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FAQ & Hilfe

Hier finden Sie die wichtigsten Themen auf einen Blick

Alle Fragen & Antworten


Für den erstmaligen Einstieg ins BAWAG eBanking geben Sie in den Eingabefeldern Ihre Verfügernummer und PIN (Persönliche Identifikations Nummer), die Sie bei Ihrer Kontoeröffnung per Post erhalten haben, ein.

Klicken Sie anschließend auf "Login" unterhalb der Eingabefelder

Bei Ihrer ersten Anmeldung kommen Sie direkt in einen Bereich, um Ihr gewünschtes Zeichnungsverfahren (vorzugsweise mobileTAN) zu aktivieren.

Mehr zum eBanking

Füllen Sie das Formular Teilnahmevereinbarung für BAWAG eBanking aus, unterschreiben dieses und schicken es als Foto/Scan an kundenservice@bawag.at oder per Post an BAWAG 1100 Wien.

In wenigen Tagen werden Ihnen per Brief Ihre persönlichen Berechtigungen zur Nutzung sämtlicher eBanking Dienste zugesendet.

Am Ende der Produkteröffnung haben Sie 2 Möglichkeiten Ihre Zugangsdaten zu erhalten:

  1. PIN jetzt festlegen:
    • Bei dieser Auswahl legen Sie ihre PIN direkt online fest. Die dazugehörige Verfügernummer erhalten Sie im Anschluss per E-Mail
    • Nun können Sie sich sofort in Ihr eBanking einloggen und loslegen!
  2. Per Postversand:
    • Bei dieser Auswahl erhalten Sie Ihre eBanking Login-Daten (Verfügernummer und PIN für den Ersteinstieg) in den nächsten Tagen per Post.
      Wichtig: Diese PIN muss nach dem Ersteinstieg in das eBanking geändert werden!
    • Nach Erhalt können Sie sich in Ihr eBanking einloggen.

 

Tipp: Nach Aktivierung Ihres eBankings können Sie sich mit Ihrer Verfügernummer und PIN für die BAWAG App registrieren.

Mehr Überblick, mehr Sicherheit, mehr Effizienz: Die BAWAG App zielt darauf ab, gemeinsam mit Ihnen Ihr persönliches Geldleben zu optimieren.

Weiterhin finden Sie unsere App direkt in Ihrem App-Store. Bitte nutzen Sie hierzu den Suchbegriff „BAWAG App“.

Mehr zur BAWAG App

  • BAWAG App downloaden
  • Wählen Sie einen E-Mail-Benutzernamen für Ihre App
  • Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse durch den Erhalt einer Verifizierungs-Mail
  • Legen Sie selbstständig ein App-Passwort fest (nicht zu verwechseln mit dem eBanking Passwort)
  • Loggen Sie sich ein und wählen eine App-PIN (mit der Sie Transaktionen genehmigen).


Hier führen wir Sie Schritt für Schritt durch die App Registrierung

Zur erfolgreichen Registrierung benötigen Sie:

  • Die BAWAG App auf Ihrem Smartphone
  • Ihren gültigen eBanking Verfüger (z.B. 00000000007521432), sowie Ihre PIN. Ihre Verfügernummer und Ihre PIN benötigen Sie weiterhin für das eBanking am Desktop.
  • Eine E-Mail-Adresse, auf die Sie aktiv auf Ihrem Smartphone zugreifen
  • Sie müssen mit Ihrer Mobilnummer zum mobileTAN Verfahren angemeldet sein: Die Mobilnummer brauchen wir, um Ihr Mobiltelefon mit der App zu verbinden. So können wir sicher gehen, dass die App nur auf von Ihnen freigegebenen Smartphones genutzt wird.
  • Die Anmeldung für das mobile TAN Verfahren können Sie direkt im eBanking vornehmen.

Was wird benötigt

Für die Anmeldung und Registrierung der BAWAG App benötigen Sie einen gültigen eBanking Verfüger, sowie Ihre eBanking PIN sowie das mobileTAN Verfahren als aktive Zeichnungsmethode.


Wie finde ich die Unterlagen?

Im Zuge der Kontoeröffnung via Online Antragsstrecke wurde ein eBanking Verfüger für Sie angelegt. Die entsprechenden Unterlagen mit Ihrer Verfügernummer sowie PIN für den Ersteinstieg haben Sie kurz nach der Eröffnung per Post erhalten.

Sollten Sie bereits langjähriger Kunde sein und noch keinen eBanking-Zugang besitzen, füllen Sie bitte folgendes Formular aus und übermitteln Sie uns dieses ausgefüllt und unterzeichnet per E-Mail an kundenservice@bawag.at

Als Neukunde bekommen Sie einen Aktivierungscode (Achtung: Dieser ist ausschließlich 72h gültig) von uns zugeschickt und können sich mit diesem für das mobileTAN Zeichnungsverfahren im eBanking registrieren.

Auch als Bestandskunde können Sie sich im eBanking für mobileTAN registrieren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits die richtige Mobilnummer und secTAN als aktives Zeichnungsverfahren hinterlegt haben. Eine Schritt für Schritt Anleitung finden Sie hier.

Sollten Sie die falsche Nummer hinterlegt haben oder noch kein aktives Zeichnungsverfahren besitzen, können Sie sich mit folgendem Formular zu einem Zeichnungsverfahren anmelden.


Die vollständige Registrierung zur BAWAG App wird erst mit der Auswahl des 5-stelligen, selbstgewählten Zahlencodes, auch App PIN genannt, abgeschlossen. Mit dieser App PIN können Sie Aufträge über die BAWAG App erteilen, bspw.: Überweisungen und 3D Secure Zahlungsfreigaben tätigen, neue Passwörter vergeben und auch Limits anpassen.


Bitte achten Sie auf regelmäßige Updates Ihrer BAWAG App um die volle Funktionsfähigkeit der App zu gewährleisten. Etwaige Neuerungen bzw. Ergänzungen finden Sie wie gewohnt in Ihrem App Store.


Nein, pro Kunde bzw. Kundin wird es zukünftig nur eine Verfügernummer geben.


Sie können Ihre Mobilnummer mit dem Formular „Anmeldung/Änderung Telefonnummer für Zeichnungsverfahren“ ändern:


Schritt 1: Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus.

Schritt 2: Unterschreiben Sie das Formular und senden es an mtan@bawag.at

Schritt 3: Sobald Ihre Anfrage von uns bearbeitet wird, erhalten Sie einen SMS-Code zur Aktivierung Ihrer neuen Mobilnummer. Dieser Aktivierungscode ist 72 Stunden gültig.


Eingabe des SMS-Code unter „Service“ – „Sicherheitsverwaltung“ – „Aktivierung mobileTan“


Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung bis zu 5 Werktage dauern kann.


Mit der ersten Anmeldung auf einem neuen Gerät erscheint nach Eingabe der E-Mail-Adresse und dem Passwort eine Übersichtsseite, auf der Sie die Methode zur Bestätigung Ihres neuen Geräts auswählen können.
Folgende Optionen stehen zur Verfügung:

Option 1) QR Code

Voraussetzung: Zugriff auf die App auf einem bereits verwendeten Gerät
Loggen Sie sich auf Ihrem bisher verwendeten Gerät in die App ein und generieren Sie im Menüpunkt „Sicherheitseinstellungen/Neues Gerät hinzufügen“ einen QR Code. Anschließend loggen Sie sich auf Ihrem neuen Gerät in die App ein, wählen auf der angezeigten Übersichtsseite die Option „QR Code“ und scannen anschließend den zuvor erstellten QR Code mit Ihrem neuen Gerät.

Option 2) Online-Legitimation

Um Ihre Identität zu prüfen, ist ein Scan Ihres Lichtbildausweises und ein Foto Ihres Gesichts mit Ihrer Handykamera notwendig.
Wählen Sie auf der Übersichtsseite die Option „Online-Legitimation“ aus und folgen Sie den Anweisungen.

Option 3) SMS Code

Sie erhalten einen vierstelligen SMS-Code auf Ihre bei uns hinterlegte Mobiltelefonnummer und geben diesen übermittelten Code in der App ein.
 
Achtung: Sollten Sie auch eine neue Mobiltelefonnummer und keinen Zugriff mehr auf die bei uns hinterlegte Nummer haben, müssen Sie zuerst Ihre hinterlegte Mobiltelefonnummer ändern lassen.
Sie können Ihre Mobilnummer mit dem Formular „Anmeldung/Änderung Telefonnummer für Zeichnungsverfahren“ ändern:

Schritt 1:
Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus.
Schritt 2:
Unterschreiben Sie das Formular und senden es an mtan@bawag.at
Schritt 3:
Sobald Ihre Anfrage von uns bearbeitet wird, erhalten Sie einen SMS-Code zur Aktivierung Ihrer neuen Mobilnummer. Dieser Aktivierungscode ist 72 Stunden gültig. Eingabe des SMS-Code in Ihrem eBanking unter „Service“ – „Sicherheitsverwaltung“ – „Aktivierung mobileTan“

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung bis zu 5 Werktage dauern kann.

  • Anzeige des aktuellen Kontosaldos
  • Aktuelle Kontoumsätze
  • Beauftragung von Inlandsüberweisungen
  • (Terminisierung bis zu 365 Tage im Voraus möglich)
  • Erstellung von SEPA- und Auslandsüberweisungen
  • (Terminisierung bis zu 365 Tage im Voraus möglich)
  • Erstellung von Vorlagen
  • Anlage/Durchführung/Änderung und Schließung von Daueraufträgen
  • Änderung der Kontoverbindung und Sperre von bestehenden Lastschriftaufträgen
  • Eröffnung von Sparprodukten und Wertpapierdepot, Kredit-Bestellung sowie Erweiterung Teilzahlung für Kreditkarten unter „Produkte und Services“
  • Kontokarte Services: Karte sperren, Karte nachbestellen, GeoControl Administration, Geldautomatlimitänderung, PIN-Code nachbestellen
  • Kontrollmappe: Abfrage über den Status der von Ihnen erteilten Aufträge
  • Auftragserteilung über mobileTAN
  • PIN-Änderung: jederzeit möglich
  • Geld ohne Kontokarte einfach abheben
  • Und vieles mehr
  • Aus Sicherheitsgründen gibt es Ihr persönlich zu verwaltendes Sicherheitslimit für Inlands-, SEPA-, Auslands-, Finanzamts und eBanking/APP Überweisungen.

    Diese Grenzwerte können Sie Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.

    Loggen Sie sich hierzu in Ihrem BAWAG eBanking ein und wählen Sie

    "Meine Aufträge" – "Überweisungslimit".

    Klicken Sie bitte auf das Stift-Symbol, um das gewünschte Limit (Inlandsüberweisung, Finanzamtszahlung, SEPA-Überweisung oder Auslandsüberweisung) anzupassen und bestätigen Sie die Änderung durch Eingabe einer TAN.

    Die Limits sind für eine direkte Durchführung im eBanking, wie auch für Zahlungen, die Sie über "EPS" und "Direktüberweisung" beauftragen, gültig.


    Bitte beachten Sie: das Überweisungslimit gilt pro Zeichnung (alle gleichzeitig gezeichneten Aufträge) und gesondert für den jeweiligen Auftragstyp.

  • Sprachen

    Die BAWAG App ist in Deutsch und Englisch verfügbar.

    Zur Videoanleitung

    Apple Pay

    Mit Apple Pay in Geschäften und online bezahlen - Einkäufe noch schneller ohne PIN-Code Eingabe erledigen.

    Sicherheit

    Mit der BAWAG App wird Mobile Banking nicht nur schneller und moderner, sondern auch sicherer. Wir verbinden Ihr Smartphone mit der App und sorgen so dafür, dass nur Sie selbst auf Ihren registrierten Geräten banken können. Rundum sicher.

    Debitkarten PIN-Code Anzeige

    Wenn Sie Ihren Debitkarten PIN-Code in der Hektik des Alltags vergessen haben, können Sie diesen jederzeit bequem abrufen.

    Zur Videoanleitung

    Kartensperre & Neue Karte bestellen

    Für den Fall eines Verlusts oder Diebstahls Ihrer Konto- oder Kreditkarte können Sie diese direkt in der App unter "Karten" sperren. Sie haben die Karte vergessen? Auch eine temporäre Sperre ist möglich. Zur Videoanleitung

  • Kontostand

    Mit einem Klick können Sie Ihren Kontostand jederzeit abrufen und überprüfen. So sind Sie rund um die Uhr bestens informiert.

    Finanzübersicht

    In der Finanzübersicht sehen Sie alle Ihre Konten auf einen Blick und haben damit Ihre Finanzen immer im Griff.

    Wertpapierpositionen

    In der Finanzübersicht können Sie mit einem Klick auf "Ihr Depot" die Wertpapierpositionen inkl. Positionsdetails einsehen.

    Inlandsüberweisung

    Diese Funktion ermöglicht Ihnen eine sichere und schnelle Überweisung im Inland.

    SEPA Überweisung

    Die SEPA Überweisung können Sie verwenden, wenn Sie in ein Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes überweisen möchten, Ihnen BIC und IBAN des Empfängers bekannt sind und Sie in der Währung € überweisen möchten. Zur Videoanleitung

    Zahlen mit QR-Code

    Ganz einfach den QR-Code scannen, die Überweisungsdaten werden automatisch in die Inlandsüberweisung bzw. SEPA Überweisung übernommen und die Buchung kann durchgeführt werden.

Für Zahlungsverkehrs- bzw. Girokonten wurde das BAWAG eBanking, aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen (die Zweite Zahlungsdienst-Richtlinie der EU auch PSD 2 genannt), dahingehend modifiziert, dass es mittels starker Kundenauthentifizierung (Strong Customer Authentication bzw. Zwei-Faktor-Authentifizierung) einem höheren Sicherheitsstandard entspricht.


Die SCA sichert im eBanking nun zusätzlich die Ausführung folgender Aktionen ab:

  • Erstes eBanking-Login ab 18.08.2019 und folgend alle 90 Tage
  • Aufruf von Kontoauszugsdaten: SCA immer erforderlich
  • Umsatzsuche: SCA immer erforderlich
  • Aufruf von Umsatzdaten, die älter als 90 Tage sind
  • Download von Umsätzen (CSV)

Um weitere Konten in Ihrem bestehenden eBanking zu verwalten bzw. hinzuzufügen, bedarf es einer Produktfreischaltung, die Sie wie folgt in Auftrag geben können:
 

  1. Übermitteln Sie uns bitte über das eBanking den Auftrag zur Produktfreischaltung als gezeichnete Nachricht. Wählen Sie bitte die Menüpunkte "Service – Postfach – Neue Nachricht" und zeichnen Sie diese Nachricht bitte mit einer TAN.
  2. Füllen Sie folgendes Formular aus

    Das ausgefüllte Formular übermitteln Sie bitte per Mail als Anhang an kundenservice@bawag.at

Im BAWAG eBanking unter "Finanzübersicht" > "Kontodetails" können Sie einsehen welche weiteren Teilnehmer zum eBanking berechtigt sind.

In der BAWAG App erhalten Sie Push-Benachrichtigungen bezüglich Zahlungsfreigaben oder wenn Kontobewegungen stattfinden. Letztere können Sie selbstständig unter den App Einstellungen aktivieren bzw. deaktivieren.

Für Spendenzahlungen steht kein gesondertes Überweisungsformular zur Verfügung. Verwenden Sie bitte wie gewohnt die Felder Zahlungsreferenz oder Verwendungszweck in der Inlandsüberweisung für Ihre Eingaben.

Wählen Sie bitte die folgenden Menüpunkte aus: "Service – Sicherheitsverwaltung – PIN-Änderung".


  • Geben Sie Ihre alte eBanking-PIN und dann Ihre Neue ein. Bitte beachten Sie, dass die neue eBanking-PIN den folgenden Kriterien zu entsprechen hat:
  • Es sind zwischen 8 und 16 Stellen einzugeben.
  • Die ersten 5 Stellen müssen Ziffern sein.
  • Es wird zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden.
  • Es müssen mindestens ein Großbuchstabe und ein Kleinbuchstabe verwendet werden.
  • Erlaubte Sonderzeichen sind % & ( ) + , . : ; = ? _ Ä ä Ö ö Ü ü 
  • Nicht erlaubt sind Zeichenketten von mehr als 3 aufeinanderfolgenden Zeichen (z.B. 1234, 1111, ABCD usw.)

Bei HBCI handelt es sich um einen (mittlerweile veralteten) deutschen Bankenstandard, der auf Seiten der BAWAG nicht unterstützt wird. Zu Zeiten von Microsoft Money gab es eine OFX Schnittstelle, welche jedoch eingestellt wurde.
Weitere Empfehlungen zu Fremdsoftware mit direkter Anbindung werden nicht erteilt.

Gerne bieten wir unseren KundInnen die Möglichkeit, Zahlungen statt mit einer Debitkarte mittels Apple Pay durchzuführen. Alle Informationen zu diesem Service und wie Sie dieses freischalten und nutzen können, finden Sie auf unserer Website.

Hinsichtlich anderer Mobile Payment Dienste (z.B. Google Pay, Garmin Pay) wird seitens der BAWAG aktuell die Implementierung dieser Services geprüft. Wir können jedoch zum aktuellen Zeitpunkt keine Details hierzu bzw. zu einem möglichen Realisierungszeitpunkt geben.

Haben Sie eine Überweisung auf ein geschlossenes Konto getätigt, wird der Betrag innerhalb der nächsten 2 Wochen automatisch zurücküberwiesen. Sollte die Rücküberweisung nicht passiert sein, dann schicken Sie uns (Auftraggeberbank) bitte eine Nachricht aus Ihrem eBanking Postfach.

  • So registrieren Sie Ihre Kartenprodukte ganz einfach für 3D Secure in der App:

  • Steigen Sie in der BAWAG App in den „Menüpunkt“ Karten ein und klicken Sie auf den roten Banner „Zu 3D Secure registrieren“ (für Debit Mastercard: "Zu Identity Check registrieren").
  • Stimmen Sie den „Besonderen Geschäftsbedingungen für 3D Secure“ zu.
  • Geben Sie Ihre App PIN ein.


  • Fertig! Schon sind Sie für 3D Secure registriert und können Ihre Online Einkäufe einfach freigeben.


Zur Video Anleitung

Ihre Kontoauszüge können Sie jederzeit im BAWAG eBanking im Reiter "Finanzübersicht" unter "Kontoauszug" und "Kontoauszugsliste" als PDF-Datei downloaden.

Der elektronische Kontoauszug ersetzt gänzlich die auf Papier gedruckte Version, ist umweltschonend und sicher, sowie bis zu 7 Jahre im eBanking abrufbar.

Als rechtsgültige Zahlungsbelege nutzen Sie bitte die zum Konto ausgestellten Kontoauszüge, die Sie im eBanking unter "Meine Finanzen – Kontoauszugsliste" einsehen können.

Wünschen Sie einen separaten Beleg, können Sie diesen durch Anklicken des Buttons "Beleg als Beilage zum Kontoauszug" im eBanking anfordern, bevor Sie eine eBanking-Überweisung mit einer TAN zeichnen. Eine nachträgliche Erstellung eines zusätzlichen Beleges verunmöglichen technische Gründe. 

Aufträge, die jedoch vollständig über das eBanking mit TAN gezeichnet wurden, können in folgender Ansicht bis maximal 100 Tage nach dem eingegebenen Durchführungsdatum angezeigt und ausgedruckt werden:

"Meine Aufträge – Kontrollmappe" und Klick auf das Drucker-Symbol

Möchten Sie eine Finanzamtszahlung tätigen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Wählen Sie die Menüpunkte "Zahlungsaufträge - Finanzamtszahlung" aus.
  • Wählen Sie bitte das entsprechende Finanzamt über die "Suche" aus
  • Füllen Sie die restlichen Felder aus und zeichnen Sie zum Schluss bitte die Transaktion mit einer TAN.


Die Liste der für eine entsprechende Überweisung verfügbaren Finanzämter wurde in Abstimmung mit dem Finanzministerium und nach dessen Vorgaben aktualisiert. Wird Ihnen das von Ihnen gesuchte Finanzamt bei Ihrer Suche nicht angezeigt, können Sie über die Suche auch die gesamte Liste aller verfügbaren Finanzämter anzeigen lassen, indem Sie das Eingabefeld "Finanzamtsbezeichnung" leer lassen und auf "Suchen" klicken.


Sollten Sie das von Ihnen gesuchte Finanzamt in dieser Liste nicht finden bzw. nicht wissen, an welches die Überweisung zu veranlassen ist, ersuchen wir Sie, sich bitte zur Abklärung direkt an das Finanzamt zu wenden.

Wenn Sie den Menüpunkt "Meine Aufträge – Kontrollmappe" auswählen, werden die von Ihnen beauftragten Onlineüberweisungen, mit den jeweiligen Auftragsdaten und dem aktuellen Status der Durchführung, angezeigt.


Mit dem Drop-Down-Menü oberhalb der Auflistung können Sie jenes Konto auswählen, zu dem Sie die gezeichneten Aufträge einsehen möchten. Die Aufträge werden Ihnen geordnet in den drei auf- und zu klappbaren Kategorien


  • "Nicht durchgeführte Aufträge"
  • "Vorgemerkte Aufträge"
  • "Durchgeführte Aufträge"


angezeigt.


Die Auswahloption "Status" bietet Ihnen die Möglichkeit innerhalb der einzelnen Kategorien die beauftragten Transaktionen nach dem Status der Durchführung (z.B. gebucht, gespeichert, angenommen oder Fehler) darzustellen.


Sie können die Aufträge auch nach Durchführungsdatum, Auftraggeber/in, Empfänger/in und Betrag sortieren. Nach Klick auf "Details anzeigen" werden zu jedem Auftrag die Auftragsdaten angezeigt.


Im Folgenden erläutern wir Ihnen, was mit dem jeweiligen Auftragsstatus gemeint ist:


  • Termin: Eine Überweisung mit einem in der Zukunft liegenden Durchführungstermin, die noch nicht zur Buchung weitergeleitet wurde. Überweisungen mit diesem Status können noch storniert werden.
  • Angenommen: Aufträge, die bei uns ordnungsgemäß eingelangt sind, aber noch nicht zum Transfer weitergeleitet wurden. Überweisungen mit diesem Status können noch über den Button "löschen" in der Spalte "Aktion" storniert werden.
  • In Bearbeitung: beauftragte Onlineüberweisungen, die bei uns ordnungsgemäß eingelangt sind und bereits zur Buchung oder Durchführung weitergeleitet wurden. Aufträge mit diesem Status können von Ihnen nur mehr dann storniert werden, wenn in der Spalte "Aktion" der Eintrag "stornieren" angezeigt wird.
  • Gebucht/Gespeichert: In Auftrag gegebene Transaktionen, die ordnungsgemäß durchgeführt bzw. gebucht wurden.
  • Fehler: Aufträge, die nicht durchgeführt werden konnten. Klicken Sie auf "Details einblenden" in der Spalte "Durchführung", um den Grund der Ablehnung zu erfahren. Bei nicht durchgeführten Aufträgen mit Status "Fehler" besteht die Möglichkeit, mit dem Button "Wiedervorlage" in der Spalte "Aktion" einen neuen (ungezeichneten) Auftrag mit den gleichen Auftragsdaten anzulegen, den Sie dann gegebenenfalls ändern und neuerlich beauftragen können. 

BAWAG App

Sie haben im App Menü die Möglichkeit unter den Punkten „Überweisen" -"Daueraufträge" einen Dauerauftrag zu erstellen.

BAWAG eBanking

Im BAWAG eBanking können Sie unter dem Menüpunkt "Zahlungsaufträge“ – „Dauerauftrag" sämtliche bestehende Dauer- und Abschöpfungsaufträge einsehen, verändern, löschen oder neue Aufträge erstellen („Eröffnung Dauerauftrag“).

Ausnahme: Die Eröffnung, Änderung oder Schließung eines Auslandsdauerauftrages können Sie ausschließlich mittels „Nachricht aus Ihrem BAWAG eBanking“ beauftragen. Bitte führen Sie in Ihrer Nachricht die genauen Daten des betreffenden Auftrags an:

  • Überweisungsbetrag
  • IBAN & BIC
  • Datum der 1. Fälligkeit
  • Durchführungsintervall
  • Name des Empfängers
  • Verwendungszweck

Hinweis: Daueraufträge müssen immer mindestens 2 Tage im Vorhinein beauftragt werden.

Wurde ein Einziehungsauftrag nicht durchgeführt, wenden Sie sich bitte an den Händler ob nochmal abgebucht wird oder überwiesen werden soll.

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben in der Überweisung. Falls sie keine Tippfehler erkennen, können Sie uns zur Nachforschung mit einer Nachricht aus Ihrem eBanking Postfach kontaktieren. Im Falle einer gewünschten Nachforschung unter „Meine Finanzen“ – „Umsatzreklamation“ fallen Spesen laut Preisblatt an.

Eine Auflistung der Lastschriftaufträge kann mit einer Nachricht aus Ihrem eBanking Postfach von Ihnen selbständig angefordert werden.

Im Menü unter „Zahlungsaufträge“ > „Lastschriftauftrag“ können Sie Änderungen sowie Sperren vornehmen.

Der Lastschriftauftrag kann für maximal 3 Monate gesperrt werden.

Weiters gilt: Ist keine Kontodeckung gegeben, dann ist eine nochmalige Durchführung nicht möglich.

Möchten Sie einen abgebuchten Lastschriftauftrag rückbuchen, dann können Sie im BAWAG eBanking bei der Finanzübersicht eine Umsatzreklamationen beauftragen.

Während des Überweisungsvorgangs findet eine automatische Speicherung des Empfängernamens sowie der verwendeten IBAN statt. So können Sie an Empfänger wiederholt überweisen, ohne die Daten erneut eingeben zu müssen. Im Menüpunkt „Profil“ – „Vorlagen und Empfänger“ finden Sie hierbei Ihre persönliche Empfängerliste und können diese selbstständig editieren.

Hinweis: Ihre Empfängerliste ist hierbei nicht mit dem Telefonbuch Ihres Mobiltelefons synchronisiert.

Um einen Empfänger zu ändern oder zu löschen gehen Sie bitte unter "Profil" / "Vorlagen" und wählen Sie den Empfänger aus, den Sie ändern/löschen möchten und klicken Sie auf "Bearbeiten".

Bei Verlust oder Diebstahl können Sie direkt in Ihrer BAWAG App im Menüpunkt „Karten“ das entsprechende Kartenprodukt auswählen und unter „Neue Karte bestellen“ eine neue Karte anfordern. Hierzu müssen Sie einen Grund auswählen: Durch Nachbestellung der Karte wegen Verlust oder Diebstahl wird die bisherige Karte permanent gesperrt und Sie erhalten einen neuen PIN-Code.

Tipp: Bei Klick auf „Aktuellen PIN-Code behalten" können Sie Ihren PIN-Code weiterverwenden.

Ist Ihre Karte nur beschädigt bzw. defekt, können Sie in diesem Menü ebenfalls kostenlos eine neue Karte bestellen, bitte geben Sie einfach den Grund „Karte defekt“ an.

Neue Kontokarte bekommen? Oder in der Hektik des Alltags kurzfristig die PIN vergessen? Auch hier ist die BAWAG App sofort zur Stelle.

