvollen Kreditentscheidungen
  • Einheitliche Standards in der Europäischen Union

Was steckt hinter der neuen Verbraucherkreditrichtlinie?

Die EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge, in englisch auch Consumer Credit Directive 2 (CCD2) genannt, soll den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Verbraucherkrediten verbessern. 

Sie berücksichtigt, dass Kredite heute nicht nur bei Banken, sondern auch über digitale Plattformen und neue Finanzierungsmodelle angeboten werden. Deshalb werden bestehende Regeln modernisiert und der Anwendungsbereich des Verbraucherkreditrechts erweitert.

Für Sie bedeutet das: Kreditinformationen sollen transparenter werden, die Prüfung der Rückzahlungsfähigkeit wird gestärkt und Ihre Rechte als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer werden weiterentwickelt.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

 

  • Mehr Transparenz bei Kreditangeboten

    Sie sollen wichtige Informationen zu Kosten, Konditionen und Verpflichtungen leichter verstehen und unterschiedliche Angebote besser beurteilen können. Für unsere Konsumkredite finden Sie hier ein Produktinformationsblatt das Ihnen alle wichtigen Informationen bereitstellt.

  • Verantwortungsvolle Kreditvergabe

    Vor der Kreditvergabe wird geprüft, ob der Kredit voraussichtlich zu Ihrer finanziellen Situation passt und Sie ihn zurückzahlen können. Sollte dies nicht der Fall sein, darf die Bank keinen Kredit mehr vergeben.

  • Mehr Schutz bei digitalen Kreditangeboten

    Die neuen Regelungen berücksichtigen zunehmend digitale Abschlussprozesse und moderne Kreditprodukte. Auch hier sollen Informationen verständlich und wichtige Entscheidungen nachvollziehbar sein.

  • Stärkere Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten

    Bei finanziellen Schwierigkeiten werden die Vorgaben für den Umgang mit Zahlungsrückständen und mögliche Unterstützungsmaßnahmen weiterentwickelt.

  • Klare Rechte für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer

    Die Richtlinie regelt unter anderem Informationspflichten sowie Rechte im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Kreditvertrag und der vorzeitigen Rückzahlung.

Gut vorbereitet zur Kreditentscheidung

Die neuen Regelungen stärken die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung Ihrer finanziellen Situation.

Dazu gehört, dass relevante Informationen berücksichtigt werden, um einschätzen zu können, ob die geplante Kreditverpflichtung tragbar ist.

Das bedeutet auch: Ein Kredit kann nicht allein deshalb zugesagt werden, weil er beantragt wurde. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle Kreditvergabe erfüllt sind.

Unser Tipp: Informieren Sie sich vor dem Abschluss über die Gesamtkosten, die Rückzahlungsbedingungen und die Auswirkungen auf Ihr monatliches Budget.

Die wichtigsten Fragen zum Verbraucherkreditgesetz 2026

Das hängt von der Art der Finanzierung und Ihrer konkreten Situation ab. Der Anwendungsbereich wird erweitert und umfasst künftig auch bestimmte Kreditformen, die bisher nicht oder nicht in gleicher Weise erfasst waren. Bei bestehenden Konsumkrediten ändert sich an Ihren vertraglichen Vereinbarungen nichts. Bei einer bestehenden Einkaufsreserve auf Ihrem Konto (umgangssprachlich auch oft als „Kontolimit“ oder „Kontorahmen“ bezeichnet), ist eine Zustimmung erforderlich und wird ein Überschreitungslimit vereinbart, das die Betragsobergrenze darstellt, bis zu derer die Bank eine Überschreitung Ihres Konto zulassen kann. Sie können die Zustimmung bequem im ebanking oder in der APP erteilen.

Nein. Die Richtlinie und das VKrG 2026 sollen vor allem Transparenz, Verbraucherschutz und verantwortungsvolle Kreditvergabe stärken. Ob ein Kredit günstig ist, hängt weiterhin von seinen individuellen Konditionen und den Marktbedingungen ab.

Für Einkaufsreserven beziehungsweise Kontoüberschreitungen gelten künftig strengere gesetzliche Vorgaben.

Künftig wird eine Einkaufsreserve als Überschreitungslimit dargestellt und wir vereinbaren mit Ihnen ein Überschreitungslimit als Obergrenze einer möglichen Kontoüberschreitung. 

Damit eine Überschreitung des Kontos  weiterhin ermöglicht werden  kann, ist eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Ohne diese Zustimmung sind Kontoüberschreitungen nicht mehr möglich.

Zahlungen, Überweisungen oder Behebungen, die Ihr Guthaben und eine allenfalls vereinbartes Überschreitungslimit übersteigen, können dann nicht mehr durchgeführt werden.

Auch nach Ihrer Zustimmung besteht kein Anspruch darauf, dass eine Kontoüberschreitung im Einzelfall zugelassen wird. Die Entscheidung bleibt bei der Bank.

Ob eine Kontoüberschreitung im Einzelfall zugelassen wird, bleibt auch nach Einräumung Ihres Überschreitungslimits im freien Ermessen der Bank. 

Im Rahmen einer Kreditprüfung können Informationen zu Ihrer individuellen finanziellen Situation erforderlich sein. Welche Angaben konkret benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Kredit.

Die neuen Regelungen enthalten Vorgaben zum Umgang mit Zahlungsrückständen und zu möglichen Nachsichtsmaßnahmen. Welche Unterstützung im Einzelfall infrage kommt, hängt von der Situation und den anwendbaren Bestimmungen ab.

Das VKrG 2026 tritt am 20.11.2026 in Kraft und ist in weiten Teilen nur auf Kreditverträge und Kreditierungen anzuwenden, die nach dem 19.11.2026 geschlossen bzw. gewährt werden.