Investieren für morgen. Ihr Familiendepot.

  • Zusatzvereinbarung: Eine Ergänzung zu Ihrem bestehenden Wertpapier-Depot, mit der Sie dokumentieren, dass Sie das Depot zu einem gewählten Zeitpunkt an eine begünstigte Person verschenken möchten. 

  • Flexible Empfänger: Die begünstigte Person kann Ihr Kind, Enkelkind oder eine andere nahestehende Person sein - sie muss nicht zu Ihren gesetzlichen Erben gehören. 

  • Volle Kontrolle: Sie bleiben bis zur Schenkung Depotinhaber und sind in der Auswahl der Finanzinstrumente nicht eingeschränkt. 

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Risikohinweis: Bitte beachten Sie, dass Veranlagungen in Wertpapiere neben Chancen auch Risiken bergen. Kurse können steigen und fallen. Die im Einzelfall vorhandenen Risiken und Einflussfaktoren hängen vom jeweiligen Finanzinstrument ab.

Was ist das Familiendepot?

Das Familiendepot ist eine Zusatzvereinbarung zu Ihrem bereits bestehenden Wertpapier-Depot. Mit dieser Absichtserklärung dokumentieren Sie, dass Sie Ihr Depot zu einem von Ihnen gewählten Zeitpunkt (beispielsweise  18., 25. oder 30. Geburtstag der Person, die das Depot erhalten soll) – an eine begünstigte Person aus Ihrem Familienkreis verschenken möchten. Diese Person kann Ihr Kind, Enkelkind oder eine andere Ihnen nahestehende Person sein und muss nicht zwingend zu Ihren gesetzlichen Erben gehören. 

Dadurch, dass Sie Depotinhaber sind und bleiben bis Sie das Depot in der Zukunft verschenken, sind Sie in der Auswahl der Finanzinstrumente nicht eingeschränkt.  

In wenigen Schritten loslegen

  1. Filialtermin vereinbaren: Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in einer BAWAG Filiale.
  2. Dokumente mitbringen: Bringen Sie die aktuellen Lichtbildausweise der beteiligten Personen mit. Falls die begünstigte Person bereits über 18 Jahre alt ist, benötigen wir auch deren Lichtbildausweis - davor den eines gesetzlichen Vertreters für die Zustimmungserklärung zur Datenweitergabe.
  3. Zusatzvereinbarung unterzeichnen: In der Filiale unterzeichnen Sie die Zusatzvereinbarung zum Familiendepot. Darin bestimmen Sie die begünstigte Person und den Übergabezeitpunkt (frühestens ab deren 18. Geburtstag).

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Sie benötigen:

  • Bestehendes oder neu eröffnetes BAWAG Einzel-Depot
  • Persönlichen Termin in einer BAWAG Filiale
  • Lichtbildausweis aller beteiligten Personen
  • Daten der begünstigten Person (Name, Geburtsdatum, Adresse)

Die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick: 

  • Vollständige Kontrolle & Flexibilität: Volle Kontrolle über Ihr Depot - Begünstigte, Übergabezeitpunkt und Modalitäten jederzeit änderbar

  • Steueroptimierte Weitergabe: KESt-freie Übertragung bei unentgeltlicher Weitergabe mit rechtssicherer Abwicklung

  • Flexible Familienbegünstigung: Alle Familienmitglieder begünstigungsfähig - Vermögen bleibt gezielt in der Familie

  • Einfache Handhabung: Nur drei Schritte in der Filiale - wir übernehmen die komplette Abwicklung

  • Bedeutungsvolles Zeichen: Symbol von Vertrauen, Fürsorge und langfristigem Generationenschutz

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Beste Anlageberatung.

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Risikohinweis: Anlegen in Wertpapiere birgt neben Chancen auch Risiken.

Noch Fragen zum Familiendepot?
 


Eine Zusatzvereinbarung zu Ihrem bestehenden Wertpapierdepot aus zwei „Bausteinen“:

  1. So lange Sie leben: Das Familiendepot ist eine unverbindliche Absichtserklärung (ohne automatische Übertragung), Depot und Verrechnungskonto in der Zukunft verschenken zu wollen, wenn ein gewisses Ereignis eintritt. Wenn das Ereignis eintritt (z.B. Studienabschluss), können Sie sich überlegen, ob Sie das Depot wirklich verschenken wollen.
     
  2. Wenn Sie sterben: Das Familiendepot sieht eine bindende Begünstigung für eine andere Person (Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall) vor – die Bank leistet nach Ihrem Tod an die begünstigte Person, wenn das von Ihnen festgelegte Ereignis eingetreten ist oder noch eintritt .

Nein.

Die Absichtserklärung unter Lebenden ist nicht verbindlich.