Unter „PIN anzeigen“ können Sie diese nach Eingabe Ihrer App PIN für einige Sekunden einsehen. Dieses Service ist kostenlos und spart Zeit (und auch Nerven) – das Warten auf die Zusendung Ihrer Kontokarten-PIN (oder die Panik an der Kassa) gehören nun der Vergangenheit an.

Schützt Ihre Karte (Kreditkarte sowie Kontokarte) vor missbräuchlicher Benutzung, indem die Karte für Bargeldbehebungen außerhalb Europas gesperrt wird.

Ermöglicht es, Bargeldbehebungen mit der Kontokarte außerhalb Europas nur dann uneingeschränkt durchzuführen, wenn Sie es wünschen. Seit 12. Jänner 2015 ist GeoControl daher automatisch aktiviert.

Generell wird das höchste Sicherheitslevel für Kontokarten verwendet. Eine trotzdem mögliche Missbrauchsform ist das sogenannte Skimming. Dabei wird an manipulierten Geldautomaten der Magnetstreifen der Karte kopiert und der PIN-Code ausgespäht. Mit den gestohlenen Daten werden Duplikate hergestellt und außerhalb Europas Bargeldbehebungen getätigt.

Tipp: Eine Änderung von GeoControl können Sie folgendermaßen vornehmen:

In der BAWAG App – Menü „Karten“ – Auswahl „GeoControl“

Im eBanking unter dem Registerblatt „Service“ mit Auswahl des Menüpunktes „Kartenadministration“ und der Aktion „GeoControl“ vornehmen.

Mit SmartCash ist es möglich, an Geldausgabeautomaten im Foyer einer BAWAG Filiale mittels eines 10-stelligen Codes, eine Art mobilePIN, den Sie sich auf Ihr Mobiltelefon senden lassen, ohne Bankomatkarte Geld zu beheben. Pro generierten Code, der 4 Stunden gültig ist, können Beträge zwischen EUR 10 und EUR 130 behoben werden.

Geldautomaten Standorte

Zum Erklärungsvideo


BAWAG App

  • Gewünschtes Konto auswählen
  • Menüpunkt „Zahlung“ wählen
  • „Geldabheben mit SmartCash“
  • Betrag zwischen 10 Euro und 130 Euro wähle
  • Mit App Pin freigeben
  • Am Geldautoamten „SmartCash-Funktion“ wählen
  • 10-stelligen Code am Geldautomaten eingeben und Geld beheben


BAWAG eBanking

  • Menüpunkt „Zahlungsaufträge“ im eBanking wählen
  • „SmartCash“ auf der linken Menüseite auswählen
  • Gewünschtes Konto festlegen
  • Gewünschten Betrag festlegen
  • Auftrag zeichnen
  • Am Geldautoamten „SmartCash-Funktion“ wählen
  • 10-stelligen Code am Geldautomaten eingeben und Geld beheben

Klicken Sie im Menü der BAWAG App auf „Profil“ und „Sicherheitseinstellungen“. Hier können Sie u.a. TouchID (Fingerabdruck) oder FaceID (Gesichtserkennung) aktivieren.

Hinweis: Aus Sicherheitsgründen müssen Sie beim Login alle 30 Tage Ihr Passwort eingeben und können danach wie gewohnt wieder mit Fingerabdruck oder Gesichtserkennung einsteigen.

Klicken Sie im BAWAG App Menü auf „Profil“ > „Personalisierung“ und zuletzt auf „Sprache“. Hier können Sie Deutsch oder Englisch auswählen.


Hinweis: Wenn Sie die Sprache ändern, werden Sie automatisch ausgeloggt. Mit dem nächsten Login wird die Spracheinstellung aktiv.

Ja - Erfassen Sie Ihre Aufträge wie gewohnt. Jede ungezeichnete Transaktion wird in Ihrer "Auftragsmappe" zur Zeichnung abgelegt. Dort sehen Sie jederzeit die aktuelle Zahl an Aufträgen. Eine Anzahl neben dem Hauptmenüpunkt "Meine Aufträge" zeigt Ihnen zusätzlich an, wie viele offene Aufträge sich in der Auftragsmappe befinden.

Möchten Sie mehrere Aufträge mit einer einzigen Zeichnungsmethode zeichnen, markieren Sie bitte alle gewünschten Aufträge und klicken in der Auftragsmappe unten auf die gewünschte Zeichnungsart und dann auf "zur Zeichnung". Die nächste Ansicht zeigt Ihnen nochmals eine Zusammenfassung aller ausgewählten Aufträge.

Mittels entsprechender System-Bestätigung erfahren Sie umgehend, ob die Zeichnung der Aufträge erfolgreich war.

Sie wollen eBanking Aufträge bequem, schnell und vor allem sicherer freigeben? BAWAG App Nutzern steht für

  • die Freigabe von Aufträgen aus der Auftragsmappe

  • das Ändern der Überweisungslimits

  • die Strong Customer Authentication (bei Login alle 90 Tage bzw. beim Aufruf von Transaktionsdaten älter als 90 Tage) statt der Eingabe des Bestätigungscodes

die Freigabe mit der App zur Verfügung.

Die Freigabe mit der App entspricht höchsten Sicherheitsstandards. Die BAWAG App bietet Ihnen eine sichere Freigabemethode, die durch den direkten Kommunikationskanal zwischen der App und unseren Systemen gegenüber Eingriffen Dritter abgesichert ist.
Mehr darüber erfahren Sie hier.

Bitte prüfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit trotzdem immer die in der App angezeigten Informationen und geben Sie keinen Auftrag frei, den Sie nicht selbst veranlasst haben. Beachten Sie auch unsere aktuellen Informationen zum Thema Sicherheit.

Als Benutzer der App erhalten sie bei der Freigabe eines Auftrages im eBanking automatisch eine Push-Nachricht. Tippen Sie die Nachricht an oder öffnen sie die BAWAG App wie gewohnt. Der Auftrag wird Ihnen nun in der App angezeigt und sie können ihn einfach wie gewohnt mit Ihrer App PIN freigeben.

Wir empfehlen die Aktivierung eines biometrischen Verfahrens (z.B. Fingerprint oder FaceID) um das Login in die App noch komfortabler und einfacher zu gestalten.

Dann können Sie ohne eigene Anmeldung sofort loslegen.
Für die Zeichnung mit der BAWAG App muss keine zusätzliche App heruntergeladen werden.

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zur Installation und Registrierung, damit Sie in Zukunft einfach und sicher Aufträge aus Ihrem eBanking auf Ihrem Smartphone freigeben können.

Das neue Zeichnungsverfahren wird stetig ausgebaut und im Laufe der Zeit für alle Auftragsarten im eBanking zur Verfügung stehen.

Mit der mobileTAN per SMS können Sie Aufträge komfortabel freigeben und benötigen dafür nur ein einfaches SMS-fähiges Mobiltelefon.


  1. Bitte dieses Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben.

  2. Vergessen Sie nicht anzugeben, für welchen unserer Services Sie Ihre Mobiltelefonnummer hinterlegen wollen

    • eBanking/App

    • Kreditkarte: 3D Secure Verfahren

  3. Scannen Sie das Formular und Ihren amtlichen Lichtbildausweis ein.

  4. Schicken Sie die eingescannten Unterlagen per E-Mail an kundenservice@bawag.at

  5. Wir senden Ihnen per SMS ihren Aktivierungscode zu.

  6. Sobald Sie Ihren Aktivierungscode per SMS erhalten haben

    1. Loggen Sie sich in Ihrem eBanking ein und wählen Sie im Reiter „Service“ unter dem Menüpunkt „Sicherheitsverwaltung / mobileTAN Verwaltung“ aus.

    2. Geben Sie den Aktivierungscode zur Bestätigung ihrer Rufnummer ein.

    3. Nach erfolgreicher Aktivierung können Sie die mobileTAN sofort zur Zeichnung sämtlicher Aufträge und Änderungen im eBanking nutzen.

Selbstverständlich können Sie sich für das mobileTAN-Verfahren auch in einer unserer Filialen anmelden.

Wenn Sie Ihr Mobiltelefon verloren haben, Verdacht auf Diebstahl besteht oder Sie mobileTAN nicht mehr verwenden wollen, dann können Sie die mobileTAN jederzeit im eBanking abmelden.

  1. Wählen Sie in ihrem eBanking bei der Freigabe eines Auftrages die Option “mobileTAN”

  2. Sie bekommen einen 5stelligen Code auf ihre Handynummer zugesandt

  3. Geben sie diesen Code in ihrem eBanking ein und bestätigen Sie die Eingabe.

  1. Mit der mobileTAN können Sie bequem online bezahlen oder sonstige Transaktionen durchführen. Dennoch gibt es einige Dinge, die Sie zusätzlich beachten sollten, um noch mehr Sicherheit bei Zahlungen über das Internet zu genießen.

  2. Geben Sie niemals eine mobileTAN auf Seiten ein, die nicht von der BAWAG betrieben werden, im Zweifelsfall wenden Sie sich an…

  3. Installieren Sie aktuelle Sicherheitsupdates Ihres Betriebssystems

  4. Installieren Sie Updates für Ihren Browser

  5. Überprüfen Sie Ihren Computer auf Viren

  6. Ändern Sie Ihren eBanking PIN regelmäßig

  7. Beachten Sie unsere Informationen zum Thema Sicherheit. Wir halten Sie immer auf dem Laufenden über aktuelle Entwicklungen und Sicherheitslücken.

  • Empfangen Sie andere SMS?

→ Empfangen Sie generell keine SMS, kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber.
 

  • War die Nichtzustellung der mobileTAN kein einmaliges Problem?

    → Oft hilft es, wenige Minuten verstreichen zu lassen und dann erneut eine TAN anzufordern.
     

  • Ist der Absender "BAWAG" als SPAM markiert?
    → "Nachrichten" Menü am Endgerät öffnen.
    ​​​​​​​→ In der Suchleiste "BAWAG" eingeben.
    → Sind dort die SMS als Spam gekennzeichnet bitte eine Nachricht markieren und "kein Spam" wählen.

Self Service Portal:

Mit unserem Self Service Portal können Sie als BAWAG eBanking und App Nutzer selbstständig, jederzeit und rund um die Uhr folgende Services nutzen:
 

eBanking

  • eBanking Zugang entsperren
  • eBanking PIN neu setzen

APP

  • App Zugang entsperren


Und das Alles mit Hilfe eines gültigen Lichtbildausweises sowie einem gängigen Smartphone, ohne dabei an einen Weg in die Filiale gebunden zu sein!


Beantragung per E-Mail:

Füllen Sie das Formular Teilnahmevereinbarung für BAWAG eBanking inkl. Unterschrift aus. Schicken Sie dieses an kundenservice@bawag.at. Danach werden Ihnen die neuen Zugangsdaten zur Nutzung sämtlicher eBanking Dienste in wenigen Tagen per Brief zugeschickt.

Alternativ können Sie neuen Zugangsdaten in einer BAWAG Filiale in Ihrer Nähe erhalten.

Bitte prüfen Sie folgende Punkte:

  • Ist der Händlername eventuell nicht gleich mit dem Unternehmensnamen?
  • Viele Händler rechnen zum Beispiel über Ihren Firmensitz ab. Sie können dies herausfinden, indem Sie zur Recherche des Händlers eine Suchmaschine im Internet nutzen.
  • Prüfen Sie Ihre Online Konten (Amazon, PayPal, etc.), ob Sie dort eventuell gespeicherte Einkäufe haben.
  • Haben Sie eine Zahlungsbestätigung in Ihrem E-Mail-Konto? Suchen Sie auch im Spam Ordner auf eventuell eingegangene Bestellbestätigungen.
  • Hat jemand in Ihrem persönlichen Umfeld Zugang zu Ihrer Karte bzw. Ihren Kartendaten und die Buchung vorgenommen?
  • Kennen Sie das Unternehmen und haben Sie in der Vergangenheit dort selbst schon einmal eine Bestellung vorgenommen?
  • Haben Sie selbst jemals Kartendaten an Dritte weitergegeben?

War eine Klärung nicht möglich, kann es sein, dass Unbefugte Ihre Kartendaten verwenden. In diesem Fall informieren Sie uns bitte umgehend über das Notfall Sperrservice und veranlassen eine Kartensperre, um weitere missbräuchliche Umsätze zu verhindern und eine Schadensfalls-Regelung einzuleiten.

Eine Konto- oder Kartensperre ist nur notwendig, wenn es sich um missbräuchliche Umsätze handelt.

Bitte kontaktieren Sie den Händler direkt, um die Differenz zu klären und verlangen sie eine Richtigstellung. Ein vom Karteninhaber angewiesener Umsatz kann nur durch die Ausstellung einer Gutschrift durch den Händler rückgängig gemacht werden.

War eine Klärung nicht möglich, erfahren Sie hier alle Details zu den Unterlagen und Informationen, die wir von Ihnen für eine unverbindliche Prüfung benötigen.

Bitte prüfen Sie folgende Punkte:

  1. Ist der Händlername eventuell nicht gleich mit dem Unternehmensnamen?
  2. Viele Händler rechnen zum Beispiel über Ihren Firmensitz ab. Sie können dies herausfinden, indem Sie zur Recherche des Händlers eine Suchmaschine im Internet nutzen.
  3. Prüfen Sie Ihre Online Konten (Amazon, PayPal, etc.), ob Sie dort eventuell gespeicherte Einkäufe haben.
  4. Haben Sie eine Zahlungsbestätigung in Ihrem E-Mail-Konto? Suchen Sie auch im Spam Ordner auf eventuell eingegangene Bestellbestätigungen.
  5. Hat jemand in Ihrem persönlichen Umfeld Zugang zu Ihrer Karte bzw. Ihren Kartendaten und die Buchung vorgenommen?
  6. Kennen Sie das Unternehmen und haben Sie in der Vergangenheit dort selbst schon einmal eine Bestellung vorgenommen?
  7. Haben Sie selbst jemals Kartendaten an Dritte weitergegeben?

War eine Klärung nicht möglich, kann es sein, dass Unbefugte Ihre Kartendaten verwenden. In diesem Fall informieren Sie uns bitte umgehend über das Notfall Sperrservice und veranlassen eine Kartensperre, um weitere missbräuchliche Umsätze zu verhindern und eine Schadensfalls-Regelung einzuleiten.

Falls Sie im BAWAG eBanking keine Überweisung tätigen können, dann prüfen Sie bitte folgende Punkte:

  • Berechtigung für eBanking muss gegeben sein
  • Ein Zeichnungsverfahren muss aktiviert sein
  • Das Konto muss einen ausreichenden Kontostand aufweisen

Sollte das Problem nach wie vor auftreten, senden Sie uns bitte eine Nachricht aus Ihrem BAWAG eBanking Postfach mit folgenden Informationen:

  • Schlüssige Problemschilderung
  • Screenshot des gesamten Bildschirms
  • Ihre Kontonummer
  • Ihre Verfügernummer
  • Ihre Konfigurationen (Betriebssystem, Browser, inkl. Version und eventuelle Browser-addons)
  • Tritt das Problem auch mit einem alternativen Browser auf?
  • Wenn zutreffend: Datum und Betrag vom Umsatz, z.B. bei techn. Fehler bei Umsatzsuche

Berücksichtigen Sie bitte, dass Nachrichten, deren Inhalt von besonderer Wichtigkeit ist, nicht gelöscht werden können.

Aus Sicherheitsgründen ist bei Firmenkonten eine Kollektivzeichnung vermerkt.

Loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten in das eBanking ein, um den gewünschten Auftrag zu erstellen, den Sie dann bitte mit einer TAN zeichnen.


Danach führt bitte der andere eBanking-Verfüger mit seinen Zugangsdaten das LogIn durch. Um den von Ihnen erstellten Auftrag mit einer TAN gegenzuzeichnen, wählt der Kollektivzeichner bitte die folgenden Menüpunkte aus: "Meine Aufträge – Auftragsmappe".

Sind Sie für den Jö-Bonus-Club registriert und besitzen Sie eine BAWAG KontoBox, die mit diesem Kundenclub bereits verknüpft wurde, leiten Sie bitte eine Reklamation zu gesammelten Ös mittels eBanking-Postfachnachricht ("Service" – "Postfach" – "Neue Nachricht") ein.

Um mit BAWAG Konto- und/oder Kreditkarten Ös zu sammeln, bedarf es der Verknüpfung Ihrer registrierten JÖ-Karte mit einer aktuellen BAWAG KontoBox.


Die Aktivierung können Sie bequem über die BAWAG App durchführen. Gehen Sie dafür bitte wie folgt vor:

  • App öffnen und den Menüpunkt "Profil" aufrufen.
  • In den Unterpunkt "Meine Ös" einsteigen.
  • jö Kartennummer und jö Mitgliedsnummer eingeben.
  • Bedingungen zustimmen und die Bezahlung der Kontogebühren mit Ös aktivieren (optional).


Wünschen Sie die Aktivierung in einer BAWAG Filiale durchzuführen, können Sie direkt über das BAWAG eBanking einen entsprechenden Termin bei Ihrem persönlichen Betreuer vereinbaren. Wählen Sie dafür dort bitte den folgenden Menüpunkt aus: "Kontakte & Services"


Sind Sie aktuell noch nicht für unser eBanking registriert, können Sie alternativ auch gerne über unseren Filialfinder in Ihrer Wunschfiliale einen diesbezüglichen Termin vereinbaren.


Nach erfolgter Verknüpfung, können bei Bezahlvorgängen ab 10 Euro, mit einer BAWAG Konto- und/oder Kreditkarte und unter Vorlage der Jö-Kundenkarte bei unseren Jö-Partnern, zusätzliche Ös gesammelt werden:


Sie sammeln

  • mit einer Kontokarte 10% mehr
  • mit einer Kreditkarte 25% mehr


Diese Ös können im Folgemonat eingelöst werden.

Wir entwickeln unsere BAWAG App stets nach Ihren Erfahrungen und Wünschen weiter, um dieses Produkt Ihren Bedürfnissen anzupassen. Durch diesen anhaltenden Arbeitsprozess können sich technische Herausforderungen ergeben.

Ist die Funktionalität der App auf Ihrem Endgerät nicht reibungslos gegeben, gehen Sie bitte wie folgt vor: 
 

  • Löschen Sie bitte den Cache der App bei Ihrem Mobiltelefon.
  • Android: Einstellungen→ Apps→ BAWAG App anklicken → Speicher→ Daten löschen / Cache löschen
  • iOS: App deinstallieren und anschließend neu installieren
  • Geräteneustart durchführen
  • WLAN bzw. Mobile Daten de- und nach ein paar Minuten wieder aktivieren
  • Überprüfen Sie bitte, ob Sie generell eine Netzverbindung haben
  • Aktivieren Sie bitte die Hintergrundaktualisierung für die App unter Einstellungen - Allgemein –Hintergrundaktualisierung
  • Deaktivieren Sie bitte den Stromsparmodus unter Einstellungen - Batterie – Stromsparmodus
  • Prüfen Sie bitte, ob auf Ihrem Gerät installierte BAWAG App nicht eventuell ein Update benötigt


Wird dadurch die potenzielle technische Herausforderung nicht behoben, übermitteln Sie uns bitte folgende Daten per Mail oder mittels elektronischer Postfachnachricht aus dem BAWAG eBanking, um eine Detailanalyse durchzuführen:


  1. Screenshot oder Foto von der Fehlermeldung als Anhang an kundenservice@bawag.at
  2. Schilderung der Herausforderung
  3. Bei welchem Menüpunkt oder Aktion tritt sie auf?
  4. Bei welche(m/n) Produkt(en) tritt ein technischer Fehler auf?
  5. Bitte unbedingt um Angabe des Zeitpunktes (Tag, Uhrzeit) und der Häufigkeit der technischen Störung.
  6. Betrifft es eine Überweisung, sind bitte die Überweisungsdaten (Empfänger-IBAN, Auftraggeber, Zeit der Auftragserteilung usw.)
  7. Übermittlung der IBAN, eBanking-Verfügernummer und des AppUsers (E-Mailadresse, mit der die Registrierung für die BAWAG App durchgeführt wurde)
  8. Welches Gerät ist von der technischen Herausforderung betroffen?
    Bitte um Übermittlung des Gerätetyps & verwendeten Betriebssystems mit der Versionsnummer (zu finden bei Androidsystemen unter "Einstellungen – Telefoninfo" und bei iPhones unter Menüpunkt "Allgemein - Info")
  9. Bekanntgabe der App Versionsnummer.

Um einen höchstmöglichen Sicherheitsstandard anzubieten, ist die BAWAG SecurityApp nach Aktivierung mit dem jeweiligen Gerät (Smartphone, Tablet) gekoppelt.

Ein Gerätetausch erfordert eine Neuregistrierung, wofür die Übermittlung eines Aktivierungscodes erforderlich ist.

Die Beantragung eines Aktivierungscodes kann durch Zusendung des Formulars „Änderung der Mobiltelefonnummer“ an kundenservice@bawag.at erfolgen.

Um einen Aktivierungscode für das secTAN-Verfahren übermitteln zu dürfen, wird das angekreuzte Zeichnungsverfahren deaktiviert. Danach wird auf die im Formular angeführte Telefonnummer ein Aktivierungscode gesandt, der 72 Stunden lang gültig ist. Mit diesem ist dann bitte die erneute Anmeldung für das secTAN-Verfahren durchzuführen.


Zur Nutzung der BAWAG Security App ist ein Smartphone oder Tablet erforderlich, das die folgenden Kriterien erfüllt:


  • Betriebssystem: Android 5.0 (oder höher) oder iOS 9 (oder höher)
  • Aufrechte Internetverbindung (WLAN oder mobiles Internet)

Probleme bei der Zustellung der mobileTAN können mehrere Gründe haben:

  • Handyempfang: Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Handy mit Ihrem Mobilnetzanbieter verbunden ist und zum Zeitpunkt des mobileTAN Versands erreichbar und angeschaltet ist. Kommen andere SMS von anderen Telefonnummern an? Ist dies nicht der Fall, bitten wir Sie sich an Ihren Mobilfunkbetreiber zu wenden.
  • Speicherplatz: Bitte überprüfen Sie, ob der interne Speicher Ihres Geräts einen SMS-Empfang zulässt.
  • Neustart: Bitte schalten Sie Ihr Gerät aus und wieder ein.
  • Sicherheit: Das Zeichnen eines Auftrags mittels mobileTAN Eingabe ist lediglich innerhalb einer bestimmten Zeitspanne möglich. Wird diese für die Auftragsübermittlung überschritten, können Sie eine neue mobile TAN anfordern und den Vorgang wiederholen.
  • Telefonnummer bei der BAWAG bekannt bzw. evtl. blockiert? Überprüfen Sie bitte, ob Ihre aktuelle Mobilnummer bei uns hinterlegt ist bzw. im Rahmen des Self Service Prozesses korrekt eingegeben wurde.
  • Haben Sie Ihre Mobilnummer gewechselt, nutzen Sie zur Aktualisierung bitte folgendes Formular. Nach Bearbeitung Ihrer Anfrage wird Ihre neue Mobilnummer zur Zeichnung sämtlicher Aufträge und Änderungen verwendet. Dies kann bis zu 3 Werktage in Anspruch nehmen.

Ergeben sich technische Herausforderungen bei der Nutzung der BAWAG Security App, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:


  • Löschen Sie bitte den Cache der App bei Ihrem Mobiltelefon (Einstellungen→ Apps→ BAWAG Security App anklicken → Speicher→ Daten löschen / Cache löschen
  • Geräteneustart durchführen
  • WLAN verlassen und nach ein paar Minuten wieder aktivieren
  • Mobile Daten de- und nach ein paar Minuten wieder aktivieren
  • Überprüfen Sie bitte, ob Sie generell eine Netzverbindung haben
  • Aktivieren Sie bitte die Hintergrundaktualisierung für die App unter Einstellungen - Allgemein –Hintergrundaktualisierung
  • Deaktivieren Sie bitte den Stromsparmodus unter Einstellungen - Batterie – Stromsparmodus


Erhalten Sie danach trotzdem keine TAN, dann ersuchen wir um schriftliche Rückmeldung über das eBanking ("Service – Postfach – Neue Nachricht") und führen Sie bitte die folgenden Daten an:


  • genauen Zeitpunkt, wann letztmals eine TAN angefordert wurde
  • Verfügernummer
  • Handynummer
  • Gerätebeschreibung
  • Betriebssystem inklusive Versionsnummer
  • Bei welcher Aktion erhalten Sie keine TAN?


Wenn die gerade angeführten Schritte zu keiner Lösung führen, empfiehlt sich eine Re-Registrierung zum secTAN-Verfahren, wofür die Übermittlung eines Aktivierungscodes erforderlich ist.


Die Beantragung eines Aktivierungscodes kann durch Zusendung des Formulars „Änderung der Mobiltelefonnummer“ an kundenservice@bawag.at erfolgen.


Um einen Aktivierungscode für das secTAN-Verfahren übermitteln zu dürfen, wird das angekreuzte Zeichnungsverfahren deaktiviert, damit die Rufnummernänderung durchgeführt werden kann. Danach wird auf die im Formular angeführte Telefonnummer ein Aktivierungscode gesandt, der 72 Stunden lang gültig ist. Mit diesem ist dann bitte die erneute Anmeldung für das secTAN-Verfahren durchzuführen.


Zur Nutzung der Security App ist ein Smartphone oder Tablet erforderlich, das die folgenden Kriterien erfüllt:


  • Betriebssystem: Android 5.0 (oder höher) oder iOS 9 (oder höher)
  • Aufrechte Internetverbindung (WLAN oder mobiles Internet)

Überprüfen Sie, ob Sie alles für eine erfolgreiche Registrierung haben:

  • Die BAWAG App auf Ihrem Smartphone
  • Ihren gültigen BAWAG eBanking Verfüger sowie Ihre PIN
  • Mit den gewohnten Daten, der Verfügernummer und der PIN, identifizieren wir Sie. Ihre Verfügernummer und PIN benötigen Sie weiterhin für das eBanking.

Eine E-Mail-Adresse:

Die E-Mail-Adresse wird in der BAWAG App zur Anmeldung verwendet, wodurch die Login Daten der App einfacher zu merken sind.

Sie müssen mit Ihrer Mobilnummer zum mobile TAN Verfahren angemeldet sein.

Die Mobilnummer brauchen wir, um Ihr Mobiltelefon zu registrieren und mit der App zu koppeln. So können wir sicher gehen, dass die App nur auf von Ihnen freigegebenen Smartphones genutzt wird.

Erst nach der erfolgreichen Gerätekoppelung ist die App Registrierung erfolgreich abgeschlossen. Danach können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort in die BAWAG App einloggen.

Tipp: Ihr selbstgewähltes Passwort darf nicht länger als 16 Zeichen sein und nicht kürzer als 8 Zeichen. Außerdem darf es keine Umlaute enthalten, folgende Zeichen sind erlaubt: a-zA-Z/ 0-9 / !“#$%&‘{}()*+=,.:;<⇒?@^_`|/~-]*$

Achtung: Wenn Sie mehr als einmal eine Bestätigungs-E-Mail anfordern, wird nur der letzte Bestätigungslink der aktuell angeforderten E-Mail funktionieren.

Bei vielen technischen Fehlern erscheint eine Fehlermittteilung (Ihre Aktion konnte nicht abgeschlossen werden) mit einem "Übermitteln"-Button. Nutzen Sie diesen Button, wenn Sie uns genauere Daten zukommen lassen möchten. So haben wir direkt alle Informationen und können schnell an einer Lösung arbeiten.

Konten sind im eBanking nach der Kündigung noch 180 Tage zur etwaigen Einsichtnahme ersichtlich, danach erfolgt die automatische Löschung.

Hier geht's zur Video-Anleitungen für die BAWAG App.


Achtung: Sie können Ihr Passwort nur selbst zurücksetzen, wenn Sie zuvor bereits auf dem verwendeten Gerät eingeloggt waren. Ist dies nicht der Fall oder wurde die App zwischenzeitlich deinstalliert und neu installiert, wenden Sie sich bitte an einen Filialmitarbeiter oder an unser Kundenservice.

Alternativ können Sie uns eine Nachricht aus Ihrem eBanking Postfach senden, mit dem Auftrag Ihr App-Passwort zurücksetzen zu lassen. Wir senden Ihnen im Anschluss eine Nachricht mit einem Link zur Passwortänderung. 

In nur wenigen Schritten haben Sie eine neue AppPIN festgelegt:


  • Loggen Sie sich in die BAWAG App ein
  • Wählen Sie den Menüpunkt "Profil" (rechts unten)
  • Klicken Sie im Menüpunkt "Profil" auf "Sicherheitseinstellungen" und dort auf "Neue AppPIN festlegen"
  • Bestätigen Sie die Änderung mit Ihrem AppPasswort


sollte Ihnen weder die App PIN noch das App Passwort bekannt sein, kann ein App Passwort-Reset mittels identifizierter eBanking-Postfachnachricht (Menüpunkt "Service – Postfach – Neue Nachricht") in Auftrag gegeben werden.

Berücksichtigen Sie bitte, dass bei schriftlicher Auftragserteilung des App Passwort-Resets

  • ein Link in das persönliche eBanking-Postfach gesandt wird, 
  • der aus Sicherheitsgründen nur 16 Stunden lang gültig und 
  • nur über die Browserversion am PC/Laptop zu öffnen ist.

Sie können Ihre eBanking PIN in nur wenigen Minuten selbst im Self Service Portal neu setzen.

Füllen Sie das Formular Teilnahmevereinbarung für BAWAG eBanking inkl. Unterschrift aus. Schicken Sie dieses an kundenservice@bawag.at. Danach werden Ihnen die neuen Zugangsdaten zur Nutzung sämtlicher eBanking Dienste in wenigen Tagen per Brief zugeschickt.

Alternativ können Sie neuen Zugangsdaten in einer BAWAG Filiale in Ihrer Nähe erhalten.

Öffnen Sie Ihre BAWAG App und ändern Sie Ihre App PIN jederzeit über den Menüpunkt "Profil/Sicherheitseinstellungen". Dazu müssen Sie die Änderung mit Ihrem persönlichen App Passwort bestätigen.

Hier geht's zur Videoanleitung

Nach der dritten Fehleingabe des Passworts wird Ihr Login in der App aus Sicherheitsgründen temporär gesperrt. Wie lange Ihr Login temporär gesperrt ist, wird Ihnen auf der Login Maske angezeigt. Nach Ablauf der temporären Sperre können Sie einen neuen Login Versuch starten. Nach der 10. falschen Eingabe wird Ihr Login jedoch permanent gesperrt.

Folgende Sperren treten nach den falschen Passworteingaben ein:

3 falsche Eingaben - 30 Minuten gesperrt

5 falsche Eingaben -  1 Stunde gesperrt

6 falsche Eingaben - 6 Stunden gesperrt

7. - 9. falsche Eingabe - 24 Stunden gesperrt

Nach dem 10. Versuch tritt eine permanente Sperre ein.


App Zugang permanent gesperrt?

Im Falle einer permanenten Sperre können Sie Ihren App Zugang in nur wenigen Minuten im Self Service Portal selbst entsperren.

Die Folgenummer für den Kontoinhaber lautet: 0. Die Folgenummer für den zweiten Kontoinhaber bzw. Zeichnungsberechtigten lautet: 1

Aus Sicherheitsgründen funktioniert die BAWAG App nicht auf "Rooted Devices" (gerooteten Smartphones oder Geräten, die einem Jailbreak unterzogen wurden). Mit diesen Methoden greifen Sie in das Betriebssystem Ihrer Geräte ein, daher können unsere Sicherheitsstandards nicht für einen optimalen Schutz garantieren.

Bei der App Identifizierung müssen Sie ein Foto von dem Lichtbildausweis machen, den Sie zuvor in Ihrem Kontoantrag angeben haben.

  • Sollten Sie Ihr eBanking erst vor kurzem entsperrt haben, ist aus Sicherheitsgründen ein erneuter Versuch erst nach 4 Stunden möglich.
  • Sollte es zu einem technischen Fehler kommen, probieren Sie es in 4 Stunden erneut.

Wichtig: Stellen Sie immer sicher, dass auf Ihrem Ausweis Scan keine Spiegelungen sichtbar sind und alle Daten scharf und lesbar sind. 
Sorgen Sie weiters für ausreichend Licht beim Scan Ihres Ausweises und Ihrem Selfie. 
Achten Sie auch darauf, dass die Daten im Prozess korrekt erkannt wurden, da es sonst bei der Identifizierung zu einer Ablehnung kommen kann.
 

Bitte öffnen Sie die App durch den Scann-Vorgang des übermittelten QR-Codes erneut, um Ihre Identifizierung fortzusetzen.

Bitte öffnen Sie die App durch den Scan-Vorgang des übermittelten QR-Codes erneut, um Ihre Identifizierung fortzusetzen.

Stellen Sie sicher, dass auf Ihrem Ausweis Scan keine Spiegelungen sichtbar sind und alle Daten scharf und lesbar sind. Sorgen Sie weiters für ausreichend Licht beim Scan Ihres Ausweises und Ihrem Selfie.

Hinweis: Stellen Sie sicher, dass Sie ein Ausweisdokument verwenden, welches Sie bei uns als Kunde hinterlegt haben.

Die Fotos und Angaben werden vollautomatisch und im Normalfall nicht von Mitarbeitern verarbeitet. Lediglich bei Verdacht auf Missbrauch kommt es in Einzelfällen zu manuellen Prüfungen durch Mitarbeiter.

Stellen Sie sicher, dass auf Ihrem Ausweis Scan keine Spiegelungen sichtbar sind und alle Daten scharf und lesbar sind. Sorgen Sie weiters für ausreichend Licht beim Scan Ihres Ausweises und Ihrem Selfie.

Bitte öffnen Sie die App durch den Scann-Vorgang des übermittelten QR-Codes erneut, um Ihre Identifizierung fortzusetzen.

Wenn Sie z.B. das falsche Ausweisdokument (nicht der Lichtbildausweis, den Sie in Ihrem Kontoantrag angegeben bzw. zuletzt zur Aktualisierung vorgelegt haben) gescannt haben, verfügen Sie über zwei weitere Versuche.

Den BIC finden Sie auf der Rückseite Ihrer Debitkarte unterhalb des Magnetstreifen. Ebenso finden Sie Ihren BIC in Ihrem eBanking und in Ihrer BAWAG App.

Für Transaktionen außerhalb des SEPA-Raums ist die Angabe des BIC verpflichtend. Ab 1.2.2016 gilt für alle Konten bei der BAWAG der einheitliche Bank Identifier Code (BIC) BAWAATWW.

Die IBAN finden Sie auf der Rückseite Ihrer Debitkarte unterhalb des Magnetstreifen. Ebenso finden Sie Ihre IBAN in Ihrem eBanking und in Ihrer BAWAG App.

Jedes Bankkonto besitzt eine individuelle IBAN, die benötigt wird, wenn Zahlungen getätigt werden. Bei Überweisung, Dauerauftrag oder sonstigen Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums benötigen Sie nun lediglich die IBAN des Empfängers.

SEPA Überweisungen sind EURO-Zahlungen innerhalb des SEPA-Raumes, wobei die Angabe eines gültigen IBAN und die Spesenoption "Spesenteilung zwischen Auftraggeber und Empfänger" verpflichtend ist. Der SEPA-Raum besteht aus den Ländern der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt und Großbritannien.

Weitere Informationen & Konditionen finden Sie hier.

SEPA Überweisungen werden zu Inlandskonditionen verrechnet, wenn die Zahlung innerhalb des EU-Raumes, nach Island, Liechtenstein oder Norwegen erfolgt, der gültige IBAN des Empfängers angeführt ist und die Zahlung mit "Spesenteilung" beauftragt ist.

Für SEPA Überweisungen in andere Länder und Auslandszahlungen kommen die Konditionen des Auslandszahlungsverkehrs zur Anwendung.

Weitere Informationen & Konditionen finden Sie hier.

Als Auslandszahlung werden grundsätzlich alle Fremdwährungsüberweisungen und alle Zahlungen - unabhängig von der Währung - außerhalb des SEPA-Raumes bezeichnet. Auslandszahlungen können mit verschiedenen Spesenoptionen beauftragt werden.

Weitere Informationen & Konditionen finden Sie Sie hier.

Im Sinne des §2 Z6 bis 8 FM-GwG handelt es sich bei Politisch Exponierten Personen ("PEP's") um diejenigen natürlichen Personen, die wichtige öffentliche Ämter im In- und Ausland ausüben oder bis vor einem Jahr ausgeübt haben, und deren unmittelbare Familienmitglieder oder ihnen bekanntermaßen nahe stehende Personen.

1. Personen, die bedeutende öffentliche Funktionen erfüllen, teilen sich in acht Unterkategorien auf:

  • Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Minister und deren Stellvertreter und Staatssekretäre (im Inland insb.: Bundespräsident, -kanzler, Mitglieder Bundesregierung und Landesregierungen)
  • Parlamentsmitglieder (im Inland insb.: Abgeordnete d. Nationalrates u. Bundesrates)
  • Mitglieder d. Führungsgremien polit. Parteien (im Inland insb.: jene, die im Nationalrat vertreten sind)
  • Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz (im Inland insb.: Richter des OGH, VfGH, VwGH)
  • Mitglieder v. Rechnungshöfen/Leitungsorgane v. Zentralbanken (im Inland insb.: Präsident des BRH, Direktoren d. LRH, Mitglieder d. Direktoriums der OenB)
  • Botschafter, Geschäftsträger oder hochrangige Offiziere der Streitkräfte (im Inland insb.: Militärpersonen ab Dienstgrad Generalleutnant, z.B. Generalstabschef/Stv., militärische Sektionsleiter, Streitkräftekommandant, Kommandant d. Landesverteidigungsakademie)
  • Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen
  • Direktoren/Stv. und Mitglieder d. Leitungsorgane bei einer internationalen Organisation (z.B. UNO, OECD, OPEC, Weltbank)


2. Als unmittelbare Familienmitglieder werden Ehepartner, Lebenspartner und Lebensgefährten, Kinder (einschließlich Wahl- und Pflegekinder) und deren Ehepartner/Lebenspartner/-gefährten und die Eltern der politisch exponierten Person betrachtet.

3. Bei Personen, die als enge Mitarbeiter/Partner bezeichnet werden, gibt es zwei Unterkategorien:

  • Natürliche Personen, die gemeinsam mit einer politisch exponierten Person wirtsch. Eigentümer von jur. Personen/Rechtsvereinbarungen sind oder sonstige Geschäftsbeziehungen mit einer politisch exponierten Person haben.
  • Natürliche Personen, die alleinige wirtsch. Eigentümer einer rechtlichen Einheit (dazu zählen auch Unternehmen, Fonds etc.) sind, von der eine politisch exponierte Person wirtschaftlich profitiert.

Der Kontoinhaber ist einzeln verfügungsberechtigt und gilt als Gesamtgläubiger des Guthabens bzw. als Gesamtschuldner bei Kontoüberziehung. Der Zeichnungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugt.

Änderungen von Verfügungsberechtigungen sind ausschließlich unter Ausweisleistung und Anwesenheit der Kontoinhaber und der einzutragenden Person in einer BAWAG Filiale möglich.

Vereinbaren Sie direkt über das BAWAG eBanking einen entsprechenden Termin bei Ihrem persönlichen Betreuer.

Jetzt Termin vereinbaren

Besuchen Sie hierzu eine unserer Filialen. Bitte beachten Sie, dass bei Löschung eines Kontoinhabers die Unterschrift aller Kontoinhaber erforderlich ist. Die Löschung eines Zeichnungsberechtigten kann durch den Kontoinhaber allein erfolgen.

In erster Linie übermitteln wir Ihnen unser Beileid in dieser durchaus schwierigen Situation.

Um weitere Schritte einleiten zu können, bitten wir Sie die Sterbeurkunde zu übersenden.

Bei einem Konto mit einem Kontoinhaber erfolgt die sofortige Sperre des Kontos bis zur Abhandlung der Verlassenschaft. Bei einem Konto mit zwei Kontoinhabern hat die andere Person trotz Verlassenschaft Zugriff auf dieses Konto. Besteht bei einem Konto eine Zeichnungsberechtigung und der Kontoinhaber verstirbt, erlischt die Zeichnungsberechtigung automatisch und das Konto wird bis zur Abhandlung der Verlassenschaft gesperrt.

Wird für ein Konto eine Verlassenschaft gemeldet, benötigen Dritte einen Einantwortungsbeschluss, um weitere Auskünfte über das Konto zu erhalten.

Die Eröffnung, Änderung oder Schließung eines Auslandsdauerauftrages können Sie mittels „Neue Nachricht“ im BAWAG eBanking beauftragen. Bitte führen Sie in Ihrer Nachricht die genauen Daten des betreffenden Auftrags an:

  • Überweisungsbetrag
  • IBAN & BIC
  • Datum der 1. Fälligkeit
  • Durchführungsintervall
  • Name des Empfängers
  • Verwendungszweck

Sie können das ausgefüllte und unterfertigte Formular per E-Mail an kundenservice@bawag.at oder per Post an das BAWAG Kundenservice Center 1100 Wien übermitteln. Der Antrag wird von uns bestätigt und danach an Ihren Vertragspartner weitergeleitet. Bitte beachten Sie die Spesen gemäß Preisblatt. Weiters haben Sie die Möglichkeit Ihre Formularbestätigung in einer unserer Filialen anzufordern.

Ihr bestehendes Konto kann zum entsprechenden Zeitpunkt auf ein Pensionskonto umgestellt werden. Besuchen Sie hierzu eine unserer Filialen. Der Antrag wird anschließend von uns bestätigt sowie an Ihre pensionsauszahlende Stelle weitergeleitet.

Möchten Sie einen höheren Betrag in Bar einzahlen, dann ist ein Herkunftsnachweis erforderlich!

Die Pflege der GMSG Daten ist für Bestandskunden eine Voraussetzung für die Nutzung weiterer online Services. Steigen Sie hierzu in Ihr BAWAG eBanking unter „Mein Profil“ - „Persönliche Daten“ – „Auskünfte gemäß FM-GwG und GMSG“ – „GMSG Selbstauskunft“ ein und aktualisieren Sie eigenständig Ihre hinterlegten Daten.

Sollten Sie das Geld bei einem Gerät in der BAWAG Filiale vergessen haben, wurde Ihr Geld wieder automatisch nach einer Minute eingezogen. Nach 30 Sekunden erfolgt eine Warnung am Screen und ein das Geldausgabefach beginnt zu blinken. Außerhalb der BAWAG Filialen erfolgt kein automatischer Geldeinzug. Sollten Sie Ihren behobenen (und im Gerät vergessenen) Geldbetrag noch nicht retour-gebucht bekommen haben, schreiben Sie uns bitte eine Benachrichtigung über Ihr eBanking Postfach.

Bitte wenden Sie sich an den Zahlungsempfänger. Sollte die Reklamation beim Zahlungsempfänger nicht erfolgreich sein, müssen Sie eine Umsatzreklamation im BAWAG eBanking durchführen.

Sie können diese im Reiter "Finanzübersicht" unter dem Menüpunkt "Umsatzreklamation" mit Klick auf das Pfeilsymbol des gewünschten Umsatzes veranlassen. Als Alternative können Sie eine Lastschriftrückbuchung auch mittels „Neue Nachricht“ beauftragen.

Bitte beachten Sie die Spesen gemäß Preisblatt.

Senden Sie bitte das Formular der Wohnbeihilfe (MA50) oder der betrieblichen Vorsorgekasse (BUAK) ausgefüllt und unterzeichnet an kundenservice@bawag.at oder nutzen Sie den Gang in eine unserer Filialen.

Überall in Ihrer Nähe! Mit unserer Filialsuche finden Sie ganz einfach Ihre nächstgelegene BAWAG Filiale, die Ihren gewünschten Kriterien entspricht. Eine Übersicht der anfallenden Gebühren finden Sie hier.

Eine detaillierte Übersicht der Konditionen für den Auslandszahlungsverkehr finden Sie hier.

Der Gesamtbetrag Ihrer Kreditkartenabrechnung wird einmal im Monat von Ihrem Girokonto abgebucht.

Dabei werden alle bis dahin von den Händler zur Verrechnung eingereichten Umsätze (Belastungen und Gutschriften) berücksichtigt. Der entsprechende Gesamtsaldo wird von Ihrem Girokonto entweder eingezogen bzw. sollte sich ein positiver Saldo ergeben, zu diesem Zeitpunkt Ihrem Bankkonto gutgeschrieben.

Eine Zwischenabrechnung außerhalb des normalen Abrechnungszyklus ist aus verrechnungstechnischen Gründen nicht vorgesehen und in den AGB nicht vereinbart.

Bei Nichtdurchführung eines Dauer- oder Lastschriftauftrages erhalten Sie eine "Neue Nachricht" im BAWAG eBanking. Bitte beachten Sie die Spesen bei Nichtdurchführung eines Auftrages gemäß Preisblatt.

Zahlungen gelten als final und können von der Bank nicht einseitig zurückgerufen werden.

Daher wird Ihnen empfohlen vor Einleitung einer Reklamation den Zahlungsempfänger zu kontaktieren. Bitte beachten Sie die Spesen gemäß Preisblatt.

Eine Reklamation können Sie im BAWAG eBanking unter dem Registerblatt „Finanzübersicht“ mit der Auswahl des Menüpunktes „Umsatzreklamation“ vornehmen.

Weiters haben Sie die Möglichkeit den Prozess komplett in einer unserer Filialen zu durchlaufen.

Kündigen Sie Ihren Vertrag schriftlich direkt beim Unternehmen unter Einhaltung der bei Abschluss akzeptierten Stornobedingungen.

Das Kündigungsschreiben sollten Sie unbedingt aufheben.

Bei Lastschriftaufträgen ist es grundsätzlich ausreichend, wenn Sie die neue Kontoverbindung direkt Ihren Vertragspartnern mitteilen. Falls Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, können Sie diesen im BAWAG eBankingim Menüpunkt "Zahlungsaufträge - Daueraufträge“ verändern oder löschen.

Weiters haben Sie die Möglichkeit den Prozess komplett in einer unserer Filialen zu durchlaufen.

Eine Konto- oder Zahlungsverkehrsbestätigung können Sie im BAWAG eBanking mittels „Neue Nachricht“ anfordern. Für die Bestätigung fallen Spesen laut aktuellem Preisblatt.

Weiters haben Sie die Möglichkeit die Bestätigung in einer unserer Filialen anzufordern.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass jeder Kontoinhaber bzw. Zeichnungsberechtigte, sofern dieser noch kein BAWAG Kunde ist, einmalig die Legitimierung mit einem amtlichen Lichtbildausweis in einer BAWAG Geschäftsstelle vornehmen muss.

Weiters haben Sie die Möglichkeit den Prozess komplett in einer unserer Filialen zu durchlaufen.

Wenn Sie Ihr Konto schließen möchten, besuchen Sie hierzu eine unserer Filialen. Bitte beachten Sie einen gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.

Wählen Sie zwischen unseren Kontomodellen und eröffnen Sie Ihr neues Konto ganz einfach in wenigen Minuten online - mit gratis Kontowechselservice. Halten Sie hierzu bitte folgende Dokumente griffbereit:

  • Ihren amtlichen Lichtbildausweis


Als bestehender Kunde steigen Sie einfach mit Ihrem eBanking Login ein.

Überall in Ihrer Nähe! Mit unserer Filialsuche finden Sie ganz einfach Ihre nächstgelegene BAWAG Filiale, die Ihren gewünschten Kriterien entspricht. Bitte beachten Sie einen gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.

Wir machen es Ihnen denkbar leicht, mit Ihren Konten zu uns zu wechseln.

Mit dem gratis Kontowechselservice gelingt der Wechsel in wenigen Schritten:

  1. Konto eröffnen
  2. Im eBanking den Kontowechselservice starten
  3. Angezeigte Daten überprüfen und mit secTAN oder mobileTAN freigeben
  4. Über unseren Partner ins eBanking Ihrer bisherigen Bank einsteigen
  5. Fertig, den Rest übernehmen wir für Sie!

Zum Kontowechsel

Ihre Vorteile

  • Sie brauchen Ihren bisherigen Bankberater nicht mehr aufzusuchen, wir fordern alle wichtigen Daten für Sie an
  • Daueraufträge und Lastschriftsaufträge werden auf Ihrem Konto eingerichtet, die einziehenden Stellen werden von uns benachrichtigt: Hier benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte teilen Sie uns mit, mit welchen Zahlungsempfängern Lastschriftvereinbarungen bestehen.
  • Ihre bezugsanweisenden Stellen werden von uns benachrichtigt

Dazu können Sie gerne unser online Kontowechselservice nutzen oder ganz klassisch eine Filiale in Ihrer Nähe aufsuchen.

In nur wenigen Schritten eröffnen Sie Ihr BAWAG Kontomodell direkt über den Online Kontoeröffnungsprozess und nach ca. 1 Woche erhalten Sie die Zugangsdaten zum eBanking, sowie mit getrennter Post Ihre Kontokarte Debit Mastercard zugeschickt.

Jetzt Konto eröffnen

In der Filiale wird das Konto für Sie sofort eröffnet und Ihre eBanking Zugangsdaten werden Ihnen direkt ausgehändigt. Auch hier erhalten Sie in wenigen Tage Ihre Kontokarte per Post.

Überall in Ihrer Nähe! Mit unserer Filialsuche finden Sie ganz einfach Ihre nächstgelegene BAWAG Filiale, die Ihren gewünschten Kriterien entspricht.

Die Kontokarte senden wir Ihnen nach der Kontoeröffnung per Post an die von Ihnen angeführte Adresse zu. Dies kann 7-10 Bankwerktage dauern. Den PIN-Code zu Ihrer Karte können Sie jederzeit in der BAWAG App und im BAWAG eBanking abrufen.

Ausnahme: Haben Sie Ihr Konto bereits schon länger und haben bisher noch keine Kontokarte gehabt aber möchten diese nun bestellen, können Sie die Kontokarte in einer BAWAG Filiale nachbestellen. Sie erhalten diese dann per Post zugesandt.

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell gültigen Konditionen.

Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz nicht in Österreich oder der EU, können wir Ihrem Wunsch nach einer Kontoeröffnung nicht nachkommen.

Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz nicht in Österreich, jedoch in der EU, können Sie gerne ein BAWAG Konto eröffnen. Mit unserem Filialfinder finden Sie hier die passende Geschäftsstelle für Ihre Anliegen.


Sind Sie EU-Staatsbürger, nehmen Sie bitte Ihren unterschriebenen Reisepass oder Personalausweis zum persönlichen Beratungsgespräch mit.


Haben Sie eine andere Staatsbürgerschaft, nehmen Sie bitte die folgenden Dokumente mit:

  • Reisepass/Konventionsreisepass
  • Aktueller österreichischer Meldezettel 
  • eine gültige Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung in Österreich

Bei uns haben Sie die Möglichkeit Produktanträge komplett online und papierlos abzuschließen. Alle Informationen zu den Varianten finden Sie hier.

Bereiten Sie bitte folgendes vor:

  • Ihren gültigen Lichtbildausweis: Reisepass, Personalausweis oder Führerschein (nur für österreichische Staatsbürger)
  • Gutes Licht für Ihr Foto
  • Stabile Internetverbindung

Sie verfügen bei der Mobile-Browser Identifizierung einen weiteren Versuch.

Bitte stellen Sie somit sicher, dass das im Kontoantrag angegebene als auch zur Identifikation gescannte Ausweisdokument miteinander übereinstimmt. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu einer Fehlermeldung.

Die Legitimation dient Ihrer Sicherheit und ist die Grundlage für Bankgeschäfte. Die Feststellung Ihrer Identität ist gesetzlich vorgeschrieben, dabei wird mit Hilfe von Lichtbildausweis und digitaler Unterschrift Ihre Identität geprüft, um Ihr Konto zu eröffnen.

Für mehr Informationen klicken sie bitte hier.


  • Gültiges Ausweisdokument z.B. aktueller originaler Reisepass bzw. Führerschein (Scheckkartenformat)
  • Gute Belichtung des jeweiligen genutzten Dokuments

Sorgen Sie für ausreichend Licht beim Scan Ihres Ausweises und Ihrem Selfie. Stellen Sie sicher, dass auf Ihrem Ausweis Scan keine Spiegelungen sichtbar sind und alle Daten scharf und lesbar sind.

  • Browser wechseln
  • Cookies entfernen
  • Anderes Endgerät verwenden
  • Korrektheit der Daten überprüfen (Bei Rot hinterlegter Fehlermeldung)
  • Überprüfen, ob Voraussetzungen laut AGBs erfüllt sind

Bitte achten Sie auf eine genaue Schreibweise bis der Straßenname im Drop Down Menü erscheint.
 


Sorgen Sie für ausreichend Licht beim Scan Ihres Ausweises und Ihrem Selfie. Stellen Sie sicher, dass auf Ihrem Ausweis Scan keine Spiegelungen sichtbar sind und alle Daten scharf und lesbar sind.

Bevor Sie Ihren Kontoantrag digital zeichnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten innerhalb der Antragsstrecke zu ändern. Bitte nutzen Sie hierzu den per E-Mail versendeten Wiedereinstiegslink bzw. QR-Code, um Ihren persönlichen Online-Antrag zu öffnen.

Nachdem Sie Ihren Kontoantrag digital gezeichnet und somit abgeschlossen haben, können Sie Ihre persönlichen Daten im eBanking Bereich "Service" unter dem Menüpunkt "persönliche Daten" anpassen. 

Eine versehentliche Fehleingabe Ihrer uns übermittelten Gehaltseingänge wird automatisch anhand der tatsächlichen Kontobewegungen erfasst, angepasst und bedarf keiner manuellen Korrektur Ihrerseits.

Entschließen Sie sich Ihren Kontoantrag zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzten, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Ihrem persönlichen Wiedereinstiegslink bzw. QR-Code, welcher 28 Tage lang gültig ist. Die Daten, die Sie bisher in Ihrem Kontoantrag eingegeben haben, werden in diesem Zeitraum automatisch gespeichert.

  1. Klicken Sie auf „Jetzt fertigstellen“, um den Online Antrag fortzusetzen.  
  2. Vervollständigen  Sie Ihre Angaben.  
  3. Zeichnen Sie den Antrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer smsTAN. 
  4. Bestätigen Sie Ihre Identität im Mobile-Browser. Mehr Informationen dazu finden sie hier.
  • Fertig! Der Antrag ist abgeschlossen.

Bitte durchsuchen Sie in einem ersten Schritt Ihre gelöschten E-Mails, oftmals befinden sich versehentlich gelöschte Inhalte in einem separaten Ordner (z. B. Papierkorb). Weiterhin erhalten Sie als persönliches Service zwei automatisch erstellte Erinnerungsmails (am 7. und am 23. Tag), mit denen Sie bequem den Wiedereinstieg durchführen können.