Auch wenn das von Ihnen gewählte Ereignis bzw. ein gewählter Zeitpunkt eintritt (z.B. Volljährigkeit, Geburtstag, Studienabschluss), bleibt das Depot vollständig in Ihrem Eigentum. Eine Übertragung des Depots unter Lebenden ist mittels Schenkung möglich, die praktisch z.B. durch Depotübertrag auf die im Familiendepotvertrag in Aussicht genommene Person erfolgt. Den Depotübertrag beauftragen Sie dann, wenn Sie das Depot herschenken wollen.

Nein.

Auf Ihren Wunsch richten wir jedoch einen „read-only“ eBanking Zugang für Ihr Depot für die begünstigte Person ein, die Sie in Aussicht genommen haben.

Zu Lebzeiten entsteht rein auf Basis der Zusatzvereinbarung kein Anspruch der begünstigten Person:

  • kein Eigentum
  • kein Mitspracherecht
  • kein Anspruch auf Übertragung
  • Eine Schenkung an die begünstigte Person
  • Damit diese erfüllt wird: eine separate, ausdrückliche Verfügung von Ihnen (z.B. Auftrag zum Depotübertrag), die von der Bank ausgeführt wird.

Erst mit der tatsächlichen Übertragung der Wertpapiere entsteht eine rechtswirksame Schenkung unter Lebenden. Ansonsten müssten Sie dafür einen Notariatsakt errichten.

Nein.

Sie dient ausschließlich der Dokumentation Ihres Vorhabens. Sie können sie jederzeit ändern oder den Familiendepotvertrag gesondert kündigen.

Merksatz: Durch die Absicht allein ist noch nichts geschehen. Erst der Wertpapierübertrag zählt.

Nein.

Die Bank prüft Bedingungen im Todesfall nicht von sich aus, sondern auf Basis geeigneter Nachweise, um die Drittbegünstigung gemäß Teil II. der Vereinbarung abwickeln zu können.

Im Todesfall leistet die Bank direkt an die von Ihnen benannte begünstigte Person – auf Grundlage eines Vertrags zugunsten Dritter, wenn ausreichend Nachweise für den Eintritt des Ereignisses erbracht werden, dass Sie festgelegt haben (z.B. Studienabschluss).

Ja, das wird empfohlen!

Das Familiendepot regelt nur das Verhältnis zwischen Ihnen, uns und der begünstigten Person. Sie müssen zusätzlich das Verhältnis zwischen Ihnen bzw. später Ihren allfälligen Erben und der begünstigten Person regeln. Das kann das Familiendepot nicht tun. Dafür brauchen Sie eine letztwillige Verfügung.

Das bedeutet: Wenn Sie sicherstellen wollen, dass die begünstigte Person nach Ihrem Tod die Begünstigung (nicht bloß von der Bank fordern, sondern) endgültig behalten kann, müssen Sie zusätzlich Ihr Rechtsverhältnis (jenes der Erben) zur begünstigten Person regeln.

Dafür kommt z.B. eine Schenkung auf den Todesfall oder ein Vermächtnis in Frage. Für beide Rechtsgeschäfte gelten strenge Formvorschriften (siehe § 603 ABGB für die Schenkung auf den Todesfall; §§ 535, 552, 577 ff, 647 ABGB für das Vermächtnis).

Nachdem die Bank das Depot im Todesfall übertragen hat, ist der Begünstigte rechtmäßiger Inhaber der übertragenen Vermögenswerte.

Unter Lebenden gilt: Erst mit der tatsächlichen Übertragung der Wertpapiere entsteht eine rechtswirksame Schenkung unter Lebenden.

Ja, das könnte mit Erfolg versucht werden, wenn Sie nicht durch eine letztwillige Verfügung zusätzlich absichern, dass die begünstigte Person das Wertpapier auch letztendlich behalten darf.

Pflichtteils- oder Ausgleichsansprüche bleiben unberührt und sind gesondert zu beurteilen.

Ja, jederzeit.

Sie können:

  • Begünstigte ändern
  • den Umfang anpassen
  • Bedingungen hinzufügen oder entfernen
  • die Begünstigung vollständig widerrufen

Wirksam wird jede Änderung mit Zugang bei der Bank.

Das bestehende Depot muss ein sog. Einzeldepot sein: nur eine einzelne Person als Inhaber.

Es kann:

  • eine unverbindliche Absicht zu Lebzeiten dokumentieren
  • jederzeit geändert oder widerrufen werden (zu Lebzeiten)
  • einen Beitrag zur Verbesserung der Finanzbildung leisten
  • Anreiz sein, Ziele zu erreichen

 

Es kann nicht:

  • automatisch zu Lebzeiten Vermögen übertragen
  • ein Testament und/oder Pflichtteilsregelungen ersetzen
  • Den Zugriff von Gläubigern oder eine Aufteilung des Depots bei Scheidung verhindern
  • Streit zwischen Erben ausschließen
  • steuerliche und rechtliche Beratung ersetzen

Sofort nach Vertragsabschluss:

  • Die begünstigte Person wird über das Familiendepot informiert
  • Sie behalten die volle Kontrolle über Ihr Depot bis zum vereinbarten Zeitpunkt
  • Jederzeit Änderungen möglich: Begünstigte Person, Übergabetermin oder komplette Kündigung der Vereinbarung

Zum Übergabezeitpunkt:

  • Die Bank unterstützt Sie bei der steueroptimalen Übertragung
  • KESt-freier Depotübertrag bei Nachweis der unentgeltlichen Übertragung
  • Persönliche Begleitung bei der Schenkungsmeldung und allen rechtlichen Aspekten

Flexibilität zu Ihren Lebzeiten

  • Sie behalten die vollständige Kontrolle über das Depot
  • Jederzeit Änderungen der begünstigten Person möglich
  • Freie Verfügung über alle Wertpapiere und Guthaben
  • Möglichkeit der Kündigung der Zusatzvereinbarung

Sicherheit für den Ernstfall

  • Bei Ihrem Ableben wird die Begünstigung unwiderruflich
  • Schutz vor Änderungen durch Erben
  • Klare rechtliche Regelung für die Übertragung

Steueroptimierte Übertragung

  • KESt-freier Depotübertrag bei Nachweis der unentgeltlichen Übertragung
  • Unterstützung bei der Schenkungsmeldung
  • Beratung zu steuerlichen Aspekten

Als begünstigte Person können Sie alle Familienmitglieder und nahestehende Personen wählen:

  • Ihre Kinder und Enkelkinder
  • Stiefkinder und Adoptivkinder
  • Nichten, Neffen oder Patenkinder
  • Jede andere Ihnen nahestehende Person

Wichtig: Die begünstigte Person muss nicht zwingend zu Ihren gesetzlichen Erben gehören. Die Übergabe kann frühestens ab dem 18. Geburtstag der begünstigten Person erfolgen.

Die tatsächliche Schenkung erfolgt erst zu dem von Ihnen gewählten Zeitpunkt:

  • Zu Ihren Lebzeiten: Die volljährige begünstigte Person kann nach Erreichen des vereinbarten Termins (z.B. 18., 25. oder 30. Geburtstag) die Schenkung annehmen oder ausschlagen
  • Bei Ihrem Ableben: Die Begünstigung wird unwiderruflich - die begünstigte Person erhält das Depot zum vereinbarten Zeitpunkt

Bis zur Übergabe behalten Sie die vollständige Kontrolle und können jederzeit Änderungen vornehmen.

Voraussetzungen:

Bestehendes oder neu eröffnetes BAWAG Einzel-Depot
Noch kein Depot? Gerne eröffnen wir gemeinsam mit der Familiendepot-Vereinbarung ein neues Depot für Sie

Für den Termin benötigen Sie:

  • Lichtbildausweis (aktuell)
  • Daten der begünstigten Person (Name, Geburtsdatum, Adresse)
  • Lichtbildausweis der begünstigten Person (falls über 18 Jahre) oder des gesetzlichen Vertreters
  • Persönlichen Beratungstermin in einer BAWAG Filiale

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Sie können für jedes Ihrer BAWAG Depots eine separate Familiendepot-Zusatzvereinbarung abschließen. Das bedeutet:

  • Ein Depot = Eine begünstigte Person
  • Für mehrere Kinder können Sie mehrere Depots mit jeweils eigener Familiendepot-Vereinbarung eröffnen
  • Jedes Familiendepot kann unterschiedliche Begünstigte und Übergabetermine haben

Beispiel: Sie haben zwei Kinder und möchten für beide vorsorgen? Eröffnen Sie zwei separate Depots mit jeweils einer Familiendepot-Zusatzvereinbarung - so kann jedes Kind zum gewünschten Zeitpunkt sein eigenes Depot erhalten.

Ja das wird zur Absicherung und Abgrenzung gegenüber Erben dringend empfohlen. Eine eigenhändige letztwillige Verfügung kann Ihre Wünsche zusätzlich dokumentieren und damit Streit vermeiden.

Begünstigter hat Zustimmung zu erteilen von Bank kontaktiert zu werden (bei Begünstigtem unter 18 Einwilligung durch Obsorgeberechtigte nötig) 

Schenkungsrecht: Die tatsächliche Schenkung erfolgt erst mit der Übergabe an die begünstigte Person nach Erreichen des vereinbarten Zeitpunkts.

Erbrecht: Bei pflichtteilsberechtigten Erben können Ausgleichsansprüche entstehen. Eine Dokumentation als Legat in der letztwilligen Verfügung wird empfohlen.

Steuerliche Behandlung: Zur Vermeidung von KESt ist ein Unentgeltlichkeitsnachweis erforderlich.

Kein Schutz vor Gläubigern oder bei Scheidung: Das Familiendepot schützt ihr Vermögen nicht davor, dass Gläubiger darauf zugreifen. Bei Scheidung einer Ehe oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft in die ehelichen bzw. partnerschaftlichen Ersparnisse fallen, die zwischen den Eheleuten bzw. eingetragenen Partnern aufgeteilt werden. 

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