Eine Stornierung Ihres bereits digital unterzeichneten Kontoantrags ist innerhalb der gesetzlichen Fristen (laut AGB) möglich.

Da es zu keiner abschließenden digitalen Zeichnung gekommen ist, ist eine Stornierung nicht notwendig. Entscheiden Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Antrag fortzusetzen, können Sie dies bequem über Ihren persönlichen Wiedereinstiegslink unternehmen.

Um Ihren Antrag zu bearbeiten, werden die innerhalb der Online-Antragsstrecke von Ihnen eingegebenen Daten maximal 60 Tage (auch bei einem Abbruch der Online-Antragsstrecke) gespeichert. Falls Sie die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten widerrufen wollen, kontaktieren Sie uns hier.

Am Ende der Produkteröffnung haben Sie 2 Möglichkeiten Ihre Zugangsdaten zu erhalten:

  1. PIN jetzt festlegen:
    • Bei dieser Auswahl legen Sie ihre PIN direkt online fest. Die dazugehörige Verfügernummer erhalten Sie im Anschluss per E-Mail
    • Nun können Sie sich sofort in Ihr eBanking einloggen und loslegen!
  2. Per Postversand:
    • Bei dieser Auswahl erhalten Sie Ihre eBanking Login-Daten (Verfügernummer und PIN für den Ersteinstieg) in den nächsten Tagen per Post.
      Wichtig: Diese PIN muss nach dem Ersteinstieg in das eBanking geändert werden!
    • Nach Erhalt können Sie sich in Ihr eBanking einloggen.

 

Tipp: Nach Aktivierung Ihres eBankings können Sie sich mit Ihrer Verfügernummer und PIN für die BAWAG App registrieren.

Ihre Kontoauszüge können Sie jederzeit im BAWAG eBanking im Reiter "Finanzübersicht" unter "Kontoauszug" und "Kontoauszugsliste" als PDF-Datei downloaden.

Der elektronische Kontoauszug ersetzt gänzlich die auf Papier gedruckte Version, ist umweltschonend und sicher, sowie bis zu 7 Jahre im eBanking abrufbar.

Alternative nutzen Sie unsere SB-Zone in einer unserer Filialen.

Auf Grund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren gemäß § 212 UGB verfügen wir nach diesem Zeitraum nicht mehr über die geforderten Unterlagen. Daher können wir Nachforschungs-Aufträgen, die sich über diese Frist hinaus erstrecken, nicht nachkommen.

Ist bei Ihnen die Beschaffung des Kontoauszugs mittels Kontoauszugsdrucker vermerkt, berücksichtigen Sie bitte, dass wenn Sie sich den Kontoauszug im Zeitraum von 6 Monaten nicht über den Kontoauszugsdrucker holen, wir aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet sind, Sie aktiv über Vorgänge auf Ihrem Konto zu informieren, weswegen automatisch ein Kontoauszug erstellt und in Ihre eBanking Postfach zugesendet wird.

Wir möchten Ihnen deswegen empfehlen die Kontoauszugsvariante auf "elektronisch" umzustellen, sodass automatisch monatlich ein Kontoauszug erstellt wird und Sie in Zukunft die Kontoauszüge der letzten 7 Jahre unter folgenden Menüpunkten einsehen können:

"Meine Finanzen - Kontoauszugsliste".

Die Anmeldung der elektronischen Kontoauszüge können Sie gerne unter folgenden Menüpunkten im eBanking durchführen:

"Produkte & Service - Konto & Kontokarte - Kontoauszug einrichten"

Übermitteln Sie uns bitte eine "Neue Nachricht" im BAWAG eBanking über den Menüpunkt "Service" – "Postfach" – "Neue Nachricht‘", sodass wir Ihnen direkt in Ihr eBanking-Postfach eine Auflistung eventuell bestehender Einziehungsaufträge übermitteln dürfen.

Ein Lastschriftauftrag (auch Einziehungsauftrag) ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem einziehenden Unternehmen, weshalb diese nur dort entsprechend geändert/storniert werden kann.
Wenden Sie sich daher bitte an die einziehende Stelle, um die Änderung/das Storno zu veranlassen.

Die Rückbuchung eines Lastschriftauftrages können Sie:

  • über das eBanking in Auftrag geben, wofür die folgenden Menüpunkte auszuwählen sind: "Meine Finanzen - Umsatzreklamation"
  • elektronisch in Auftrag geben. Dafür sind die folgenden Menüpunkte bitte auszuwählen:
  • "Service – Postfach – Neue Nachricht"

Das FM-GwG regelt für alle österreichischen Banken die gesetzlichen Voraussetzungen für die Begründung bzw. Weiterführung von Geschäftsbeziehungen zu KundInnen, zum Beispiel die Vorlage der notwendigen KundInnen-Legitimation und die Auskünfte zum Umfeld des/der KundIn.

Bitte füllen Sie die FM-GwG-Auskunft über das BAWAG eBanking aus, wofür die folgenden Menüpunkte auszuwählen sind:

"Service" - "Persönliche Daten" - "Auskünfte gemäß FM-GwG und GMSG" - "Kundendaten gemäß FM-GwG ".

Unter "automatisierte Buchungen" sind alle Ein- bzw. Ausgänge zu verstehen, die nicht am Schalter, sondern auf elektronische Weise durchgeführt werden (z.B. Bankomatzahlungen, SB-Überweisungen, Onlinebuchungen, etc.).

Behebung ohne Kontokarte:

Mit SmartCash können Sie Beträge zwischen 10 und 130 Euro ohne Kontokarte mittels Eingabe eines 10-stelligen Codes, welcher im eBanking oder in der BAWAG App angefordert werden kann und per SMS zugeschickt wird, beheben.


So einfach funktioniert's in der BAWAG App:

  1. Steigen Sie in der App im Menüpunkt "Überweisen" ein
  2. Wählen Sie einen Betrag zwischen 10 Euro und 130 Euro aus
  3. Geben Sie nun Ihre App PIN ein, um den SmartCash Code anzufordern

Fertig! Suchen Sie innerhalb von 12 Stunden einen BAWAG Geldautomaten in Ihrer Nähe auf.
Geldautomaten Standorte


Behebung mit Kontokarte:

Außerdem haben Sie mit SmartCash die Möglichkeit, höhere Bargeldbeträge (zwischen 140 und 5000 Euro), ohne Anstellen am Kassenschalter zu beheben. Sie benötigen hierzu lediglich Ihre Kontokarte sowie den 10-stelligen Code. Diese Beträge können nur über das eBanking angefordert werden.

Ihre Einkaufsreserve/Ihr Überziehungsrahmen am Konto wird automatisch berechnet und setzt sich hierbei aus den durchschnittlichen Eingängen Ihres Gehalts- oder Pensionskontos zusammen. Diese „Einkaufsreserve“ soll Ihnen dabei helfen finanzielle Engpässe zu überbrücken.

Innerhalb des festgelegten Ausgabenrahmens können Sie den auf Ihrem Girokonto gutgeschriebenen Betrag formlos überschreiten. Ist auch die Einkaufsreserve ausgeschöpft und wird das Konto weiter belastet, entsteht ein Kredit, der täglich verzinst wird. Näheres zu den Dispozinsen finden sie im Preisblatt(verlinken)

Im Falle von Veränderungen der o.a. Berechnungsgrundlage kann es zu einer Anpassung Ihrer Einkaufsreserve kommen. Sollte es dabei zu einer Absenkung kommen, werden Sie etwa 1,5 Monate davor verständigt.


Hinweis: Eine Änderung/Erhöhung einer automatisch erfolgten Absenkung ist nicht möglich.

Wünschen Sie eine Absenkung auf Null, geben Sie uns dies bitte mittels „Neue Nachricht“ im BAWAG eBanking bekannt.

Möchten Sie einen Überziehungsrahmen neu beantragen, dann vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater.
Zum Terminformular

Hinweis: Voraussetzung für einen Überziehungsrahmen ist ein Konto, welches seit mindestens 6 Monaten besteht und welches keiner automatischen Anpassung der Einkaufsreserve unterzogen wurde. Sollte es zu einer bankseitigen Absenkung Ihrer Einkaufsreserve gekommen sein, können Sie diese somit nicht neu beantragen!

Die Anzeige des Kontosaldos und des aktuell verfügbaren Betrags können vereinzelt variieren. 
 

Bei jeder Online Transaktion mit der Kontokarte wird der Umsatzbetrag bis zur Buchung am Konto (max. 31 Tage) vorgemerkt. Ist die Vormerkung nach der Buchung bzw. einer Stornierung des Umsatzes weiterhin aktiv und Sie dadurch in Ihrer Dispositionsfähigkeit eingeschränkt, lässt sich die Vormerkung in Einzelfällen auch manuell löschen. Bitte wenden Sie sich in dem Fall an Ihren Betreuer.

Das "Entgelt für Manipulation" fällt bei Privatgirokonten an, wenn die größere Umsatzseite den im Preisblatt festgelegten Betrag pro Monat übersteigt.

Kann ein Zahlungsauftrag (z.B. Lastschriftauftrag, Dauerauftrag, Überweisung) mangels Kontodeckung nicht durchgeführt werden, wird ein Entgelt für Nichtdurchführung in Rechnung gestellt.


Dieses Entgelt wird 1-2 Tage nach dem erfolglosen Abbuchungsversuch dem Konto angelastet.

Über die Nichtdurchführung des Auftrags erhalten Sie eine schriftliche Verständigung per Post.

Unter "händisch bearbeiteten Buchungen" sind alle Ein- bzw. Ausgänge, die direkt am Schalter durchgeführt werden (z.B. Eigenerlag, Bargeldbehebung mittels Ersatzscheck etc.) zu verstehen, wofür ein Entgelt "Manuelle Buchung und Schaltertransaktionen", laut Ihrem Konditionenblatt, verrechnet wird.

Die Kontoabschlüsse finden

  • am letzten Bankwerktag im Quartal/Monat statt,
  • mit dem nächsten Bankwerktag als Buchungstag und
  • Valuta des letzten Kalendertags im Quartal/Monat.

Wird von einem Fremdbankkonto eine Gutbuchung auf ein BAWAG Konto in Auftrag gegeben, sind folgende Fristen zu beachten:


  • bei elektronischer Beauftragung: Beauftragungstag + ein Bankarbeitstag unter Berücksichtigung der Annahmezeiten der jeweiligen Bankinstitute
  • bei beleghafter Beauftragung: Beauftragungstag + 2 Bankarbeitstage und auch hier sind die täglichen Annahmezeiten der jeweiligen Bankinstitute zu berücksichtigen.


Handelt es sich um eine bankinterne Transaktion, wird die Buchung gemäß Zahlungsdienstgesetz (ZaDiG) durchgeführt und es erfolgt eine taggleiche Gutschrift.

Die Überweisungsdauer ist europaweit geregelt und darf, sofern vom Auftraggeber alle erforderlichen Daten (Kontoinhaber, IBAN) korrekt angegeben wurden, bei elektronischer Beauftragung maximal einen Bankwerktag und bei beleghafter Beauftragung maximal zwei Bankwerktage ab dem Durchführungstag betragen. Abweichungen können aufgrund von sicherheitstechnischen Überprüfungen gegeben sein.

Die Dauer einer Überweisung außerhalb des SEPA-Raums ist je nach Land und Bank unterschiedlich.


Gutschriften auf Ihr Konto erfolgen unmittelbar nach Zahlungseingang bei der BAWAG.

Falls sie eine Zahlung auf ein Konto unseres Institutes getätigt haben und diese beanstanden möchten, wenden Sie sich bitte an das Bankinstitut, von dem die Zahlung veranlasst wurde. Dort ist eine Reklamationsrückforderung mit der entsprechenden Begründung z.B. Betrug einzuleiten.

Im Regelfall wird bei bestehendem Verdacht auf Betrug von den Banken eine polizeiliche Anzeigebestätigung eingefordert, die am Bankenreklamationsweg uns übermittelt wird. Aus dieser Anzeigebestätigung sollte der Zahlungsvorgang auf unser Konto hervorgehen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Rückforderung direkt an den Empfänger, da wir in bestehende Rechtsgeschäfte nicht eingreifen dürfen.

Mit TAN gezeichnete, aber noch nicht durchgeführte Aufträge können Sie unter "Meine Aufträge" – "Kontrollmappe" – "Vorgemerkte Aufträge" einsehen.


Bis zur tatsächlichen Buchung finden Sie rechts vom Auftrag ein rotes "X", über das Sie die Buchung gegebenenfalls selbst stornieren können.

Damit Sie Ihr BAWAG Kontomodell flexibel nutzen können, lassen wir Überschreitungen zu, indem wir Ihnen auf Ihrem Konto eine Einkaufsreserve zur Verfügung stellen. Diese Reserve kann für kurzfristige Überbrückungen genutzt werden.

Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer solchen Einkaufsreserve, sodass wir als Bank jederzeit berechtigt sind, diese anzupassen oder gegebenenfalls gänzlich zu entfernen.

Die Höhe der Einkaufsreserve richtet sich nach den regelmäßigen monatlichen unbaren Gutschriften am Konto und kann sich diesen jederzeit anpassen.

Ihr bestehendes Konto kann zum entsprechenden Zeitpunkt auf ein Pensionskonto umgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Finanz-Experten in Ihrer gewünschten BAWAG Filiale.

Die Umstellung wird direkt vor Ort durchgeführt sowie an Ihre pensionsauszahlende Stelle weitergeleitet.

Ihre Entgelte pro Abrechnungszeitraum Ihres Kontos finden Sie im BAWAG eBanking im Menüpunk "Finanzübersicht" unter "Verständigungen".

Das Manipulationsentgelt wird für Kartenzahlungen in Euro außerhalb der EWR-Zone sowie für eine NICHT EURO-Währung, ausgenommen schwedische Kronen innerhalb der EU verrechnet. Der EWR-Raum besteht aus den 27 EU-Mitgliedstaaten und den sogenannten EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

Die Höhe des Manipulationsentgeltes ist für die Kontokarte bzw. Kreditkarte im Preisblatt ersichtlich.

Die Debit Mastercard® ist die neueste Form der Kontokarte. Sie stellt den modernsten Standard im bargeldlosen Zahlungsverkehr dar.

Mit Ihrer neuen Debit Mastercard® nutzen Sie weiterhin alle gewohnten Funktionen, wie Bezahlen im Geschäft und Bargeldbeheben bei Automaten. Zusätzlich können Sie bei Webshops im Internet bequem und sicher einkaufen, überall, wo Sie das Mastercard Zeichen sehen. Wie gewohnt wird der Kaufbetrag sofort nach dem Einkauf von Ihrem Konto abgebucht.

Bei Zahlungen mit ihrer Kreditkarte erhalten sie eine monatliche Kartenabrechnung im BAWAG eBanking zur Verfügung gestellt. Der Gesamtbetrag wird von ihrem Girokonto abgebucht.

Ihr erste Kontokarte können Sie in einer BAWAG Filiale Ihrer Wahl bestellen. Gerne können Sie direkt über das BAWAG eBanking einen entsprechenden Termin bei Ihrem persönlichen Betreuer vereinbaren.

Jetzt Termin vereinbaren

Sie müssen nichts tun. Sie bekommen automatisch eine Karte spätestens in dem Monat zugestellt, in dem die Gültigkeit Ihrer Karte endet. Sie wird Ihnen an die bei uns hinterlegte Wohnsitzadresse zugeschickt. Die Karte ist bis zum letzten Tag des aufgedruckten Ablaufdatums gültig (z.B. 05/22: Ihre Karte ist bis einschließlich 31.05.2022 verwendbar).

Bei dieser Zahlungsweise halten Sie Ihre Karte einfach an das Kontaktlos-Terminal. Sie können mit Ihrer NFC-fähigen Karte im Handel bis zu 50 Euro kontaktlos und ohne PIN-Code Eingabe bezahlen. Sie erkennen die NFC-Funktion an dem Wellensymbol.

Tipp: Bitte beachten Sie, dass Sie eine neue Karte vor der 1. Kontaktlos-Bezahlung einmal zum Bezahlen gesteckt haben, um diese Funktion zu aktivieren.

Aus Sicherheitsgründen kann es vorkommen, dass Sie zusätzlich ab und zu aufgefordert werden, die Karte zu stecken und Ihren PIN-Code einzugeben.

Es besteht keine Deaktivierungsmöglichkeit der NFC Funktion, da diese standardmäßig im Funktionspaket enthalten ist.

Ihren PIN-Code können Sie jederzeit bequem in der BAWAG App unter "Karten" abrufen. Nach Eingabe Ihrer App PIN können Sie Ihren PIN-Code durch Drücken und Halten des Kartenfelds sehen. Nach höchstens 7 Sekunden wird der Anzeigemodus abgebrochen.


Achten Sie stets darauf, dass Ihnen niemand über die Schulter sehen kann!

Nach vier falschen Versuchen an Geldautomaten und Zahlungsterminals wird die Karte zwei Tage lang gesperrt, danach ist ein erneuter Versuch möglich. Wird der PIN-Code wieder falsch eingegeben erfolgt eine weitere zweitägige Sperre mit anschließendem sechstem Versuch. Sollte auch dieser Versuch fehlschlagen, wird die Karte eingezogen.

Bei Geräteentleerung werden die entnommenen Karten zur zentralen Aufteilung und weiteren Bearbeitung übermittelt.


Berücksichtigen Sie bitte,


  • Auskünfte zu Fremdbankgeräten oder -karten können wir nicht geben
  • dass es BAWAG BankmitarbeiterInnen in den Filialen nicht möglich ist Karten aus den Selbstbedienungsgeräten zu entnehmen
  • dass keine Bestätigungen an Fremdbanken zwecks Aushändigung einer eingezogenen BAWAG Kontokarte übermittelt werden dürfen


Bei Karteneinzug empfehlen wir eine Kartennachbestellung über die BAWAG App durchzuführen. Wählen Sie dafür die Buttons "Karten" und dann auf "Neue Karte bestellen".

Als rechtsgültige Zahlungsbelege nutzen Sie bitte die zum Konto ausgestellten Kontoauszüge, die Sie im eBanking unter "Meine Finanzen – Kontoauszugsliste" einsehen können.


Wünschen Sie einen separaten Beleg, können Sie diesen durch Anklicken des Buttons "Beleg als Beilage zum Kontoauszug" im eBanking anfordern, bevor Sie eine eBanking-Überweisung mit einer TAN zeichnen. Eine nachträgliche Erstellung eines zusätzlichen Beleges verunmöglichen technische Gründe. 


Aufträge, die jedoch vollständig über das eBanking mit TAN gezeichnet wurden, können in folgender Ansicht bis maximal 100 Tage nach dem eingegebenen Durchführungsdatum angezeigt und ausgedruckt werden:
 

"Meine Aufträge – Kontrollmappe" und Klick auf das Drucker-Symbol

Unsere Sperrservices zu Ihrem passenden Kartenprodukt finden Sie hier.

Ihre Kontokarte hat ein Tages und Wochenlimit – diese können Sie selbst in der BAWAG App oder BAWAG eBanking einstellen.

Ist das Gerät, bei dem Sie Geld beheben oder bezahlen wollen, ohne Online Verbindung (offline) - beispielsweise bei auftretendem Systemproblem - kann das Kartenlimit geringer ausfallen.

Tipp: Mit SmartCash können Sie an jedem Geldautomaten mit SmartCash Funktion Bargeld bis zu einer Höhe von 5.000 Euro unabhängig vom Bankomatkartenlimit beheben. Innerhalb von 24h sind je Konto zwei Aufträge möglich.

Es ist ganz leicht: Fordern Sie einfach und kostenlos Ihren SmartCash Code im BAWAG eBanking an. Dieser wird per SMS sofort an Ihr Mobiltelefon, welches Sie bei der mobileTAN Anmeldung angegeben haben, gesendet und ist zwölf Stunden gültig. In diesem Zeitraum können Sie die Bargeldbehebung vornehmen, danach verliert der Code seine Gültigkeit!

Die Neubestellung Ihrer defekten Karte können Sie im eBanking unter dem Registerblatt „Service“ mit Auswahl des Menüpunktes „Debitkarte Services“ und der Aktion „Debitkarte Nachbestellung“ vornehmen.

Noch schneller funktioniert die Nachbestellung in der BAWAG App unter "Karten" und der Angabe des Grundes "Defekt".

Hinweis: Ihr PIN-Code bleibt gleich.

Pro Kontoinhaber wird nur eine Karte ausgestellt.

Ihrer Kontokarte sollte an allen mit dem Kartenanbieter-Logo MasterCard verwendet werden können.


Beim Vorliegen folgender Gründe kann die Kontokartenfunktionalität im Ausland eingeschränkt sein:

  • GeoControl ist wieder aktiviert. GeoControl kann im eBanking ("Übersicht – Konto und Kontokarte – Kartenadministration" – Weltkugel-Symbol) und der BAWAG App ("Karten – GeoControl") deaktiviert werden.
  • mögliche Fehlfunktion des Geldautomaten
  • der Geldautomat ist nicht oder nicht vollständig mit dem MasterCard-System kompatibel
  • der Magnetstreifen oder der Chip Ihrer Kontokarte weist eine Beschädigung auf (z.B. durch Entmagnetisierung, Bruch etc.)
  • der Einkaufsrahmen auf Ihrem Konto oder das Behebungslimit der Kontokarte ist erschöpft
  • Die Fremdbank oder das ausländische Institut behält sich vor, die Transaktion aus diversen Gründen nicht durchzuführen, worauf wir keinen Einfluss haben.


Wenn Sie die Möglichkeit haben, auf ein alternatives Zahlungsmittel auszuweichen (z.B. Kreditkarte), empfehlen wir Ihnen, dies in Erwägung zu ziehen.

Hat das Gerät eine Störung oder ist die Karte defekt, wird sie aus Sicherheitsgründen eingezogen.

Damit Sie schnellstmöglich an eine neue Karte kommen, kontaktieren Sie uns bitte per „Neue Nachricht“ aus Ihrem BAWAG eBanking. Wir werden Ihnen dann die Karte sperren und eine neue Karte kostenfrei zusenden.

Nach der vierten aufeinanderfolgenden Fehleingabe der Kontokarten-PIN befindet sich Ihre Karte in der sogenannten Cool Down Phase, in der Kartentransaktionen abgelehnt werden.


Die Cool Down Phase, in die nicht eingegriffen werden kann, endet automatisch am dritten folgenden Kalendertag um 00:01 Uhr nach der Fehleingabe. Ab diesem Zeitpunkt kann eine weitere PIN-Eingabe versucht werden. Ist die PIN korrekt, ist die Funktionalität wiederhergestellt. Ist der PIN-Code wieder falsch, startet die Cool Down Phase erneut.


Ab der sechsten Fehleingabe wird die Karte gesperrt und eingezogen.


Wenn Sie Ihre Kontokarten-PIN nicht mehr wissen, können Sie diese über die App bzw. das eBanking abrufen:


Loggen Sie sich in die BAWAG App ein mit Ihren Userdaten (E-Mailadresse und AppPasswort oder Fingerprint/FaceID). Wählen Sie in der App "Karten – PIN anzeigen" und bestätigen Sie den Auftrag mit Ihrer klarPIN.


Genauso können Sie die PIN im eBanking unter "Produkte & Services - Konto & Kontokarte - Kartenadministration - Aktion "PIN nachbestellen" anfordern. Nachdem Sie den Auftrag mit einer TAN gezeichnet haben, wird Ihnen die PIN sofort in Ihr persönliches eBanking Postfach gesandt.

Bei der Kontokarte gilt für Zahlungen im Internet dasselbe Limit wie bei Kassenzahlungen, die Sie an POS-Geräten direkt bei Händlern durchführen.


Dieses Kartenlimit kann von Ihnen nach Ihren Bedürfnissen angepasst werden.


Gerne können Sie das Limit


  • in der BAWAG App ändern. Wählen Sie dafür in der App die Menüpunkte "Karten – Kartenlimits".


  • im eBanking ändern. Wählen Sie dafür die Menüpunkte "Produkte & Services - Konto & Kontokarte - Kartenadministration - Kontokarte Limitänderung".

Voraussetzung für den Erhalt einer Kreditkarte ist ein Bankkonto bei der BAWAG.

Auf unserer Website bawag.at finden sie auf der Produktseite den Link zur Online-Beantragung. Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung durch die BAWAG erhalten Sie Ihre Karte per Post.

Überall in Ihrer Nähe! Mit unserer Filialsuche finden Sie ganz einfach Ihre nächstgelegene BAWAG Filiale, die Ihren gewünschten Kriterien entspricht.

Die Kreditkarte senden wir Ihnen nach positiver Bonitätsprüfung Ihres Kartenantrages per Post an die von Ihnen angeführte Adresse zu. Ab dem Tag der Bestellung kann dies 7-10 Werktage dauern. Den PIN-Code zu Ihrer Kreditkarte können Sie jederzeit in der BAWAG App abrufen und wird zusätzlich getrennt von Karte per Post an Sie übermittelt.

Sie haben Interesse an einer Kreditkarte und noch keine beantragt? Wir leiten Sie gerne weiter zu unserer Produktübersicht für Kreditkarten.

Ihren PIN-Code können Sie jederzeit bequem in der BAWAG App unter "Karten" abrufen. Nach Eingabe Ihrer App PIN können Sie Ihren PIN-Code durch Drücken und Halten des Kartenfelds sehen. Nach höchstens 7 Sekunden wird der Anzeigemodus abgebrochen.

Achten Sie stets darauf, dass Ihnen niemand über die Schulter sehen kann!

Oder persönlich in einer BAWAG Filiale: Die passende Filiale finden Sie hier.

Die Höhe Ihres Kreditkartenlimits, wenn Sie eine Kreditkarte beantragt haben, können Sie direkt Ihrer Kreditkartenabrechnung entnehmen oder Ihren Verfügungsrahmen im BAWAG eBanking in den Kontodetails der Kreditkarte abfragen.

Um eine Erhöhung des Verfügungsrahmens Ihrer Kreditkarte zu beantragen, kontaktieren Sie bitte Ihren persönlichen Berater in Ihrer BAWAG Filiale. 

Je nach Kreditkartenprodukt sind unterschiedliche maximale Kreditkartenlimits möglich, auf den jeweiligen Produktseiten finden Sie den maximalen Verfügungsrahmen.

Bei der ARBÖ MasterCard ist eine maximale Einkaufsreserve von EUR 3.700,00 möglich.

Gerne können Sie eine Änderung wie folgt in Auftrag geben:

  1. Übermitteln Sie uns bitte über das eBanking den Auftrag zur Änderung der Einkaufsreserve als gezeichnete Nachricht. Wählen Sie dafür die Menüpunkte "Service – Postfach – Neue Nachricht" und zeichnen Sie diese Nachricht bitte mit einer TAN.
  2. Senden Sie uns bitte ein formloses, von Ihnen unterfertigtes Schreiben an kartenservice@bawag.at. Übermitteln Sie uns bitte zusätzlich Kopien der letzten 3 Gehaltszettel und der letzten 3 Kontoauszüge, falls wir nicht als Ihre Hausbank fungieren. 

Die Kartenabrechnung wird als PDF online im BAWAG eBanking zur Verfügung gestellt.

Hier ein Überblick über die einzelnen Phasen der Kreditkartenabrechnung:

Die Rechnungserstellung Ihrer Kreditkartenabrechnung erfolgt jeweils bis zum 2ten des Monats. Dabei werden alle bis dahin von den Händlern zur Verrechnung eingereichten Umsätze (Belastungen und Gutschriften) berücksichtigt.

Am 10. des Monats wird die monatliche Summe von Ihrem BAWAG Konto abgebucht bzw. ein eventuell vorhandenes Guthaben überwiesen.

Einsicht in die Kreditkartenabrechnung steht Ihnen jeweils ab dem dritten des Monats online zur Verfügung bzw. wird Ihnen per Post zugestellt.

Der neue Verfügungsrahmen der Kreditkarte steht Ihnen, sobald die Karte abgerechnet wurde (ab dem dritten des Monats) zur Verfügung.

Bei vereinbarter Teilzahlung wird der Verfügungsrahmen einfach monatlich um den offenen Teilzahlungsbetrag reduziert.

Hinweis: Sollte einer der genannten Termine ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein, verschiebt sich die Durchführung auf den jeweils folgenden Bankwerktag.

Nach der vierten aufeinanderfolgenden Fehleingabe der Kreditkarten-PIN befindet sich Ihre Kreditkarte in der sogenannten Cool Down Phase, in der Kartentransaktionen mit der PIN nicht durchgeführt werden können.

Die Cool-Down-Phase, in die nicht eingegriffen werden kann, endet automatisch am dritten folgenden Kalendertag um 00:01 Uhr nach der Fehleingabe. Ab diesem Zeitpunkt kann eine weitere PIN-Eingabe versucht werden. Ist die PIN korrekt, ist die Funktionalität wiederhergestellt. Ist der PIN-Code wieder falsch, startet die Cool Down Phase erneut.

Falls Sie Ihre Kreditkarten-PIN nicht mehr wissen, können Sie diese gerne über die BAWAG App abrufen: Wählen Sie dafür im Menüpunkt "Karten" Ihre Kreditkarte aus, klicken Sie auf die Option "PIN-Code anzeigen" und bestätigen Sie Ihren Auftrag mit Ihrer fünfstelligen AppPIN.

Gerne können Sie an einem Geldausgabeautomaten die Kreditkaren-PIN in nur wenigen Schritten ändern:

1. Stecken Sie die Karte ein und wählen Sie "PIN-Code ändern" am Gerät aus. 

2. Tippen Sie bitte Ihre aktuelle Kreditkarten-PIN ein.

3. Danach geben Sie Ihren Wunsch-PIN-Code ein und bestätigen diesen Vorgang. Die neue PIN ist danach sofort gültig.

Das Manipulationsentgelt des jeweiligen Umsatzes wird prinzipiell bei Kreditkartenumsätzen in Nicht-EUR-Währungen sowie für EUR außerhalb der EWR-Zone veranschlagt (siehe Preisblatt). Nach einer Übergangsfrist betrifft letzteres seit 25.11.2021 auch Umsätze in Großbritannien sowie Gibraltar und Zahlungen an Unternehmen mit dortigem Firmensitz.

Die BAWAG Kreditkarte GOLD ist zusätzlich zum Einkaufsschutz auch mit einer umfassenden Reiseversicherung ausgestattet.

Eine Übersicht über die damit verbundenen Versicherungsleistungen finden Sie bei den FAQ auf der Produktseite.


Wünschen Sie Detailinformationen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Versicherung:

Europäische Reiseversicherung AG
Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien
Tel.: +43 (0) 1 317 25 00-73 902
Notruf 24 Stunden täglich: Telefon: +43 1 50 444 00
Mail: vertragsmanagement@europaeische.at
Web: https://www.europaeische.at/

Erfolgt eine Ablehnung einer Kreditkartenzahlung und Sie wünschen die Durchführung, senden Sie uns bitte eine identifizierte Nachricht aus dem eBanking, wofür die folgenden Menüpunkte auszuwählen sind:


"Service" – "Postfach" – "Neue Nachricht"


Führen Sie in der Nachricht bitte die folgenden Daten an:


  • IBAN/Kreditkartennummer
  • Daten zum Unternehmen (Unternehmensbezeichnung und Betrag), bei dem mit einer BAWAG Kreditkarte gezahlt werden soll

Eine Kartenkündigung kann wie folgt beauftragt werden:

  • Übermitteln Sie uns bitte über das eBanking den Kündigungsauftrag als gezeichnete Nachricht.

    Wählen Sie dafür die Menüpunkte "Service – Postfach – Neue Nachricht" und zeichnen Sie diese Nachricht bitte mit einer TAN.
  • Senden Sie uns bitte ein formloses, von Ihnen unterfertigtes Schreiben zur Kündigung der Karte an kundenservice@bawag.at.
  • Kündigung der Kreditkarte in einer BAWAG Filiale in Ihrer Nähe


Idealerweise geben Sie die Kreditkarte entwertet ab oder senden diese ein. Sollte dies nicht mehr möglich sein, vermerken Sie das bitte auf Ihrem schriftlichen Auftrag.

Die Kündigungsfrist der Kreditkarte beträgt einen Monat und erfolgt nach Abrechnung aller noch offener Umsätze.

3D Secure ist ein Sicherheitsstandard für Internetzahlungen mit der Kreditkarte und Debitkarte und identifiziert Sie als rechtmäßigen Karteninhaber. Dies soll die Gefahr des Kartenmissbrauchs durch Dritte reduzieren.

Bei Mastercard wird 3D Secure unter Bezeichnung Mastercard®Identity Check™ und bei VISA als VISA Secure geführt.

So erkennen Sie 3D Secure Händler:

 


Ja. Seit 1.1.2021 sind Online Händler aufgrund der PSD2-EU-Richtlinie zur starken Kundenauthentifizierung dazu verpflichtet, von Kunden aller Banken, eine Bezahlung mit 3D Secure zu verlangen.

Ja. Die starke Kundenauthentifizierung muss jeder Zahlungsmittelherausgeber in der EU, egal ob Karte oder alternative Methode, verpflichtend durchführen, wenn für die jeweilige Zahlung keine individuelle Ausnahme (u.a. bereits bestehende Zahlungsvereinbarungen wie Abos) zulässig ist. 

Sie haben die BAWAG App auf Ihrem Mobiltelefon installiert? Dann sind Sie bereit für sichere Internetzahlung mittels 3D Secure. Bei allen Online Shops, die 3D Secure nutzen, werden Sie gebeten die Zahlung mit der gewählten Authentifizierungsmethode (App PIN oder Biometrie) freizugeben. Erst dann wird die Zahlung durchgeführt.
So identifizieren Sie sich als rechtmäßiger Karteninhaber und bezahlen sicher im Internet.

Der Händler erfährt Ihre persönlichen Sicherheitsmerkmale nicht – er erhält nur die Information, ob die Zahlung durchgeführt werden konnte.

Um das 3D Secure Verfahren zu aktivieren, benötigen Sie Ihr Mobilgerät mit installierter BAWAG App, da diese einen hohen Sicherheitsstandard für Internetzahlungen bietet. Sobald Sie die BAWAG App installiert haben und sich in der App mit eBanking Verfüger & PIN und Ihrer persönlichen E-Mail Adresse registriert haben, sind Sie bereit für sichere Internetzahlungen dank 3D Secure.

Ihre Zahlung geben Sie bequem und einfach mittels Ihrem App PIN oder einem biometrischen Merkmal, wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung, frei.

Die BAWAG App ist im App Store, auf Google Play bzw. in der Huawei AppGallery downloadbar. Weitere Informationen finden Sie hier

Wenn Sie Ihre Einkäufe im Internet mit Ihrer Kontokarte (Debit Mastercard®) oder BAWAG Kreditkarte bezahlen, müssen Sie Ihre Zahlungen zusätzlich zu Ihren Kartendaten mit 3D Secure freigeben. Das 3D Secure Verfahren wird auch Mastercard®Identity Check™ oder Visa Secure genannt.

Dazu benötigen Sie Ihr Mobilgerät und die BAWAG App.

Nein, Sie können die Freigabe mit 3D Secure für alle Online Einkäufe nützen.

Das ist nicht möglich.  Die sichere Zahlungsfreigabe mittels 3D Secure Verfahren ist ausschließlich über die BAWAG App möglich, da diese einen hohen Sicherheitsstandard bietet
Die App kann auf jedes Mobilgerät (auch Tablet) kostenlos heruntergeladen und genutzt werden.  

Nein, dies ist nicht möglich. Die sichere Zahlungsfreigabe mittels 3D Secure ist ausschließlich über die BAWAG App möglich, da diese einen hohen Sicherheitsstandard bietet. 
Die App kann auf jedes Mobilgerät (auch Tablet) kostenlos heruntergeladen und genutzt werden.

Nein. Die Nutzung von 3D Secure ist für Sie kostenlos. Sie müssen sich nur einmalig in die kostenlose BAWAG App einloggen bzw. die App downloaden.

Nein, nicht unbedingt. Allerdings wird auch außerhalb der EU die Nutzung von 3D Secure von immer mehr Händlern gefordert, um den Schaden durch Kreditkartenbetrug zu minimieren.

Eine Installierung und Inbetriebnahme der BAWAG App auf Ihrem Mobilgerät  (auch Tablet) ist notwendig, damit Sie 3D Secure verwenden können. Zahlungen mit dem 3D Secure Verfahren können Sie weltweit rund um die Uhr tätigen – von jedem Computer mit Internetanschluss. Sie benötigen nur Ihre Kartendaten und Ihr Mobilgerät.

Nein, das 3D Secure Verfahren ist ein zusätzlicher Schutz für Ihre Karte bei Internet-Zahlungen. In Geschäften, am so genannten POS = Point of Sale, bestätigen Sie Zahlungen weiterhin wie gewohnt.

Seit 1.1.2021 sind Online Händler aufgrund der PSD2-EU-Richtlinie zur starken Kundenauthentifizierung dazu verpflichtet, von Kunden aller Banken, eine Bezahlung mit 3D Secure zu verlangen.

Es gibt auch Ausnahmen: Bei geringeren Beträgen bis EUR 30,– kann in manchen Fällen die Zahlungsfreigabe vom Händler mit 3D Secure übersprungen werden. Voraussetzung ist, dass Ihre BAWAG Karte für 3D Secure aktiviert ist und Sie sich mindestens einmal während einer Internetzahlung authentifiziert haben.

Bei geringeren Beträgen bis EUR 30,- kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Zahlungsfreigabe mit 3D Secure verzichtet werden. 

Wenn die Kartennummer unverändert bleibt, müssen Sie nichts tun. Die Registrierungsdaten bleiben bestehen.

Wenn Sie eine neue Kartennummer erhalten haben, geben Sie 3D Secure Zahlungen ganz einfach und bequem mit Ihrer BAWAG App frei. Sie sind noch kein App-Nutzer? Installieren Sie die BAWAG App (App Store, Google Pay, Huawei App Gallery) auf Ihrem Mobiltelefon. Danach können Sie Zahlungen ganz einfach mit der App frei geben. 

Nach Erhalt Ihrer Karte (Debit Mastercard oder Kreditkarte) bezahlen Sie bei Online Händlern mit Ihren Kartendaten und Ihrer BAWAG App. Beim Onlinekauf wählen Sie die Zahlungsart „Kreditkarte“ und geben Ihre Kartendaten ein. Hier können Sie auch die Kartendaten Ihrer Debit Mastercard eingeben.

  • Danach öffnet sich eine weitere Eingabemaske mit Informationen zu Ihrem Einkauf (Händlername, Zahlungsbetrag,..).
  • Wenn Sie diese Daten überprüft haben und den Einkauf abschließen wollen, erhalten Sie eine Push-Benachrichtigung zur 3D Secure Freigabe auf Ihr Mobilgerät. Klicken Sie auf die Benachrichtigung und loggen Sie sich mit Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Ihrem App Passwort ein.
  • Klicken Sie auf „Freigeben“ und schon ist Ihre Zahlung abgeschlossen.

Steigen Sie in Ihre BAWAG App ein. Auf der Startseite finden Sie oben rechts das Nachrichten Icon. Klicken Sie auf dieses und schon können Sie die 3D Secure Zahlungsfreigabe unter „Freigaben“ aufrufen.

Wenn ein Händler innerhalb der EU keine Möglichkeit zur Nutzung der 3D Secure Authentifizierung anbietet, kann er ab 1.1.2021 keine in der EU ausgegebenen Kreditkarten mehr als Zahlungsmittel akzeptieren. Wenn der Händler dennoch eine Zahlung ohne 3D Secure Authentifizierung und ohne zulässige Ausnahme versucht, wird dies abgelehnt. In diesem Fall muss der Händler eine alternative Zahlungsform anbieten.

Bitte melden Sie sich bei unserem Customer Service Center unter +43 5 99 05-80550 und schildern Sie Ihren Fall. Unser Kundenservice bemüht sich gerne, Ihnen weiterzuhelfen.

Starten Sie die 3D Secure Zahlung im Online Shop erneut und versuchen Sie, diese in der BAWAG App freizugeben. Sollte erneut ein technischer Fehler auftreten, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt wieder.

Ihr Passwort bzw. Fingerprint oder Gesichtserkennung werden nur für diese 3D Secure Zahlungsfreigabe verwendet und dienen als zweiter Sicherheitsfaktor der sogenannten "Starken Kundenauthentifizierung". Danach erfolgt der automatische App Logout.

Wenn Sie die App PIN als Zeichnungsverfahren gewählt haben, können Sie dieses während einer Freigabe nicht ändern. Nach 4-maliger Falscheingabe wird Ihr Zugang zur BAWAG App gesperrt.

Sie können ganz einfach eine Passwort-Erneuerung durchführen. Dafür brauchen Sie:

  • Ihre Kreditkarte
  • Ihr Einmalpasswort zur Identifikation
  • Ihr Mobiltelefon für den Empfang der mobileTAN per SMS


Sie haben kein Einmalpasswort für die Passwort-Erneuerung? Bitte kontaktieren Sie unser Customer Service Center unter +43 5 99 05-9270. Danach können Sie ihr Einmalpasswort neu anfordern. Am nächsten Bankwerktag können Sie im eBanking oder in der BAWAG App das Einmalpasswort in den Umsatzdetails Ihrer Kreditkarte abfragen. Das Einmalpasswort wird Ihnen als 1 Cent Gutschrift übermittelt.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt Anleitung finden Sie hier!
 

Tipp: Steigen Sie gleich auf die Freigabemethode mit der BAWAG App um.

Wenn Sie 5x ein falsches 3D Secure Passwort eingeben, wird Ihr Account vorübergehend gesperrt. Um Ihren Account zu entsperren, rufen Sie bitte die angezeigte Telefonnummer an. Nach einer kurzen Datenprüfung wird ihr Account kostenlos wieder freigeschaltet. 

Das Einmalpasswort benötigen Sie bei der Re-Registrierung zum 3D Secure Verfahren mit mobileTAN + Passwort, falls Sie ihr 3D Secure Passwort vergessen haben. Hierbei handelt es sich um einen 8-stelligen Registrierungscode, der für die Re-Registrierung verwendbar ist.

Ihr Einmalpasswort haben Sie bei Ausstellung der Karte als 1-Cent-Gutschrift auf Ihre Kreditkarte erhalten. Sie finden die Buchung im eBanking oder in der BAWAG App in den Umsatzdetails Ihrer Kreditkarte.

Tipp: Geben Sie im eBanking in der Umsatzsuche bei „Betrag von/bis“ 0,01 Euro ein – so wird Ihnen das Einmalpasswort schneller angezeigt.
Einmalpasswort nicht mehr vorhanden? Hier können Sie ein Neues bestellen. Alternativ schreiben Sie uns eine Nachricht über Ihren eBanking Zugang. 

Das Einmalpasswort wird Ihnen per 1 Cent Gutschrift überwiesen. Sie benötigen es nur bei der Re-Registrierung Ihrer Kreditkarte für 3D Secure.

Das 3D Secure Passwort ist Ihr selbst festgelegtes persönliches Passwort. Sie benötigen es bei jedem 3D Secure geschütztem Onlinekauf. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, dann können Sie eine Passwort-Erneuerung durchführen.

Ja, Sie können Ihr Passwort frei wählen.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • 6 – 12 Zeichen
  • Mindestens ein Buchstabe (Klein- oder Großbuchstabe)
  • Mindestens eine Ziffer (0-9)
  • Keine Leerzeichen
  • Sonderzeichen erlaubt

Bitte halten Sie Ihr 3D Secure Passwort geheim.

Durch die Eingabe Ihres Passwortes identifizieren Sie sich als rechtmäßigen Karteninhaber. Zusätzlich erhalten Sie eine mobileTAN per SMS.

  1. Bitte dieses Formular ausfüllen und unterschreiben.
  2. Scannen Sie das Formular und Ihren amtlichen Lichtbildausweis ein.
  3. Schicken Sie die eingescannten Unterlagen per E-Mail an: kundenservice@bawag.at

 

Oder besuchen Sie eine unserer BAWAG Filiale in Ihrer Nähe!

Nach erfolgter Registrierung bezahlen Sie bei Online Händlern mit Ihren Kartendaten, dem selbst gewählten 3D Secure Passwort und einer mobileTAN.
So funktioniert eine Onlinezahlung mit 3D Secure:

  • Beim Onlinekauf wählen Sie die Zahlungsweise Kreditkarte und geben Ihre Kartendaten ein.
  • Danach öffnet sich eine weitere Eingabemaske mit Informationen zu Ihrem Einkauf (Händlername, Zahlungsbetrag,..).
  • Wenn Sie diese Daten überprüft haben und den Einkauf abschließen wollen, geben Sie Ihr persönliches 3D Secure Passwort ein und bestätigen Sie die Transaktion anschließend mit der mobileTAN, die Sie auf Ihr Mobiltelefon erhalten haben.


Das 3D Secure Passwort wird nicht an den Händler weitergeleitet – nur die Information ob die Zahlung erfolgreich war, wird übermittelt.

Probleme bei der Zustellung der mobileTAN können mehrere Gründe haben:

Handyempfang: Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Handy mit Ihrem Mobilnetzanbieter verbunden ist und zum Zeitpunkt des mobileTAN Versands erreichbar und angeschaltet ist. Kommen andere SMS von anderen Telefonnummern an? Ist dies nicht der Fall, bitten wir Sie sich an Ihren Mobilfunkbetreiber zu wenden.

Speicherplatz: Bitte überprüfen Sie, ob der interne Speicher Ihres Geräts einen SMS-Empfang zulässt.

Neustart: Bitte schalten Sie Ihr Gerät aus und wieder ein.

Sicherheit: Das Zeichnen eines Auftrags mittels mobileTAN Eingabe ist lediglich innerhalb einer bestimmten Zeitspanne möglich. Wird diese für die Auftragsübermittlung überschritten, können Sie eine neue mobile TAN anfordern und den Vorgang wiederholen.

Telefonnummer bei der BAWAG bekannt? Überprüfen Sie bitte, ob Ihre aktuelle Mobilnummer bei uns hinterlegt ist bzw. im Rahmen des Self Service Prozesses korrekt eingegeben wurde.

Haben Sie Ihre Mobilnummer gewechselt, nutzen Sie zur Aktualisierung bitte folgendes Formular.

Nach Bearbeitung Ihrer Anfrage wird Ihre neue Mobilnummer zur Zeichnung sämtlicher Aufträge und Änderungen verwendet. Dies kann bis zu 3 Werktage in Anspruch nehmen.

In der BAWAG App unter "Karten“ Ihre Kreditkarte auswählen und Punkt „3D Secure“ auswählen – „Jetzt registrieren“ wählen. Nun ist Ihre Kreditkarte bereit für 3D Secure mit der Freigabemethode über die BAWAG App.

  • Was kann ich tun, um meine Karte vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen? 
    • Schützen Sie Ihre Sicherheitsmerkmale (3D Secure Passwort) vor dem Zugriff Dritter und halten diese geheim.
    • Geben Sie Ihr persönliches 3D Secure Passwort nur ein, wenn Sie gerade eine Zahlung tätigen möchten.
    • Achten Sie bei der mittels SMS zugesandten mobileTAN auf den Text und geben Sie die mobileTAN nur ein, wenn Sie eine entsprechende Zahlung tätigen möchten oder zur Bestätigung einer Änderung, die Sie gerade durchführen wollen.
    • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Umsätze und beeinspruchen Sie Umsätze unverzüglich nach Feststellung, sollten diese nicht von Ihnen getätigt worden sein.
    • Schützen Sie sich vor Phishing. Erhalten Sie per E-Mail die Aufforderung Kartendaten bekannt zu geben, handelt es sich höchstwahrscheinlich um ein „Phishing“ (Password fishing) E-Mail, welches darauf abzielt, Kartendaten auszuspähen. Bitte seien Sie achtsam und geben Sie im Zweifel keine sensiblen Daten bekannt. Seriöse Unternehmen fragen generell niemals per E-Mail nach Passwörtern, PINs etc. oder nach deren Aktualisierung.
  • Wie kann ich sicher im Internet einkaufen? 
    • Geben Sie Ihre Kartendaten im Internet nie an, wenn keine sicheren Systeme angeboten werden. Bestellen Sie in solchen Fällen bitte auf einem anderen Weg, z.B. per Fax oder Telefon. 
  • Sichere Systeme
    • Die Bezahlung über das 3D Secure Verfahren (Mastercard®Identity Check™ und Visa Secure) ist der derzeitig sicherste Standard, um im Internet einzukaufen.
    • Das Verbindungsprotokoll "https" (Hyper Text Transfer Protocol Secure) in der Webadresse des Händlers dient dem Zweck, die Daten des Karteninhabers und seine personalisierten Sicherheitsmerkmale für die Zwecke der Datenübertragung zu verschlüsseln und so vor der Ausspähung und missbräuchlichen Verwendung durch Dritte zu schützen (Tipp: zusätzlich zu „https“ auf das Schlosssymbol in der Webadresse des Händlers achten).
    • Geben Sie Ihre Kartendaten nur dann bekannt, wenn Sie tatsächlich etwas bezahlen wollen. Unentgeltliche Online-Services (z.B. „Free Mail“, „Free Homepage“, „Free Membership“) haben keinen Grund, nach Ihren Kartendaten zu fragen.
    • Lesen Sie die Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens genau und achten Sie hier besonders auf Angaben zu periodischen Abbuchungen und Dauerschuldverhältnissen (z.B. Abonnements).
    • Sollte der Händler von Ihnen einen dreistelligen Code verlangen, so handelt es sich dabei um die Kartenprüfnummer, kurz CVV2 bei Ihrer Visa und CVC2 bei Ihrer Mastercard. Diese drei Ziffern finden Sie im weißen Feld neben dem Unterschriftsfeld auf der Rückseite Ihrer Karte. Diesen Code dürfen Sie dem Händler geben, er wird für die Überprüfung der Zahlung benötigt. 
  • Ist die Datenübertragung sicher?
    • Für den Schutz Ihrer sensiblen Daten (Persönliche Daten, Kreditkartendaten, 3D Secure Passwort, etc.) erfolgt die Datenübertragung verschlüsselt mittels SSL. 

Ja, diese Funktion steht Ihnen auch mit Ihrer Kreditkarte zur Verfügung.

  • Sie müssen ein kompatibles Apple Gerät besitzen
  • Sie müssen die aktuellste Version der BAWAG App nutzen
  • Sie müssen eine BAWAG Kontokarte oder Kreditkarte haben
  • Sie müssen eine gültige Mobiltelefonnummer bei der BAWAG hinterlegt haben

In der Regel eignen sich

  • iPhones
  • iPads
  • Mac
  • Apple Watches

Sie können Ihre BAWAG Debitkarte und Ihre Kreditkarte für Apple Pay verwenden.

Die Nutzung von Apple Pay ist völlig kostenlos für Sie.

Ja, auf manchen Geldausgabeautomaten ist der Bargeldbezug auch mittels Apple Pay möglich. Bei der Bargeldbehebung ist allerdings zusätzlich die Eingabe Ihres Karten PIN-Codes am Geldausgabeautomaten erforderlich.

Ja, Sie können Karten jederzeit in der Apple Wallet-App löschen.

Am Ende des Aktivierungsprozesses werden Sie gefragt, ob Sie die jeweilige Karte als Ihre Standardkarte festlegen wollen. Sie können aber auch nachträglich in der Apple Wallet durch Verschieben eine andere Karte zu Ihrer Standardkarte machen.

Ja. Unter 13 Jahren können Sie Apple Pay nicht nutzen.

Für Zahlungen mit Apple Pay gelten dieselben Sicherheitskriterien wie für die Zahlung mit Ihrer physischen Karte. Darüber hinaus hat Apple Pay den Vorteil, dass auch für Kleinbeträge immer ihre Geräte PIN, Touch ID oder Face ID nötig sind. Somit können auch Kleinbeträge nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung bezahlt werden.

Bei einem Gerätewechsel werden die Apple Pay Token vom alten Gerät nicht übernommen, da diese an das Device gebunden sind. Die Karten müssen daher auf dem neuen Mobilgerät wieder hinzugefügt werden (vorzugsweise aus der BAWAG App).

Es kann auch sein, dass bei der Einrichtung des neuen Mobilgeräts und der Datenübertragung vom alten auf das neue Gerät der Kunde gefragt wird, ob er die Karten aus der Wallet vom alten Gerät auch auf dem neuen iPhone übertragen möchte. Wenn diese Option bestätigt wird, muss das in der Wallet mittels SMS-Code bestätigt werden.

Bei eventuellen Problemen dabei (zB Mobilnummer nicht aktuell oder SMS-Code zu oft falsch eingegeben) kann es sein, dass der Kunde in der Wallet den Hinweis bekommt, bei BAWAG anzurufen ("Überprüfung erforderlich"). Hier hilft auch, selbst die Karte in der Wallet zu löschen und danach die Karte aus der BAWAG App neu hinzufügen.
 

So fügen Sie in nur wenigen Schritten Ihre Karte zu Apple Pay hinzu:

  1. Steigen Sie in Ihrer BAWAG App in den Menüpunkt „Karten“ ein.
  2. Wählen Sie Ihre Karte aus und klicken Sie auf „Zu Apple Wallet hinzufügen“.

  3. Nun werden Sie direkt in die Wallet-App weitergeleitet. Folgen Sie dort den Anweisungen.

  4. Apple Pay Bedingungen akzeptieren und Ihre Karte ist für Apple Pay aktiviert!

Ja. Je nach Gerät können bis zu 8 bis 12 verschiedene Debitkarten auf einem Gerät für Apple Pay aktiviert werden.

Wenn Sie eine Ersatzkarte (sowohl Duplikate als auch Ersatzkarten nach Sperre) bestellen oder wenn wir Ihnen eine neue Karte zusenden, weil Ihre alte Karte abläuft, dann müssen Sie nichts tun. Apple Pay funktioniert ohne Unterbrechung weiterhin.

Für die Aktivierung einer neuen Karte zu Apple Pay ist eine Authentifizierung erforderlich. Das bedeutet, dass Sie entweder einen Aktivierungscode, den Sie per SMS erhalten, eingeben müssen oder Sie aufgefordert werden, sich in Ihre BAWAG App einzuloggen, um dort die Aktivierung zu bestätigen.

Sie erhalten den Aktivierungscode an die Telefonnummer, die Sie bei der BAWAG hinterlegt haben. Bitte prüfen Sie im eBanking, ob diese noch aktuell ist.

Prüfen Sie, ob die Mobiltelefonnummer, die während des Aktivierungsprozesses angezeigt wird, auch jene Nummer ist, mit der Sie SMS-Nachrichten erhalten. Unter Umständen kann die Zustellung der SMS auch etwas länger dauern.

Sollte die Nummer nicht korrekt sein, bitten wir Sie, jene Telefonnummer, die Sie bei der BAWAG hinterlassen haben, zu aktualisieren.

Für die Änderung Ihrer Mobiltelefonnummer bitten wir Sie, das Änderungsformular Mobiltelefonnummer auszufüllen und an kundenservice@bawag.at oder per Post an BAWAG 1100 Wien zu senden.

Es gibt keine eigenen Tages- oder Wochenlimits für Apple Pay. Für Apple Pay gelten Ihre üblichen Kartenlimits.

Nein. Bei der Bezahlung mit Apple Pay muss ihr Gerät keine Internetverbindung haben.

Überall, wo Sie mit Mastercard oder VISA kontaktlos bezahlen, können Sie auch mit Apple Pay bezahlen. Sie erkennen das am Symbol für kontaktloses Bezahlen oder Apple Pay.

Manche Händler bieten Apple Pay im Internet als Zahlungsmöglichkeit an. Bitte achten Sie dazu auf das Apple Pay Symbol bei der Auswahl der Zahlungsmittel beim Händler.

Nein. Die Freigabe der Zahlung erfolgt bei Apple Pay durch die Eingabe Ihrer Geräte PIN oder mittels Face ID oder Touch ID auf Ihrem Gerät, bevor die Zahlung am Terminal durchgeführt wird.

Nein. Für die Freigabe einer Zahlung ist immer die Eingabe der Geräte PIN, Touch ID oder Face ID auf Ihrem Gerät nötig.

Wie bei einer Kartenzahlung gelten die Limits Ihres Kontos. Es kann somit sein, dass eine Zahlung wegen mangelnder Deckung oder Überschreiten des Limits abgelehnt wird. Das grüne Häkchen am Apple Gerät bedeutet nur, dass die Zahlung erfolgreich ausgelöst wurde.

Mit Google Pay können Sie schnell und einfach an vielen Orten bezahlen. Sobald Sie eine Karte hinzugefügt haben, können Sie:

  • Mit Ihrem Smartphone in Geschäften bezahlen
  • In Apps oder auf Websites bezahlen
  1. Steigen Sie Ihre BAWAG App in den Menüpunkt „Karten“ ein.
  2. Wählen Sie Ihre Debitkarte aus und klicken Sie auf „Zu Google Wallet hinzufügen“.
  3. Nun werden Sie direkt in die Google Wallet-App weitergeleitet. Folgen Sie dort den Anweisungen.
  4.  Google Pay Bedingungen akzeptieren und Ihre Karte ist für Google Pay aktiviert!


Alternativ können Sie Google Pay auch über die Google Wallet App aktivieren. Zur Anleitung

Sie müssen kein Geld auf Google Pay einzahlen. Es reicht, wenn Sie Ihre Debit- oder Kreditkarte hinzufügen. Die Abbuchung erfolgt, wie mit Ihrer physischen Karte, über das Konto.

Sie können Google Pay in zahlreichen Geschäften und Apps sowie auf Websites nutzen. So erkennen Sie, ob Google Pay akzeptiert wird: 

In Geschäften 
Sie müssen nicht unbedingt das Google Pay-Logo sehen, um in Geschäften mit Google Pay bezahlen zu können. Wenn das Geschäft kontaktloses Bezahlen akzeptiert, können Sie Ihr Smartphone dafür verwenden. Achten Sie auch auf eines dieser Symbole:


In Apps und auf Websites 
Sie können mit Google Pay überall dort bezahlen, wo Sie diese Logos sehen:

In Geschäften bezahlen

  1. Entsperren Sie Ihr Smartphone.
  2. Halten Sie die Rückseite des Smartphones einige Sekunden an das Zahlungsterminal.
  3. Folgen Sie der Anleitung auf dem Bildschirm des Lesegeräts.


In Apps und auf Websites bezahlen

  1. Tippen Sie beim Bezahlen auf die Google Pay-Schaltfläche. Wählen Sie eine Zahlungsmethode, wenn Sie dazu aufgefordert werden, und geben Sie Ihre Versandadresse ein.
  2. Bestätigen Sie Ihre Bestellung.


  • Sie müssen ein kompatibles Android Gerät besitzen
  • Sie müssen die aktuellste Version der BAWAG App nutzen
  • Sie müssen eine BAWAG Konto-/Debitkarte haben
  • Sie müssen eine gültige Mobiltelefonnummer bei der BAWAG hinterlegt haben

Android-Geräte mit NFC und min. Android 4.4.

Sie können Ihre Debit-/Kontokarte für Google Pay verwenden. In Kürze werden Sie auch Ihre Kreditkarte für Google Pay nutzen können.

Die Nutzung von Google Pay ist völlig kostenlos für Sie.

Ja, auf manchen Geldausgabeautomaten ist der Bargeldbezug auch mittels Google Pay möglich. Bei der Bargeldbehebung ist allerdings zusätzlich die Eingabe des PIN-Codes Ihrer Karte am Geldausgabeautomaten erforderlich.

Ja, Sie können Karten jederzeit in der Google Wallet-App löschen.

Ja, Sie können Ihrer Karte gleichzeitig auf mehreren Geräten verwenden. Z.B.: auf Ihrem Smartphone und auf Ihrer Smartwatch. 

Wenn Sie eine Ersatzkarte (sowohl Duplikate als auch Ersatzkarten nach Sperre) bestellen, oder wenn wir Ihnen eine neue Karte zusenden, weil Ihre alte Karte abläuft, dann müssen Sie nichts tun. Google Pay funktioniert ohne Unterbrechung weiterhin.

Für die Aktivierung einer neuen Karte zu Google Pay ist eine Authentifizierung erforderlich. Das bedeutet, dass Sie einen Aktivierungscode, den Sie per SMS erhalten, eingeben müssen, um die Aktivierung zu bestätigen. Sie erhalten die Aktivierungscode an die Telefonnummer, die Sie bei der BAWAG hinterlegt haben. Bitte prüfen Sie im eBanking, ob diese noch aktuell ist.

Prüfen Sie, ob die Mobiltelefonnummer, die während des Aktivierungsprozesses angezeigt wird, auch jene Nummer ist, mit der Sie SMS-Nachrichten erhalten. Unter Umständen kann die Zustellung der SMS auch etwas länger dauern. 
Sollte die Nummer nicht korrekt sein, bitten wir Sie, jede Telefonnummer, die Sie bei der BAWAG hinterlassen haben, zu aktualisieren.

Für die Für die Änderung Ihrer Mobiltelefonnummer bitten wir Sie, das Änderungsformular Mobiltelefonnummer auszufüllen und an kundenservice@bawag.at oder per Post an BAWAG 1100 Wien zu senden.

Es gibt keine eigenen Tages- oder Wochenlimits für Google Pay. Für Google Pay gelten Ihre üblichen Kartenlimits.

Für Zahlungen mit Google Pay gelten dieselben Sicherheitskriterien wie für die Zahlung mit Ihrer physischen Karte. Standardmäßig muss das Gerät/der Bildschirm bei Kleinbeträgen (bis €50) nicht zwingend entsperrt werden. 

Sicherheitstipp: Für zusätzliche Sicherheit kann in den Smartphone-Einstellung konfiguriert werden, dass jede Google Pay Transaktion bzw. jede NFC-Transaktion (durch das Entsperren des Geräts/Bildschirms) freigegeben werden muss:

  1. Öffne die Smartphone-Einstellungen
  2. Öffne die Einstellungen unter „Verbundene Geräte“ > Verbindungseinstellungen > NFC
  3. Aktiviere „Für NFC muss das Gerät entsperrt werden“

Damit Sie in Geschäften mit Google Pay einkaufen können, müssen Sie eine Displaysperre einrichten. Für die meisten Käufe muss das Smartphone entsperrt werden. Wenn Sie Ihr Smartphone verlieren, schützt die Displaysperre vor Betrug. Android-Geräte können Sie auch mit der Funktion Mein Gerät finden, sperren und den Inhalt darauf löschen.

Weitere Informationen zu den Sicherheitsfunktionen in Google Pay

Standardmäßig müssen Kleinstbetragszahlungen (bis €50 – wie bei Zahlungen mit der physischen Karte ohne PIN) nicht durch das Entsperren des Geräts/Bildschirms freigegeben werden.

Sicherheitstipp: Für zusätzliche Sicherheit kann in den Smartphone-Einstellung konfiguriert werden, dass jede Google Pay Transaktion bzw. jede NFC-Transaktion (via Geräte/Bildschirm-Entsperrung) freigegeben werden muss:

  1. Öffne die Smartphone-Einstellungen
  2. Öffne die Einstellungen unter „Verbundene Geräte“ > Verbindungseinstellungen > NFC
  3. Aktiviere „Für NFC muss das Gerät entsperrt werden“

Bonitätssperre: Gibt es Probleme bei der Bezahlung der Kreditkartenabrechnung, dann kann es zu einer Sperre kommen. Es erfolgt eine wöchentliche Prüfung und die Sperre wird bei Erfüllen der Bonitätskriterien automatisch wieder aufgehoben. Eine Kontaktaufnahme von Ihrer Seite ist nicht erforderlich.

Sicherheitssperre: Stehen Ihre Umsätze unter Missbrauchsverdacht, so wird eine Sperre eingerichtet. Sie erhalten dazu einen Brief mit den verdächtigen Umsätzen. Zur Abklärung setzen Sie sich hierbei mit uns unter der im Brief angegebenen Telefonnummer in Verbindung.

Voraussetzung Umsatzreklamation Kartenzahlung:

  • Für Beanstandungen einer Bezahlung mit Ihrer Kontokarte oder Kreditkarte, wie z. B. die bestellte Ware oder Dienstleistung, die Sie nicht erhalten haben, ist es notwendig einige Schritte zu befolgen.
  • In vielen Fällen lässt sich eine Beanstandung rasch direkt von Ihnen persönlich mit dem Händler klären.
  • Sollten Sie keine Einigung mit dem Händler erreichen, achten Sie bitte auf die relevanten Unterlagen, die wir zum Zweck der Nachforschung benötigen.


Eine Reklamation zu Ihren Kontokartenauszahlungen, Karteneinzahlungen oder Mehrfachbuchungen am Konto können direkt im eBanking unter „Umsatzreklamation“ online beauftragen werden. Oder Sie begeben sich in eine unserer Filialen.

Bitte nehmen Sie selbstständig mit dem Händler Kontakt auf und versuchen Sie, den Sachverhalt direkt zu klären.

Wir haben für Sie eine eigene Durchwahl zur aktiven Sperre Ihres Verfügers eingerichtet. Rufen Sie uns rund um die Uhr unter +43 599 05 - 83330 an.

Weitere Kontaktmöglichkeiten und wichtigen Informationen finden Sie hier.

Eine Ablehnung einer Überweisung kann unterschiedliche Ursachen haben:

Kontostand?

Bitte prüfen Sie Ihren Kontostand, ob dieser die benötigte Deckung für die Bezahlung aufweist.

Überweisungslimit?

Ist der Betrag der Transaktion durch den Kontostand gedeckt, liegt aber über dem eingestellten Überweisungslimit? Eine gewünschte Anpassung des Einzeltransaktionslimits können Sie direkt im eBanking durchführen.

Auftrag durchgeführt?

Ob eine Überweisung auf Ihrem Konto bereits durchgeführt wurde, sehen Sie direkt in der Auftragsmappe im eBanking. Um missbräuchliche Zugriffe auf Ihr Konto zu identifizieren, kann es vorkommen, dass Überweisungen einer zusätzlichen internen Prüfung von uns unterzogen werden. Das zeigen wir Ihnen durch einen Hinweis vor der Buchung in der Kontrollmappe an.

Wochenende/Feiertage?

Buchungen, die am Wochenende im eBanking oder in der App beauftragt werden, werden erst am nächsten Bankwerktag durchgeführt.

Wenn eine kontaktlose Bezahlung (NFC Bezahlung) mit Ihrer neuen Karte nicht funktioniert hat, bezahlen Sie durch Stecken Ihrer Karte und Eingabe Ihres PIN-Codes.

Wenn die Karte dennoch nicht funktioniert, könnte ein Defekt vorliegen. Sie können eine Karte kostenlos

Im BAWAG eBanking nachbestellen: Im Reiter "Services" unter "Debitkarte Services" und weiter auf "Debitkarte sperren" und "Debitkarte Nachbestellung"

In BAWAG App nachbestellen: Im "Kartenmenü" unter "Neue Karte bestellen" und Grund „Defekt“.

Oder Sie begeben sich in eine unserer Filialen.

Wenn Sie Ihre Einkäufe im Internet mit Ihrer BAWAG Kontokarte (Debit Mastercard) oder Kreditkarte bezahlen, müssen Sie Ihre Zahlung zusätzlich mit dem 3D Secure Verfahren freigeben. Das 3D Secure Verfahren wird auch Mastercard Identity Check oder Visa Secure genannt.

ACHTUNG: Bei fehlender 3DS Registrierung wird die Internet Zahlung nicht durchgeführt. Eine Registrierung während des Bezahlvorgangs ist nicht möglich.

Die 3D Secure Registrierung können Sie direkt in der BAWAG App durchführen:

Zur Schritt-für-Schritt Anleitung zur 3D Secure Registrierung der App

Sperren Sie schnell und einfach Ihre Kontokarte (Debit Mastercard):

In der App:

Im Menü "Karte" und Auswahl „Neue Karte bestellen“ – geben Sie den Sperrgrund an. Bitte klicken Sie den Hinweis an, ob Sie den PIN-Code behalten wollen.

Im eBanking:

Mit einem Klick auf das Symbol "Kontokarte sperren" und der Eingabe einer TAN wird Ihre Kontokarte (Debit Mastercard) sofort gesperrt. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, eine neue Kontokarte zu bestellen. Alle weiteren Sperrservices finden Sie hier.

Oder Sie begeben sich in eine unserer Filialen.

Nützen Sie einfach und sicher die Abfrage Ihres PIN-Codes zu Ihrem Kartenprodukt in der App: Im Menü „Karten“ den Punkt „PIN-Code anzeigen“ auswählen und den Sicherheitsanweisungen folgen.


Alternativ können Sie eine Nachbestellung für Ihre Kontokarte im eBanking veranlassen: Im Reiter "Services" unter "Debitkarten Services" und "Debitkarte PIN nachbestellen". Sie erhalten Ihren PIN dann umgehend als Postfachnachricht in Ihrem eBanking.

Hinweis:

  • Kontokarten PIN kann sowohl im eBanking als auch in der App abgerufen werden
  • Kreditkarten PIN kann ausschließlich in der App abgerufen werden

Um Kartenmissbrauch vorzubeugen, wird nach 4 falschen Versuchen an Geldautomaten und Zahlungsterminals die Karte zwei Tage lang gesperrt, danach ist ein erneuter Versuch möglich. Wird der PIN-Code wieder falsch eingegeben, erfolgt eine weitere zweitägige Sperre mit anschließendem sechstem Versuch. Sollte auch dieser Versuch fehlschlagen, wird die Karte eingezogen.


Um eine Sicherheitssperre zu vermeiden können Sie jederzeit in der BAWAG App Ihren PIN-Code anzeigen lassen:

  • In der BAWAG App im Menü unter „Karten“ - „PIN-Code anzeigen“


Alternativ können Sie eine PIN-Code Nachbestellung im eBanking veranlassen:

  • Im Menüpunkt "Services" unter "Debitkarten Services" und "Debitkarte PIN nachbestellen"


Ihre PIN-Code für die Kreditkarten können sie in der BAWAG Filiale nachbestellen oder eine gezeichnete Nachricht mit Ihrem Auftrag aus dem eBanking senden.

Geben Sie uns einfach im Zuge Ihrer Kontoeröffnung Ihre alte Bankverbindung bekannt und wir erledigen den Wechsel für Sie.

Zum Kontowechsel

Nein. Die SparBox Fix&Flex dient ausschließlich dem Sparzweck, daher können zum Beispiel Einziehungsaufträge nicht über diese Konten laufen. 

Ganz einfach im eBanking oder in der BAWAG App.

Die SparBox Flex ist ein exklusives Anlagekonto für unsere Kunden. Sie haben noch kein BAWAG Girokonto?
Finden Sie hier Ihr passendes Girokonto

Sie haben die Möglichkeit im BAWAG eBanking jederzeit eine weitere SparBox Flex zu eröffnen.

Selbstverständlich steht Ihnen die BAWAG App für Überweisungen auf Ihr Referenzkonto oder für die Abfrage Ihrer Guthabenhöhe zur Verfügung.

Das Guthaben wird nach Ablauf der Einlage automatisch auf Ihr Referenzkonto bei der BAWAG gebucht.

Nein, für die SparBox Flex B4-19 benötigst du die B4-19 KontoBox als Referenzkonto. Die Vorteile der B4-19 KontoBox findest du hier.

Ja, aber vor Ablauf der Bindungsfrist geleistete Auszahlungen werden als Vorschüsse behandelt und verzinst. Für diese Vorschüsse wird 1 ‰ pro vollen Monat für die nicht eingehaltene Bindungsfrist berechnet; max. die dafür vergüteten Habenzinsen. Etwaige Mindestguthaben je Einlage – welche bei jeder neuen Einlage gesondert geregelt werden – dürfen durch eine vorzeitige Auszahlung nicht unterschritten werden.

Sie können rund um die Uhr im BAWAG eBanking über Ihr Guthaben verfügen.

Bei Verlust eines BAWAG Sparbuchs ist die Vorlage einer behördlichen Verlust- oder Diebstahlsmeldung erforderlich. Bitte wenden Sie sich mit dieser und einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis für die Sparbuchsperre an eine BAWAG Filiale Ihrer Wahl.

Übermitteln Sie uns bitte folgendes auf dem Postweg:


  • das Sparbuch
  • ein vom Sparbuchinhaber unterfertigtes Schreiben mit der Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • einen Identitätsnachweis an


BAWAG Bank für Arbeit und Wirtschaft
Kontoführung/ESPG
Wiedner Gürtel 11
A-1100 Wien

Übermitteln Sie uns bitte das Sparbuch eingeschrieben und die folgenden Dokumente getrennt von diesem:


  • Losungswort
  • ein vom Sparbuchinhaber unterfertigtes Schreiben mit der Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • einen Identitätsnachweis an


BAWAG Bank für Arbeit und Wirtschaft
Kontoführung/ESPG
Wiedner Gürtel 11
A-1100 Wien

Wenn die Laufzeit Ihres Bausparers abgelaufen ist, empfehlen wir Ihnen eine Beratung bei einem BAWAG Finanz-Experten. Vereinbaren Sie doch gleich online einen Termin in einer BAWAG Filiale in Ihrer Nähe.

Um die maximale staatliche Förderung zu bekommen, sind folgende Zahlungen möglich:

  • 100 Euro bei monatlicher Zahlung
  • 1.200 bei jährlicher Zahlung
  • 7.200 bei einmaliger Zahlung zu Vertragsbeginn

Ja, für die gutgeschriebenen Zinsen fallen 25% KESt an. Für die staatliche Förderung ist keine KESt zu zahlen.

Ja, Sie können einen staatlich geförderten Bausparvertrag auch für Minderjährige abschließen.

Ja, die staatliche Förderung ist nicht von der Staatsbürgerschaft abhängig. Voraussetzung ist die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich, das bedeutet, dass der Wohnsitz in Österreich sein muss.

Der Staat fördert pro Person einen Bausparvertrag. Natürlich können auch mehrere Verträge abgeschlossen werden, aber die staatliche Prämie erhalten Sie nur für einen Vertrag.

Die staatliche Förderung beträgt zwischen 1,5% und 4% des Einzahlungsbetrages und wird jährlich im Nachhinein dem Bausparkonto gutgeschrieben.

Wenn Sie den Bausparvertrag vor Ablauf der Zeit auflösen, fallen Verwaltungskosten an, die garantierten Zinsen können nicht in Anspruch genommen werden und die staatliche Förderung wird nicht ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dann die Rückrechnung des Verwaltungskostenbeitrages sowie der Zinsen erfolgt.

Ja. Bei uns finden Sie das perfekte Geschäftskonto für jede Business-Kurve, dass sich flexibel den Bedürfnissen Ihres Unternehmens oder Vereins anpasst. Alle Preise und Entgelte finden Sie in unserem Preisblatt. Sie können Ihre prognostizierten Kosten auch in unserem BusinessBox Rechner vorausberechnen. Das ist transparent und gibt Ihnen Planungssicherheit.

Online werden keine Vereinskonten (BusinessBox Dynamic) angeboten. Alternativ können Sie ein Vereinskonto in einer BAWAG Filiale eröffnen.

Ein Firmenkonto ist immer dann notwendig, wenn es sich um Umsätze aus selbständiger Tätigkeit handelt. Auch Freiberufler und geringfügige Selbstständige benötigen ein Firmenkonto. Geschäftskonten sind auch vom Gesetzgeber für Unternehmen vorgeschrieben, die als Kapitalgesellschaften geführt werden, z. B. GmbH oder Aktiengesellschaften. Die Gründung kann nur mit einem Firmenkonto durchgeführt werden.

  • Nicht eingetragene Einzelunternehmen
  • Neu/Bestandskunden) eingetragene Einzelunternehmen
  • (Neukunden)Ein-Personen-GmbH (Neukunden).

Bitte beachten Sie, dass auch die vertretungsbefugte Person, beispielsweise der Geschäftsführer, als Privatkunde in der BAWAG in diesem Fall als Bestandskunde gilt.

Online nicht unterstützte Rechtsformen oder Fälle können in einer BAWAG Filiale ein Businesskonto gemeinsam mit einem Berater eröffnen.

Jetzt eröffnen

Bei einer Ein-Personen-GmbH ist eine Person der Geschäftsführung allein vertretungsbefugt. Sind die Mitglieder der Geschäftsführung nur gemeinsam vertretungsbefugt (Kollektivzeichnung) ist leider keine online Kontoeröffnung möglich. Alternativ können Sie ein BAWAG Businesskonto in einer Filiale eröffnen.

Kann ich auch ein Konto für eine andere Unternehmensform in der BAWAG eröffnen?

Bei allen anderen Unternehmensformen (z.B. KG, OG etc.) bieten wir unseren Kunden in einer BAWAG Filiale ein Businesskonto an.

Nach den Bildern Ihres Ausweisdokuments und Ihrem Selfie werden Sie aufgefordert sich in Ihr E-Banking einzuloggen. Im ersten Schritt melden Sie sich an und verifizieren Ihre Identität.

Danach müssen Sie sich erneut anmelden und eine EPS Überweisung in der Höhe von ein paar Cent freigeben. Sie erhalten den Betrag automatisiert auf Ihr Konto rückvergütet.

Nach Freigabe der Cent-Überweisung und dem Absenden der Daten in der BAWAG App haben Sie die Legitimierung erfolgreich abgeschlossen.

Bis zum Schritt „Überprüfen Sie Ihre Daten“ können eingegebene Daten noch geändert werden. Nach dem Übernehmen der Daten (Klick auf „Weiter“) sind Änderungen in der online Antragsstrecke nicht mehr möglich. Etwaige spätere Änderungen Ihrer Daten können Sie über das eBanking Portal bekannt geben.

Bis zum Schritt „Überprüfen Sie Ihre Daten“ können eingegebene Daten noch geändert werden. Nach dem Übernehmen der Daten (Klick auf „Weiter“) sind Änderungen in der online Antragsstrecke nicht mehr möglich. Etwaige spätere Änderungen Ihrer Daten können Sie über das eBanking Portal bekannt geben.

In unserer online Antragsstrecke sind viele verschiedene System und Prüflogiken angebunden. In manchen Fällen ist daher eine online Eröffnung nicht zugelassen. Gerne können Sie mit einem Berater in einer BAWAG Filiale Ihre gewünschte Eröffnung prüfen & das Konto ggf. in der Filiale eröffnen.

Tut uns leid – das hätte nicht passieren dürfen! Bitte schicken Sie uns eine Fehlerbeschreibung idealerweise mit Screenshots per E-Mail an kmu_kontoeroeffnung@bawag.at.  Wir werden uns den Fehler gemeinsam mit unserer IT-Technik ansehen und Ihnen in kürze Rückmeldung geben.

  1. Während der Identifizierung in der BAWAG App muss Ihre Identität bestätigt werden. Dazu werden Sie gebeten, eine Banküberweisung zu tätigen. Bei der Überweisung müssen zuerst die Kontodaten bestätigt werden und dann wird die Überweisung selbst durchgeführt. Sie werden aufgefordert, sich mit Ihren alten eBanking-Zugangsdaten zweimal anzumelden.
  2. Stellen Sie sicher, dass das Ausweisfoto scharf und lesbar ist und keine störenden Lichtreflexe vorhanden sind, die die Bildqualität beeinträchtigt.

Am Beginn bekommen Sie eine E-Mail mit dem Fortsetzungslink. Der Link ist 28 Tage gültig.

Sie erhalten die IBAN zusammen mit dem unterschriebenen Vertrag. Die IBAN ist in Ihrem Vertrag ersichtlich.

Sie erhalten Ihren signierten Vertrag nach erfolgreichem Abschluss der Antragsstrecke per E-Mail zugesendet.

Die Details zu Ihrer Kontoverbindung können Sie sofort nach Abschluss der Antragsstrecke Ihren Vertragsunterlagen entnehmen. Dort finden Sie bereits Ihre IBAN und den BIC.

Die Signatur der Vertragsunterlagen erfolgt per mobileTAN. Die entsprechen Telefonnummer tragen Sie in der Antragsstrecke ein.

Bitte überprüfen Sie, ob Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Rechtsform in der Antragsstrecke unterstützt wird.

Pflichtfelder in der Antragsstrecke sind mit einem „*“ markiert. Diese müssen zwingend ausgefüllt werden.

Nein, wenn der Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens im Ausland ist, ist leider keine online Kontoeröffnung möglich. Alternativ können Sie ein BAWAG Businesskonto in einer Filiale eröffnen.

Ja, für politisch exponierte Personen (PEP) ist eine online Kontoeröffnung bei Erfüllung aller anderer Kriterien möglich. Ihr Antrag wird im Nachgang überprüft und wir fordern gegebenenfalls weitere Unterlagen bei Ihnen nach.

Nein, wenn der Eigentümer eine Stiftung ist, ist leider keine online Kontoeröffnung möglich. Alternativ können Sie die Eröffnung eines BAWAG Businesskonto gemeinsam mit einem Berater in einer Filiale prüfen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Antragsstrecke erhalten Sie Ihre persönlichen eBanking Zugangsdaten per Post zugeschickt.

Wenn Sie in der Antragsstrecke eine Debitkarte (Bankkarte) bestellt haben, erhalten Sie diese per Post zugeschickt. Den PIN für Ihre Debitkarte (Bankomatkarte) können Sie ganz einfach in der eBanking App auf Ihrem Smartphone einsehen. Alternativ können Sie diesen im eBanking bestellen.

Bitte tragen Sie den Namen des Unternehmens exakt gleich wie im Firmenbuch/Gewerbeschein ein. Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Rechtsform in der Antragsstrecke unterstützt wird.

Bitte tragen Sie den Namen des Unternehmens exakt gleich wie auf Ihrem Ausweisdokument ein. Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Rechtsform in der Antragsstrecke unterstützt wird.

Die Pflege der GMSG Daten ist für Bestandskunden eine Voraussetzung für die Nutzung weiterer online Services. Steigen Sie hierzu in Ihr BAWAG eBanking unter „Mein Profil“ - „Persönliche Daten“ – „Auskünfte gemäß FM-GwG und GMSG“ – „GMSG Selbstauskunft“ ein und aktualisieren Sie eigenständig Ihre hinterlegten Daten.

Ihre Daten werden 28 Tage lang gespeichert und Sie können den Antrag über einen Wiedereinstiegslink, den Sie per E-Mail erhalten, abschließen. Nach Ablauf der Frist werden Ihre Daten gelöscht. Eine frühere Löschung können Sie unter datenschutz@bawag.at beauftragen.

Die Legitimierung erfolgt in der BAWAG App während des online Eröffnungsprozess. Alternativ können Sie sich in der BAWAG Filiale Ihrer Wahl legitimieren. Nach Abschluss der Antragsstrecke setzen wir uns mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung in Verbindung. Bitte bringen Sie zum Termin den ausgedruckten Vertrag sowie Ihr Original-Ausweisdokument, welches Sie in der Antragsstrecke eingetragen haben, mit.

Am Ende der online Antragsstrecke wird Ihnen Ihr persönlicher QR-Code angezeigt. Verwenden Sie diesen QR-Code um Ihre Identifizierung mit der BAWAG App zu starten.

Laden Sie hierzu einfach die BAWAG App herunter. Scannen Sie den angezeigten QR-Code und folgen Sie den angegebenen Schritten:

  1. Scannen Sie Ihren Lichtbildausweis. (Bitte verwenden Sie hier den selben Ausweis, den Sie in der online Antragsstrecke angegeben haben.)
  2. Machen Sie ein Selfie.
  3. Verbinden Sie sich mit Ihrer alten Bank und geben Sie die EPS-Zahlung frei.

Bitte halten Sie einen Reisepass, Personalausweis oder (österreichischen) Führerschein die Legitimierung bereit. Die Legitimation mittels Führerschein ist nur für österreichische StaatsbürgerInnen zugelassen.

Bitte senden Sie ein E-Mail an kmu_konteroeffnung@bawag.at und beschreiben Sie kurz das Problem. Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden.

Sie erhalten nach erfolgter Legitimierung in der BAWAG App eine Abschlussmeldung. Sobald Sie Ihre unterzeichneten Vertragsunterlagen per E-Mail erhalten haben ist der gesamte Prozess (inkl. etwaiger Prüfungen) abgeschlossen und das Konto eröffnet.

Aufgrund von regulatorischen Verpflichtungen des Gesetzgebers müssen wir von unseren Businesskunden einige Informationen über das Unternehmen einholen. Dazu zählen u.a. die steuerliche Ansässigkeit oder Umsatzgrößen.

Bestehen Unklarheiten bezüglich Ihrer steuerlichen Ansässigkeit, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. BankmitarbeiterInnen ist es nicht gestattet, individuelle Steuersituationen zu beurteilen.

Wenn Sie ein Angehöriger eines Staates außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, müssen Sie bitte Ihren gültigen Aufenthaltstitel/Meldezettel in der Antragsstrecke hochladen.

Bitte beachten Sie, dass die Vertragsunterlagen Ihnen zuerst zur Durchsicht zur Verfügung gestellt werden. Diese Unterlagen sind von Ihnen noch nicht signiert. Nach erfolgter mobileTAN Signatur erhalten Sie die signierten Vertragsunterlagen.

Die BusinessBox Starter ist für alle Unternehmen, die jünger als 1 Jahr sind ohne Kontoführungsentgelt und wechselt nach einem Jahr automatisch auf die BusinessBox Dynamic.
Die genauen Konditionen zum Businesskonto Starter und Dynamic finden Sie hier.

Sie haben in der Antragsstrecke oder in der Filiale die Möglichkeit eine Kreditkarte zu beantragen. Bitte beachten Sie dazu die Entgelte gemäß Preisblatt. Nach erfolgter Auswahl in der Antragsstrecke oder in der Filiale müssen Sie nach Abschluss das Antragsformular für die gewählte Kreditkarte ausgefüllt und unterschrieben an kartenantrag@paylife.at senden bzw. in der Filiale abgeben.

Wenn Sie in der Antragsstrecke die Kreditkarte ausgewählt haben, erhalten Sie am Ende der Antragsstrecke ein Formular für eine Paylife Business Kreditkarte. Dieses können Sie ausgefüllt an kartenantrag@paylife.at schicken.
Wenn Sie die Kreditkarte erst später beantragen möchten, können Sie uns jederzeit gerne eine Nachricht über das eBanking zukommen lassen.
Weiterhin steht Ihnen auch eine unserer Filialen zur Verfügung.

Nach der online Eröffnung Ihres Kontos erhalten Sie die Kontoauszüge elektronisch im BAWAG eBanking.

Sie können einen Konsumkredit beantragen, wenn

  • Sie das 18. Lebensjahr erreicht haben
  • Ihr Hauptwohnsitz sich seit mindestens einem Jahr in Österreich befindet
  • Ihr Arbeitgeber den Firmensitz in Österreich hat
    ACHTUNG: Nicht immer entspricht der derzeitige Einsatzort/Tätigkeit Ihrem tatsächlichen Arbeitgeber.
    Ein Abgleich der Arbeitgeberdaten auf Ihrer Lohnabrechnung, schafft hierbei Klarheit.
    Wichtig ist, dass Sie bei der Bekanntgabe Ihres Arbeitgebers keine Falschangaben tätigen!
    Diese können dazu führen, dass Ihr Kreditantrag eine längere Bearbeitungszeit benötigt bzw. nicht genehmigt wird.
  • Sie bei Ihrem Dienstgeber bereits mindestens drei Monate arbeiten und Ihr Arbeitsverhältnis unbefristet ist
  • Ausnahme: Ausländische Staatsbürger müssen ein Jahr Mindestbeschäftigungsdauer in Österreich vorweisen können
  • Sie auf eigene Rechnung und in eigenem Namen handeln
  • Falls Sie keinen negativen KSV-, Informa- und/oder infoscore-Eintrag haben

Wird ein Kredit beantragt, sind zusätzlich Gehaltsnachweise zu erbringen und ein österreichisches Girokonto anzugeben. Welche Unterlagen Sie im Detail für den Antrag der einzelnen Kreditarten benötigen, entnehmen Sie am besten einfach der Produktdetailansicht. In unseren Checklisten finden Sie alles, was Sie zum Termin mitbringen müssen.

Mit dem Online Kredit der BAWAG können Sie auf schnellstem Wege den Kreditantrag bequem online starten und diesen nach positiver Bonitätsprüfung per Videolegitimierung online abschließen. Als KundIn haben Sie die Möglichkeit den Online Kredit über Ihr eBanking zu beantragen. Dieses Produkt eignet sich also perfekt für spontane Wünsche.

Ein Autokredit sorgt für Mobilität und kann den Wunsch vom Traumfahrzeug verwirklichen. Wir bieten Ihnen die Flexibilität, den Autokauf oder Ihr KFZ mittels Leasings oder Kredit zu finanzieren - egal, ob es um ein schickes Cabrio oder den praktischen Familien-Van geht.

Für spontane Vorhaben oder Umschuldungen von bestehenden Krediten steht Ihnen auch unser Kredit in den Filialen zur Verfügung. Hier profitieren Sie von attraktiven Services, unterschiedlichen Laufzeiten und dem praktischen Extrapolster.

Der Wohnkredit hingegen eignet sich mit individuellen Laufzeiten für Projekte rund um Wohnen, Hausbau, Sanierung, Renovierung - das alles bedarf finanzieller Planung. Sollten die Eigenmittel nicht ausreichen, schafft ein Kredit den nötigen finanziellen Spielraum, um den Wohntraum erfüllen zu können.

Verschaffen Sie sich am besten gleich online einen Überblick über die verschiedenen Kredite bei der BAWAG, nutzen Sie unseren Kreditvergleich und finden Sie heraus, welcher zu Ihnen passt. Als weitere Orientierungshilfe bei der Planung Ihrer Finanzierung, dient unser Kreditrechner mit dem Sie sich bereits online einen Überblick über eine mögliche Ratenhöhe oder Ihren Kreditbetrag je nach gewünschter Laufzeit machen können.

Haben Sie bereits konkrete Vorstellungen von Ihrer Finanzierung? Dann können Sie sich an uns wenden und bei positiver Kreditentscheidung nach Bonitätsprüfung unterstützen wir Sie finanziell bei der Verwirklichung Ihres Vorhabens. So schlagen wir Ihnen zum Beispiel einen Finanzierungsmix für Ihr Bauprojekt vor, machen Ihnen ein Kreditangebot für ein neues Auto oder helfen Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung.

Mit einem Kredit bei der BAWAG lassen sich vielerlei Träume verwirklichen. Zögern Sie nicht und besuchen Sie uns auch in einer unserer BAWAG Filialen. Wir helfen Ihnen gerne weiter und beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Finanzierung.

Bei einem reinen online-Abschluss sparen Sie sich das Bearbeitungsentgelt.

Nein, wir bieten Ihnen mehrere Optionen zur Legitimation an. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Nein, es gibt drei kostenlose Möglichkeiten, sich erstmals zu legitimieren.

Bei der Variante mittels eps-Überweisung werden Ihnen zwar zunächst 20 Cent angelastet, diese werden Ihnen aber selbstverständlich wieder vergütet.
Mehr Informationen finden Sie hier.

Nein, eine erneute Legitimierung ist nicht notwendig.

Sie können das SicherheitsPaket optional abschließen. Dies bedeutet, dass Sie es auf eigenen Wunsch abschließen können, es ist aber nicht verpflichtend.

Ja, wenn Sie den Online Kredit mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, ist die Rückführung jederzeit kostenfrei möglich.

Ja, wir sind eine der wenigen Banken, bei denen Sie bis zu einem Alter von 79 Jahren Kredite abschließen können: Kredite müssen bis zum Alter von 80 Jahren zurückbezahlt sein.

Sie können einen Konsumkredit beantragen, wenn

  • Sie das 18. Lebensjahr erreicht haben
  • Ihr Hauptwohnsitz sich seit mindestens einem Jahr in Österreich befindet
  • Ihr Arbeitgeber den Firmensitz in Österreich hat
  • Sie bei Ihrem Dienstgeber bereits mindestens drei Monate arbeiten und Ihr Arbeitsverhältnis unbefristet ist
  • Ausnahme: Ausländische Staatsbürger müssen ein Jahr Mindestbeschäftigungsdauer in Österreich vorweisen können
  • Sie auf eigene Rechnung und in eigenem Namen handeln
  • Sie keinen negativen KSV-, Informa- und/oder infoscore-Eintrag haben

Wird ein Kredit beantragt, sind zusätzlich Gehaltsnachweise zu erbringen und ein österreichisches Girokonto anzugeben. Welche Unterlagen Sie im Detail für den Antrag der einzelnen Kreditarten benötigen, entnehmen Sie am besten einfach der Produktdetailansicht. In unseren Checklisten finden Sie alles, was Sie zum Termin mitbringen müssen.

Beim Antrag für den BAWAG onlinekredit benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Unterschriebener Kreditvertrag
  • Bei erfolgreicher Videolegitimierung bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich kostenlos für eine Handy-Signatur zu registrieren oder sofort per Handy-Signatur zu zeichnen. Somit zeichnen Sie Ihren Antrag direkt online.
  • Einkommensnachweis der letzten drei Monate
  • Kopie eines gültigen Reisepasses sowie Sozialversicherungsdatenauszug und Meldezettel
  • Nicht EU-Bürger benötigen zusätzlich eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Bei Umschuldungen von einer anderen Bank: Information über den aushaftenden Kreditbetrag: zum Beispiel Kontoauszug

Die Bearbeitungsdauer nimmt hierbei bis zu 5 Werktage in Anspruch.

Das geht ganz einfach: Beantragen Sie einfach einen neuen Kredit und geben Sie an, dass der alte Kredit abgedeckt werden soll. Sie profitieren dann weiterhin von einer monatlichen Kreditrate.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Bonität im Zuge der Kreditaufbereitung zu überprüfen. Dazu nutzen wir die beim Kreditschutzverband (KSV) geführte Datenbank Kleinkreditevidenz (KKE), wo Kreditinstitute, Versicherungen sowie Leasingunternehmen Kredite/Leasingverträge einmelden. Eine Löschung von abgelehnten Krediten aus dem KSV ist nicht vorgesehen, die Eintragung wird nach sechs Monaten automatisch gelöscht.

In der Antragsstrecke können Sie bis zu drei bestehende Kredite angeben und von uns abdecken lassen. Die bestehenden Kredite werden aus dem neu beantragten Kredit abgedeckt, der verbleibende Auszahlungsbetrag wird auf das angegebene Girokonto überwiesen.

Die Höhe der monatlichen Kreditrate ist im BAWAG eBanking unter dem Menüpunkt „Kontodetails“ ersichtlich. Weiters kann die Rate auch anhand der bereits getätigten Zahlungen in den Umsätzen abgefragt werden.

Sie können den Tag des Rateneinzuges bei der Beantragung Ihres Kredites wählen.

Hier können Sie nachträglich um einen neuen Rateneinzugstermin ansuchen.

Die Höhe Ihres Kreditsaldo können Sie im BAWAG eBanking unter dem Menüpunkt "Kontodetails" abrufen.

Ja natürlich, das können Sie jederzeit machen. Sie sind mit der Rückzahlung dann früher fertig.

Die Mindest- und Maximallaufzeit für den Kredit liegt zwischen 1 und 10 Jahren. Es gilt: Je länger die Laufzeit, desto geringer ist ihre monatliche Kreditrate.

Ja, die Kreditsumme bei online Krediten ist zwischen 4.000 Euro und 75.000 Euro frei wählbar. Alle weiteren Kreditwünsche besprechen wir gerne mit Ihnen bei einem persönlichen Termin. Für Wohnbaukredite gibt es separate Produkte - hier können Sie natürlich auch höhere Summen erhalten.

Im BAWAG eBanking können Sie Ihre Restschulden einsehen und überweisen.

Falls Sie eine Restschuldbestätigung benötigen schicken Sie uns bitte eine neue Nachricht mit Auftrag aus Ihrem BAWAG eBanking mit der Bitte um Ausstellung einer Restschuldbestätigung.

Sollten Sie keinen eBanking-Zugang haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an kundenservice@bawag.at mit dem schriftlichen, unterschriebenen Auftrag zur Ausstellung einer Restschuldbestätigung.

Anschließend wird Ihnen die Restschuldbestätigung per Post übermittelt.

In beiden Fällen muss die Kreditkontonummer samt Abrechnungsdatum angegeben werden.

Sie haben ein gesetzlich geschütztes Rücktrittsrecht nach Genehmigung des Kredits. Hierfür ersuchen wir Sie um eine E-Mail an onlinekredit@bawag.at mit einem schriftlichen, unterschriebenen Auftrag.

Die Kreditrate kann nur von einem Konto des Kreditnehmers oder des Mitkreditnehmers eingezogen werden. Für die Änderung benötigen wir eine neue Nachricht mit Auftrag aus Ihrem BAWAG eBanking mit der Bitte um Änderung des Referenzkontos.

Die Änderung des Lastschriftkontos auf eine Person, die nicht für den Kredit mithaftet, ist nicht möglich.

KSV-Warnlisteneinträge werden automatisiert

  • nach 3 Jahren gelöscht, wenn es zur vollständigen Tilgung kam oder
  • nach 7 Jahren, wenn die Tilgung nur teilweise erfolgte.


Kleinkreditevidenzeinträge werden automatisiert

  • nach 5 Jahren gelöscht, wenn es zur vollständigen Tilgung kam oder
  • nach 7 Jahren, wenn die Tilgung nur teilweise erfolge.

Gerne können Sie Ihr Kreditkonto Ihrer eBanking-Ansicht hinzufügen lassen. Wählen  Sie dafür bitte im BAWAG eBanking die folgenden Menüpunkte aus "Service – Postfach – Neue Nachricht". Formulieren Sie bitte Ihren Auftrag in der Nachricht und zeichnen Sie diese bitte mit einer TAN.

Die Änderung der Rückzahlungsart, sodass künftig die Raten nicht mehr mittels Einziehungsauftrag beglichen werden, sowie die Änderung des monatlichen Ratenzahlungsdatums oder der Ratenhöhe stellen Kreditvertragsänderungen dar, die kostenpflichtig sind.

Möchten Sie eine derartige Umstellung veranlassen, übermitteln Sie uns bitte über unser Upload-Center unter dem folgenden Link ein formloses, von Ihnen unterzeichnetes Schreiben, in dem Sie die gewünschte Änderung beauftragen. Wir bitten Sie ebenfalls Ihr Einverständnis zur Änderungsgebühr anzuführen.


Gerne können Sie eine Kreditvertragsänderung auch persönlich bei Ihrer/Ihrem BetreuerIn veranlassen.  


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Sie können Ihren Kreditkontoauszug im eBanking einsehen. Wählen Sie dafür bitte die folgenden Menüpunkte:

"Meine Finanzen" – "Kontoauszugsliste" und im Feld "Kontoauswahl" wählen Sie bitte die Kredit-IBAN aus.


Wünschen Sie dennoch ein kostenpflichtiges Duplikat, bieten wir zwei Auftragsmöglichkeiten an:


  1. Übermitteln Sie uns bitte über unser Upload-Center ein formloses, von Ihnen unterzeichnetes Schreiben, in dem Sie die Ausstellung des Duplikats beauftragen. Führen Sie in dem Schreiben bitte Ihr Einverständnis mit den zu verrechnenden Spesen an.
  2. Alternativ können Sie ein Duplikat auch gerne mittels einer identifizierten Nachricht aus dem eBanking Postfach unter dem Menüpunkt "Service – Postfach – Neue Nachricht" anfordern. Formulieren Sie darin Ihren Auftrag in der eBanking-Nachricht.

Aufgrund der Vielzahl an individuellen Kriterien, die im Zuge eines Onlinekreditantrags zu überprüfen sind, ist eine konkrete Auskunft hierzu nicht möglich.

  • Aktives BAWAG Girokonto
  • eBanking Zugangsdaten
  • Mobiltelefon für Zustellung einer mobile TAN für die Vertragsunterzeichnung
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • Ein unbefristetes, unselbständiges und ungekündigtes Dienstverhältnis in einem österreichischen Unternehmen (seit mind. 3 Monaten)
  • Keine Zahlungen an Inkassounternehmen sowie negativen KSV-Einträge
  • Der InstaKredit ist ein exklusives Angebot für unsere BAWAG Konto Kunden.

    Haben Sie kein BAWAG Konto, finden Sie hier Informationen zu unserem Online Kredit.

  • Wird nach Eingabe der Verfügernummer und des PIN der Hinweis „Verfüger gesperrt“ angezeigt, liegt dies zumeist an einer viermaligen Falscheingabe. Die Sperre des Verfügers erfolgt aus Sicherheitsgründen.


    Self Service Portal:

    Im Self Service Portal können Sie in nur wenigen Minuten den Zugang zu Ihrem eBanking wiederherstellen

  • Zu Ihrem Angebot sowie zur Antragsstrecke kommen Sie über Ihr persönliches eBanking. Im Bereich „Produkte & Services“ finden Sie alle Produkte, die Sie ganz einfach online eröffnen bzw. wieder aufnehmen können.
  • Versichern Sie sich, dass Sie alle persönlichen Angaben korrekt getätigt haben bzw. diese den Voraussetzungen entsprechen. Bei technischen Problemen, die Sie mit Screenshots dokumentieren, wenden Sie sich an unser Kundenservice Center unter kundenservice@bawag.at.

Wenn Ihnen kein InstaKredit Angebot erstellt werden kann, können Sie sich alternativ über unseren Online Kredit informieren.

Ja, Sie können diesen sowohl in der BAWAG App als auch im eBanking einsehen.

In den meisten Fällen brauchen Sie keine Unterlagen, nur Ihre eBanking Logindaten. Den Kreditantrag können Sie via mobileTAN zeichnen und fertig!

Wir benötigen zusätzliche Dokumente bei:

  • Fehlenden oder abgelaufenen Ausweisdokumenten
  • EU-Ausländern benötigen wir einen Aufenthaltstitel wie z.B. einen Asylbescheid oder Rot-Weiß-Rot Karte
  • Kunden ohne Konto mit Gehalts- oder Pensionseingängen auf ein BAWAG   Konto benötigen wir Einkommensnachweise der letzten 3 Monate

Auf mein-upload.bawag.at können Sie Formulare hochladen und verschlüsselt an die BAWAG übermitteln:

Schritt 1: Erstellen Sie aus den Unterlagen, die von der Bank benötigt werden, ein PDF, um Ihren Kreditantrag abzuschließen.

Schritt 2: Rufen Sie mein-upload.bawag.at auf.

Schritt 3: Geben Sie folgende Daten ein: entweder Ihre Kredit-IBAN (am Kreditvertrag, Ihrem jährlichen Kreditkontoauszug oder im eBanking ersichtlich) oder die Referenznummer (die Sie per SMS von uns erhalten haben).

Hinweis: Sollten Sie keine Nachricht erhalten haben, kontaktieren Sie uns. Die E-Mail-Adresse finden Sie in Ihren Kreditunterlagen.

Schritt 4: Wählen Sie den Dokumententyp aus und laden Sie das Dokument per Drag & Drop hoch. Hinweis: Als Dateiformat ist derzeit nur PDF erlaubt.

Nein, das ist nicht möglich. Sie können zur Übermittlung der Dokumente ganz bequem den o.a. „Mein-Upload“ Prozess nutzen.

Nach dem Dokumenten-Upload können Sie per mobileTAN den Kreditantrag als auch die dazugehörigen Dokumente unterzeichnen. Alle Dokumente sind im Online-Prozess hochzuladen. Eine händische Unterschrift ist nicht notwendig.

Bei der Identifizierung mit Videotelefonie weisen Sie Ihre Identität mit einem Video-Anruf nach. Dazu brauchen Sie eine Internetverbindung, eine Webcam und einen gültigen Reisepass. Nach Start des Anrufs zeigen Sie Ihren Reisepass in die Kamera an Ihrem Gerät und ein Mitarbeiter unseres externen Partners WebID bestätigt anhand des Reisepass-Fotos Ihre Identität.

Diese Art der Online-Identifizierung durch einen Mitarbeiter bietet den Vorteil, dass Sie einfach und flexibel von überall Ihr Wunschprodukt beantragen können.

Hinweis: Für die Video-Identifizierung ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich.

Hintergrundinformation zu unserem externen Partner: WebID ist seit März 2016 als erster Anbieter auf dem österreichischen Markt präsent und erledigt Ihre Identifizierung täglich von 7 - 22 Uhr.


A) Sehen Sie Ihr Bild in der Videoübertragung?

In diesem Fall ist eine gute Internetverbindung vorhanden und die Übertragung sollte problemlos funktionieren.

B) Sie sehen Ihr Bild nicht in der Videoübertragung?

In diesem Fall kann es sein, dass Sie keine gute Internetverbindung haben, Ihre Kameraeinstellungen geändert werden müssen oder noch eine zweite Session der Video-Identifizierung geöffnet ist. Bitte stellen Sie sicher, dass eine gute Internetverbindung gewährleistet ist, Ihre Kamera verbunden ist und Sie nur eine Session geöffnet haben. Im Falle einer schlechten Internetverbindung nutzen Sie bitte eine andere Methode zur Identifizierung oder versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.


Halten Sie Ihren gültigen Reisepass oder einen österreichischen Personalausweis bereit.


Bei uns haben Sie die Möglichkeit Produktanträge komplett online und papierlos abzuschließen. Alle Informationen zu den Varianten finden Sie hier.

Die Identifizierung mit Banküberweisung von Ihrem Girokonto erfolgt durch den Datenabgleich mit Ihrer österreichischen Hausbank, da dort bereits Ihre Personendaten bekannt sind. Wir verbinden Sie mit unserem externen Partner mPAY24 und Sie geben die Login-Daten Ihres e-bankings ein, die Überweisung ist bereits vorausgefüllt und Sie bestätigen den Betrag von 0,20 Euro. Sie bekommen den Betrag natürlich wieder rücküberwiesen.

Wir empfehlen Ihnen die Identifizierung mit Banküberweisung, wenn Sie bereits eine Handy-Signatur haben. So können Sie den Online-Antrag am schnellsten abschließen.

Hintergrundinformation zu unserem externen Partner: mPAY24 ist nicht nur in Österreich, sondern im gesamten deutschsprachigen Raum der führende Online Payment Provider. Dieser Service steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.


Bei erfolgreicher Videolegitimierung bieten wir Ihnen die Möglichkeit sofort per Handy-Signatur zu zeichnen. Somit erledigen Sie auch den letzten Schritt online.

Die Handy-Signatur ist Ihre ganz persönliche Unterschrift im Internet. Sie ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und kann somit als digitaler Ausweis genutzt werden.


Ein Wohnkredit ist meist für die Finanzierung von Projekten rund um die eigene Wohnung oder das eigene Haus gedacht. Mit einem Wohnkredit werden häufig z.B. Wohnbau, Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen zum Teil oder gänzlich finanziert. Der Begriff “Wohnkredit” ist relativ breit gefasst und kann verschiedene Kreditprodukte rund ums Wohnen beschreiben. Informieren Sie sich einfach vorab über den Kreditzweck des jeweiligen Produktes.

Sollten die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um notwendige Maßnahmen, wie z.B. die Heizungssanierung, am Eigenheim durchzuführen, kann ein Wohnkredit, finanzielle Unterstützung bringen. Auch für kleinere Projekte, wie ein neues Badezimmer, kann der Wohnkredit sinnvoll sein.

Ein Hypothekarkredit ist ein Wohnkredit mit Hypothek. Er wird zur Finanzierung von Immobilien eingesetzt und dient im weiteren Sinne der Wohnraumschaffung. Im Unterschied zu herkömmlichen Krediten, fungiert beim Hypothekarkredit die Immobilie als Pfand für das Kreditinstitut.

Neben den Grundvoraussetzungen zur Beantragung eines Wohnkredits, die Sie in der Checkliste nachlesen können, gibt es zusätzliche Voraussetzungen im Bezug auf das zu finanzierende Objekt, die eingehalten werden müssen. 
Die Immobilie, die mit einem Hypothekarkredit finanziert werden soll, muss lastenfrei sein. Das bedeutet, dass kein bereits bestehendes Pfandrecht im Grundbuch eingetragen sein darf.

Bei der Planung der Wohnfinanzierung sollten die eigenen Finanzen genau überprüft werden. Ein Haushaltsbuch kann dabei helfen, die eigenen Ausgaben besser im Blick zu haben und zu evaluieren, wie viel Kapital monatlich für die Rückzahlung des Kredits zur Verfügung stehen wird.
Die maximale Kreditrate darf 40 % des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens betragen, während die maximale Laufzeit bei 35 Jahren liegt. Mindestens 20 % des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) müssen durch Eigenkapital finanziert werden.


Mit dem Wohnkreditrechner können Sie sich in der Planungsphase einen ersten Überblick über die zu erwartende Kreditrate nach Eingabe der Kreditsumme und der Laufzeit verschaffen. Die Berechnung des Wohnkredits dient allerdings nur zur ersten Orientierung und ersetzt nicht das persönliche Gespräch in einer unserer Filialen bei einem Termin.

Alle Geschäftsbedingungen finden Sie hier.

Der Wohnkredit eignet sich für die Finanzierung verschiedenster Vorhaben rund ums Wohnen. Dazu zählen:

  • Hauskauf
  • Wohnungskauf
  • Hausbau
  • Sanierungsarbeiten oder Renovierungsmaßnahmen
  • Zusammenfassung bestehender Wohnkredite von Fremdbanken zu einem Wohnkredit (Umschuldung zur BAWAG)


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KFZ-Leasing ist eine moderne und flexible Finanzierungsform für Ihr neues Wunschauto und ermöglicht Ihnen auch einen raschen und problemlosen Umstieg auf ein neues Fahrzeugmodell. Neben Neufahrzeugen können Sie zusätzlich preislich attraktive Tages- oder Kurzzulassungen über Leasing finanzieren.

Mit der individuellen Gestaltung Ihrer Eigenleistung, der Laufzeit und des Fahrzeugrestwertes wird das Leasingmodell optimal auf Ihre Wünsche abgestimmt.

Bei der Eigenleistung sind variables und fixes Depot die häufigsten Modelle. Beide können bis zu max. 50 % des KFZ-Kaufpreises inkl. NoVA und exkl. USt betragen.

In Österreich wird bereits jedes 3. Auto geleast. Die häufigste Form ist dabei das Restwertleasing. Warum? Weil das Fahrzeug auch am Laufzeitende für Sie einen Wert darstellt, nämlich den Restwert. Dieser entspricht dem voraussichtlichen Marktwert des KFZ.

Beim KFZ-Leasing steht also die Nutzung und nicht das Eigentum des Autos im Vordergrund. Ihr Vorteil - Sie bezahlen mit den geringeren Leasingraten nur die Wertminderung plus Finanzierungskosten und nicht den gesamten Kaufpreis.

Leasing erhöht außerdem Ihre Flexibilität! Die Verträge können auch während der Laufzeit aufgrund neuer Bedürfnisse geändert werden. Und vor dem Vertragsende beraten wir Sie gerne über eine Verlängerung, den Ankauf oder einen Fahrzeug-Wechsel.

Näheres unter www.easyleasing.at

Entscheiden Sie, ob Ihnen ein Kredit oder KFZ-Leasing lieber ist. KFZ-Leasing eignet sich vor allem dann, wenn für Sie eher die Nutzung des Fahrzeuges im Vordergrund steht als das Eigentum. Sie können dabei problemlos auf ein neues Fahrzeugmodell umsteigen und bleiben so stets flexibel. Bei einem Kredit sind Sie immer der Eigentümer Ihres Fahrzeuges.

Sie können nach positiver Bonitätsprüfung jedes beliebige neue oder gebrauchte Kraftfahrzeug finanzieren lassen, egal ob Motorrad, Kombi oder Sportauto. 

Sie haben bereits einen ganz bestimmten KFZ-Wunsch? Vereinbaren Sie gleich online einen Termin in einer unserer Filialen und bringen Sie dazu die notwendigen Unterlagen mit, die in unserer Checkliste aufgelistet sind. Mit der BAWAG   Sofortzusage können Sie innerhalb kurzer Zeit die Gewissheit haben, ob Ihrem Antrag stattgegeben werden kann.

Bitte mailen Sie die Finanzierungsdaten (Fahrzeug, Baujahr, Laufzeit, Eigenleistung, Schlusszahlung) an auto@easyleasing.at.

Bei fix-verzinsten Verträgen erfolgt während der Vertragslaufzeit keine Ratenanpassung. Bei variabel-verzinsten Verträgen erfolgt eine Ratenanpassung gemäß den im Vertrag verankerten Bedingungen.

Die Laufzeit ist von der voraussichtlichen Nutzungsdauer bzw. Ihrer Wunschrate abhängig. Wir empfehlen Laufzeiten zwischen 24 und 60 Monaten (PKW steuerlich auch bis zu 84 Monate möglich).

Eigenmittel sind bis zu 50% der Nettoanschaffungskosten möglich.
Eine Vorauszahlung bzw. ein variables Depot reduziert Ihre monatliche Belastung; das stehende Depot reduziert auf Wunsch Ihre Restwertzahlung.

Die Leasinggesellschaft ist zivilrechtliche Eigentümerin, der Leasingnehmer nutzt das Leasingobjekt gegen ein vereinbartes Entgelt.

Das Fahrzeug wird auf Ihren Namen, oder auf Ihren Wunsch auch auf Dritten, angemeldet.

Um Sie vor ungeplanten Vermögenschäden (Totalschaden, Diebstahl) zu bewahren, legen wir Ihnen nahe eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Bitte senden Sie eine E-Mail an typenscheine@easyleasing.at - wir senden Ihnen unsere Zustimmung (Vollmacht) zur Erstellung eines Duplikats.
Das Duplikat kann in jeder Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzbundeslandes (letzter Ort der Zulassung) kostenlos beantragt werden.

Auslandsfahrten sind zulässig, doch haben Sie dabei alle rechtlichen Regelungen (z.B. Gebiet der Versicherungsdeckung, etc.) zu beachten und tragen das Risiko.

In beiderseitigem Einvernehmen ist der Ankauf des Fahrzeuges möglich.
Auf Anfrage berechnen wir den Auflösungsbetrag, bitte wenden Sie sich an bo@easyleasing.at.

Da das Leasingfahrzeug in unserem Eigentum steht, müssen Sie vor weitreichenden Veränderungen/Umbauten unsere Zustimmung einholen. Kleine Adaptionen, wie beispielsweise Alufelgen, können Sie auch ohne Rücksprache vornehmen.

Ja, aber die Verantwortung bleibt als Leasingnehmer bei Ihnen.

Sie erhalten eine Vorschreibung und das Fahrzeugdokument (COC-Papier/Datenblatt samt Zulassungsschein) zur treuhändigen Verwahrung. Das Fahrzeugdokument beinhaltet einen Eigentumsstempel. Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeugdokument von Ihnen sorgfältig zu verwahren ist und nur mit unserer schriftlichen Zustimmung herausgegeben werden darf

•    meine Rate nicht bezahlen kann - mahnung@easyleasing.at
•    das Leasingobjekt zurückgeben möchte - verwertung@easyleasing.at
 

Leider können wir Ihnen keine Zahlscheine zur Verfügung stellen; Sie können jeden Blankozahlschein für Ihre Überweisung verwenden.

Bei einem Leasingvertrag ist KEINE Teilrückzahlung möglich.

Handelt es sich um einen easykauf-Vertrag, ist eine Teilrückzahlung zulässig und werden wir die Vertragsanpassung kostenfrei durchführen.

Wenden Sie sich bitte an eine autorisierte Werkstatt Ihres Vertrauens und veranlassen die fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges. Die Kosten dafür deckt im Falle einer Kaskoversicherung Ihre Versicherung, bzw. wenn keine Versicherungsdeckung vorhanden, haben Sie die Reparaturkosten zu tragen. 

Bitte mailen Sie Ihren Meldezettel bzw. Ihre Heirats-/Scheidungsurkunde an bo@easyleasing.at 

Unter der Rubrik „Formularcenter“ finden Sie ein SEPA-Formular zum Downloaden; bitte übermitteln Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterfertigte Formular per E-Mail an bo@easyleasing.at 

Im Falle eines Wohnsitzwechsels ins Ausland, verlagert sich der steuerliche Leistungsort und muss der Vertrag vorzeitig beendet werden.

Eine Vertragsübernahme zwischen Konsumenten (Privatkunden) ist aus Gewährleistungsgründen nicht möglich.

  • Umstieg auf ein neues Leasingfahrzeug 
  • Rückstellung des Leasingfahrzeuges
  • Alternativ zu der Rückstellung des Fahrzeuges kann auch im beiderseitigen Einvernehmen eine Verlängerung des Vertrages oder ein Ankauf des Fahrzeuges erfolgen

Als Privatkunde steht Ihnen das jederzeitige Kündigungsrecht zu. Nach Fahrzeugrückstellung verrechnen wir Ihnen die Differenz zwischen Auflösungswert und Verwertungserlös.

Nach Erhalt des unterfertigten „Ansuchens um vorzeitige Beendigung“ und Eingang des offenen Gesamtbetrages senden wir Ihnen eine Eigentumslöschungserklärung; diese gilt als Eigentumsnachweis.

Nach Eingang der Restzahlung auf unserem Konto senden wir Ihnen eine Eigentumslöschungserklärung; diese gilt als Eigentumsnachweis.

Im Falle einer Vertragsbeendigung knapp vor Monatsende, kann es zu Überschneidungen kommen. Wir überweisen Ihnen diese zu viel bezahlte Rate Mitte des Monats auf Ihr Konto. Bitte NICHT die Abbuchung durch Ihre Bank rückholen lassen, hierbei entstehen Fremdbank-Spesen welche wir Ihnen anlasten müssten. 

Die geleistete Vorauszahlung wurde bereits bei der Kalkulation des Leasingentgelts berücksichtigt, somit erfolgt keine abermalige Berücksichtigung im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung. 

Manchmal kommt alles einfach zusammen: Ein paar Kunden begleichen ihre Rechnung nicht pünktlich, die Gehaltszahlungen stehen an und eine Investition wird plötzlich unvermeidbar. Ein Business Limit ist ein Überziehungsrahmen in individueller Höhe auf Ihrem Geschäftskonto. Ihren Rahmen können Sie danach jederzeit und ohne Vorankündigung flexibel ausnutzen. So halten Sie Ihr Unternehmen immer liquide. Alle Produktdetails finden Sie hier.

Ein InvestitionsKredit ist ein klassischer Einmalkredit im Geschäftskundenbereich und dient zur Finanzierung diverser Investitionen Ihres Geschäfts. Die Gestaltung von Höhe, Laufzeit, Raten etc. steht im Einklang mit Ihrem Unternehmen & wird individuell mit Ihnen vereinbart. Alle Produktdetails finden Sie hier.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Beratungsgespräch mit:

  • wirtschaftliche Unterlagen der letzten zwei Geschäftsjahre
  • aktueller Auszug Finanzamt sowie Gebietskrankenkasse & SVS
  • Saldenliste des laufenden Geschäftsjahres
  • Kostenvoranschläge, Rechnungen, Aufstellung der Investitionskosten


Bei grundbücherlicher Sicherstellung zusätzlich, wenn vorhanden:

  • vorhandenes Schätzgutachten
  • Kaufvertrag
  • Miet- oder Pachtvertrag


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Alle Geschäftsbedingungen finden Sie hier.

Sollten Sie in der Strecke den Wiederaufsatz aktiviert haben, haben Sie eine E-Mail mit einem Wiedereinstiegslink erhalten. Mit Klick auf diesen Link können Sie die Beantragung fortführen.

Haben Sie diesen nicht aktiviert, müssen Sie die Online Beantragung bitte erneut starten.

Sobald der Kredit erfolgreich beantragt wurde, erhalten Sie direkt im Anschluss eine E-Mail mit Ihrem Kreditantrag, sowie weitere rechtliche Bedingungen.

Sollten Sie während der Online Beantragung eine Fehlermeldung erhalten, löschen Sie bitte die Cookies und Browserverlauf oder probieren Sie es erneut in einem anderen Browser.

Besteht das Problem weiterhin, schreiben Sie bitte eine Mail aus Ihrem ebanking Postfach oder eine E-Mail an: kundenservice@bawag.at mit folgenden Informationen:

  • Verfügernummer oder Kontonummer (bei Bestandskunden)
  • Vollständiger Name
  • Welches Kreditprodukt möchten Sie beantragen?
  • In welchem Schritt tritt der Fehler auf? Senden Sie, wenn möglich, Screenshots mit.
  • Wann ist der Fehler aufgetreten? (Datum, Uhrzeit)

Wenn Ihnen kein InstaKredit Angebot erstellt werden kann, können Sie sich alternativ über unseren BAWAG Online Kredit informieren.

Eine Stundung ist ein Aussetzen Ihrer monatlichen Rückzahlungsverpflichtung. Der gestundete Betrag muss zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden, entweder:

  • In Form einer Einmalzahlung nach Ablauf des Stundungszeitraums.
  • Der gestundete Betrag wird nach Ablauf des Stundungszeitraums bei gleichbleibender Laufzeit auf die verbleibenden Raten aufgeteilt.

Wir benötigen zur Prüfung Ihres Anliegens Nachweise Ihrer wirtschaftlichen Betroffenheit, zum Beispiel:

  • Bestätigung über Arbeitslosigkeit (z.B. AMS Bescheid, welcher nicht älter als ein Monat sein darf oder ein Kündigungsschreiben des Dienstgebers - wenn das Kündigungsschreiben älter als ein Monat ist, ist ein aktueller AMS Bescheid notwendig, der nicht älter als ein Monat ist).
  • Bestätigung der Kurzarbeit-Nachweis über ein geringeres Einkommen (z.B. auf Grund Entfall von Überstunden und Zulagen).
  • Bitte einen Lohn-/Gehaltszettel vor der Krise und einen aktuellen bereitstellen.

Als Verbraucher und Unternehmer können Sie die Rückzahlung von Leasingentgelten bzw. -raten (Kapitaltilgung und Zinsen) bei Leasing- bzw. Kaufverträgen unkompliziert beantragen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Die Voraussetzung für die Aussetzung der Zahlungen ist, dass Sie als Leasingnehmer zum Beispiel ein niedrigeres Einkommen beziehungsweise einen finanziellen Engpass haben. Um dies nachzuweisen, stellen wir Ihnen einen Online-Prozess auf unserer Website zur Verfügung. Bitte folgen Sie den Anweisungen und übermitteln Sie uns den Nachweis, dass Ihre Einnahmeausfälle auf Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit zurückzuführen sind und Ihnen die Zahlungen aktuell nicht zumutbar sind (z.B. Bestätigung Arbeitslosigkeit Kurzarbeit oder Schließung Geschäftslokal). Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweises.

Wir suchen für Sie eine individuelle Lösung. Um Ihre wirtschaftliche Betroffenheit nachzuweisen, stellen wir Ihnen einen Online-Prozess auf unserer Website zur Verfügung. Bitte folgen Sie den Anweisungen und übermitteln Sie uns den Nachweis, dass Sie finanzielle Engpässe haben und Ihnen die Zahlungen aktuell nicht zumutbar sind (z.B. Bestätigung Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit). Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweises.

Sie erhalten von uns eine schriftliche Antwort per Post, ob Ihre Raten gestundet werden oder wir Ihnen eine andere Lösung anbieten können. Bei mehreren Kreditnehmern wird jeder Kreditnehmer separat über das Ergebnis informiert. Wir bearbeiten die Anfragen unserer Kunden raschestmöglich nach dem Zeitpunkt des Einlangens. Bitte um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Tage dauern kann. Wir melden uns verlässlich bei Ihnen!

Pro Kredit bitten wir Sie, ein separates Formular zu befüllen. Füllen Sie daher für jeden Kredit, für den Sie eine individuelle Lösung benötigen, den Online-Prozess auf unserer Website aus und legen Sie den Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Betroffenheit (z.B. Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, unerwartete Sonderausgaben) immer bei. Damit helfen Sie uns, die Bearbeitung zu beschleunigen. Hinweis: Bei mehreren Kreditnehmern reicht es aus, dass einer der Kreditnehmer den Nachweis für die wirtschaftliche Betroffenheit (z.B. Arbeitslosigkeit) erbringt. 

Bei einer Stundung verlängert sich die Kreditlaufzeit um den Stundungszeitraum, bei einer Ratenreduktion bleibt sie gleich.

Sollten Sie Ihre Kreditrückzahlungen, wie gewohnt, vornehmen wollen, müssen Sie dafür nichts machen. Nur wenn Sie eine andere Lösung benötigen, teilen Sie uns das bitte über das Online-Formular mit.

Ja, sobald Sie arbeitslos sind und die Verdienstausfallsversicherung (SorglosPaket)zum Kredit abgeschlossen haben, können Sie dies nun bei der Versicherung einreichen. Wenn Sie den Kredit vor dem 31.12.2019 abgeschlossen haben, dann verwenden Sie bitte dieses Schadensformular. Wenn Sie den Kredit nach dem 01.01.2020 abgeschlossen haben, dann verwenden Sie bitte dieses Schadensformular. Bitte legen Sie zusätzlich auch folgende Dokumente bei:

  • Kündigungsschreiben des Arbeitgebers
  • Abmeldung von der Sozialversicherung durch den Arbeitgeber
  • Bezugsbestätigung des AMS

Sie können zum vereinbarten Ratentermin Ihren Kredit nicht zurückzahlen und wünschen einen anderen Termin? Hier können Sie um einen neuen Rateneinzugstermin ansuchen.

Sie haben Ihre Bankverbindung geändert? Hier haben Sie die Möglichkeit, uns  Ihren neuen IBAN bekanntzugeben, damit Ihre Kreditraten ohne Unterbrechung eingezogen werden können.

Sie können eine der folgenden Bestätigungen zu Ihrem bestehenden Kredit kostenlos anfordern:

  • Restschuldbestätigung, wenn Sie den Kredit vorzeitig zurückzahlen möchten. Diese listet den gesamten Betrag inkl. aller Zinsen bzw. Spesen zum gewünschten Rückzahlungszeitpunkt auf.
  • Allgemeine Kreditbestätigung, wenn Sie sich über den aktuellen Kreditsaldo informieren möchten.
  • Bestätigung mit vorhandenem Formular (z.B. AMS-Bestätigung, Bestätigung für diverse Fördergeber etc.)
  • Kreditvertrag Duplikat
  • Kreditkontoauszug Duplikat 

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Um an der Börse handeln zu können, ist ein Depot, auf dem die gekauften Wertpapiere verwahrt werden, erforderlich. Das Depot ist also Ihre Schnittstelle zum Handel an der Börse.

Über das Depot werden also Wertpapiergeschäfte, wie der Handel von Aktien, Anleihen, Optionsscheinen, ETFs oder Fonds abgewickelt. Mehr zu den verschiedenen Anlagemöglichkeiten erfahren Sie in unseren Tipps zum Investieren für Anfänger.


Die BAWAG App wird kostenlos für Ihre Wertpapierdepots auf mobilen Geräten zur Verfügung gestellt. Die Aufstellung Ihrer eigenen Wertpapiere inkl. Kurswerte ist über die BAWAG App jederzeit abrufbar.

Selbstverständlich bietet die BAWAG je nach Depotmodell persönliche und kompetente Beratung. Das Starter Depot ist hierbei ein Depotmodell für Wertpapiereinsteiger die hohen Wert auf persönliche Beratung sowie eine detaillierte Bedürfnisanalyse legen.

Jetzt gleich Termin vereinbaren

Ja, Sie können mehrere Depots eröffnen und für die Abrechnung reicht Ihnen ein Konto, welches auf Ihren Namen lautet.

Um den elektronischen Depotauszug zu aktivieren, gehen Sie bitte wie folgt vor:


  • Login in das eBanking mit Verfügernummer und eBanking-PIN
  • Auswahl der Menüpunkte: "Wertpapier – Depotbeleg PDF – Depotbelege elektronisch"
  • Bestätigen Sie bitte die Checkboxen und zeichnen Sie den Auftrag danach mit einer TAN. 

Die Konditionen zu Ihrem bestehenden Depotmodell finden Sie in Ihrem BAWAG eBanking unter „Wertpapier“- „Depotdetails“ im Preisblatt des ausgewählten Wertpapierdepots.

Eine Auflistung der aktuellen Spesen finden Sie hier.

Ihr Anlegerprofil können Sie jederzeit im eBanking aktualisieren.

In der Depotansicht im eBanking werden prinzipiell die Schlusskurse des Vortages angezeigt. Sehr gerne können Sie jedoch mit dem Button "aktualisieren" den Tageskurs aufrufen.

Das Verrechnungskonto muss in derselben Bank/Marke geführt werden wie das Depot.

Eine Übersicht aller Anlagemöglichkeiten finden Sie hier.

Eine detaillierte Übersicht unserer Depotmodelle finden Sie hier.

Sie sind online affin, möchten günstig, jederzeit und überall handeln und benötigen keine Filialberatung? Machen Sie mehr aus Ihrem Geld mit dem Online Depot.

Sie legen Wert auf eine kompetente persönliche Beratung? Dann empfehlen wir Ihnen das Starter Depot sowie das Premium Depot, welche Sie gerne jederzeit in unseren Filialen eröffnen können.

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Nein, ein Wechsel ist aufgrund der limitierten Produktpalette nicht möglich.

Alle Informationen bzgl. der BAWAG AnlageKombi finden sie hier.

Ein Wertpapierdepot dient zur Verwaltung Ihrer Wertpapiergeschäfte. Sie können damit die Entwicklung Ihrer Wertpapiere tagesaktuell beobachten und jederzeit Käufe und Verkäufe tätigen. Sie möchten auf unkompliziertem Weg Ihr Depot starten? So eröffnen Sie Ihr Wertpapierdepot bei der BAWAG als Kunde/Kundin online:

Klicken Sie auf den ButtonJetzt online beantragen und loggen Sie sich ein.

Überprüfen Sie Ihre persönlichen Daten und wählen Sie Ihr Girokonto. Informieren Sie uns zu Ihrer Ausbildung und Beruf sowie Ihren Kenntnissen und Erfahrungen zu Finanzinstrumenten (Aktien, Immobilienfonds etc.).

Bestätigen Sie Ihre Eingaben, zeichnen Sie diese (secTAN oder mobileTAN) – und schon ist Ihr Wertpapierdepot eröffnet.

Danach erhalten Sie in Ihrem Posteingang eine Bestätigung mit weiteren Details zur Depoteröffnung. Sollten Sie keinen eBanking Zugang besitzen, können Sie uns in einer unserer Filialen besuchen und wir helfen Ihnen dabei das Wertpapierdepot zu eröffnen.

Sie sind noch kein/e BAWAG Kunde/Kundin und möchten es werden? Voraussetzung für das Wertpapierdepot ist ein aktives Konto bei der BAWAG. Beantragen Sie Ihr passendes Kontomodell gleich online.

Überall in Ihrer Nähe! Mit unserer Filialsuche finden Sie ganz einfach Ihre nächstgelegene BAWAG Filiale, die Ihren gewünschten Kriterien entspricht.

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Wenn Sie in Wertpapiere investieren möchten, muss die Bank die Angemessenheit Ihres Auftrags prüfen. Dafür ist die Angabe Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen mit Wertpapieren erforderlich. Das Anlegerprofil ist 3 Jahre gültig und muss von Ihnen laufend im eBanking aktualisiert werden. Sie finden Ihr Wertpapier-Anlegerprofil unter dem Reiter "Wertpapier" im Menü "Depotdetails" in der Übersicht.

Ja, es gibt die Möglichkeit ein Depot für Minderjährige in unseren Filialen zu eröffnen. Nutzen Sie hierzu die online Terminvereinbarung.

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Wenn Sie einzelne Wertpapiere oder Ihr ganzes Depot zu einem BAWAG Depot übertragen wollen, können Sie Ihre bestehende Depotbank mit der Übertragung beauftragen. Ein Übertrag zwischen Depots mit denselben Inhabern ist steuerlich am einfachsten. Die Kosten für den Aufwand Ihrer Bank erfahren Sie bei Ihrem Betreuer. Die BAWAG stellt lediglich fremde Spesen in Rechnung.

Für ein Depot, welches auf Ihren eigenen Namen lautet, stellt die Volljährigkeit eine Voraussetzung dar.

Es ist möglich mehrere Wertpapierdepots mit verschiedenen Anlageklassen zu unterhalten. Wir beraten Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.

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Bitte klären Sie vor dem Übertrag, welche Kosten Ihnen bei Ihrer depotführenden Bank in Rechnung gestellt werden.

Bei der Übertragung auf Ihr BAWAG Wertpapierdepot können Spesen der Lagerstelle anfallen, die unterschiedlich hoch sein können. Mehr Information zu den Kosten erfahren Sie bei einem persönlichen Termin.

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Je nach Art und Verwahrung der Wertpapiere kann ein Übertrag wenige Tage bis mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Hinweis: Da das Risiko für Kursschwankungen insbesondere bei sehr volatilen Wertpapieren (z. B. Optionsscheinen) hoch ist, sollte vor einem Übertrag auch ein Verkauf und Neukauf bei der neuen Bank in Erwägung gezogen werden.


Als Aktionär haben Sie das Recht, an Hauptversammlungen teilzunehmen. Wir informieren Sie über Hauptversammlungen per Ankündigung im BAWAG eBanking. Die Anmeldung zur Hauptversammlung können Sie online (teilweise kostenpflichtig - siehe Konditionen) durchführen.

Hinweis: Wenn Sie sich für eine Hauptversammlung anmelden, werden Ihre Aktien ein paar Tage gesperrt. Wenn Sie auf elektronische Depotbelege umgestellt haben, werden in dieser Übersicht die von Ihnen angeforderten Teilnahmebestätigungen an Hauptversammlungen im PDF-Format bereitgestellt.

Mit den BAWAG Wertpapierdepots können Sie an den wichtigsten europäischen und amerikanischen Börsen mit Aktien, Fonds, Anleihen und Hebelprodukten (Optionsscheine & Zertifikate) handeln. Wir ersuchen um Verständnis, dass manche Wertpapiere aufgrund unterschiedlicher Restriktionen nicht über die BAWAG handelbar sein können.

Mit Ihrem BAWAG Wertpapierdepot können Sie im BAWAG eBanking über den Menüpunkt "Wertpapier" in den Online-Formularen "Wertpapierkauf" und "Wertpapierverkauf" zu folgenden Handels- und Ausführungsplätzen Realtimekurse abfragen:

Börse:

  • Lang & Schwarz Exchange
  • OTC-Handel
  • Citi
  • Bank Vontobel
  • Citigroup
  • Goldman Sachs
  • HSBC Trinkaus & Burkhardt
  • Lang & Schwarz inkl. Wikifolio
  • Raiffeisen Centrobank
  • UBS
  • UniCredit HVB

Über die BAWAG sind u.a. folgende Handelsplätze verfügbar:

Xetra WienXetra FrankfurtDeutsche Regionalbörsen (Frankfurt, Stuttgart, München, Hamburg, Hannover, Düsseldorf, Berlin)Lang & Schwarz Exchange Hamburg

Alle weiteren Handelsplätze finden Sie in der Konditionenübersicht.

Bei der Auswahl von Wertpapieren interessiert vor allem die Aussicht auf die Zukunft. Stabile oder steigende Gewinne hängen von einigen Aspekten ab: Neben guten Produkten eines Unternehmens haben auch viele äußere Faktoren wie die globale und regionale Wirtschaftsentwicklung, die politische Lage oder die Geldpolitik der Zentralbanken einen starken Einfluss.

Da besondere Ereignisse kurzfristig zu starken Kursschwankungen (positiv wie negativ) führen können, ist im Wertpapierhandel entweder blitzschnelle Reaktion oder eine große Portion Ausdauer gefragt. Ein Investment in Wertpapiere sollte erst ab einem Anlagehorizont ab drei Jahren oder länger in Erwägung gezogen werden. Selbstverständlich kann mit überschüssigem "Spielkapital" auch auf schnelle Gewinne spekuliert werden, wenn der Totalverlust gut verkraftbar ist.


Grundsätzlich werden Wertpapiere an dem Börsenplatz verkauft, an dem sie auch gekauft worden sind. Eine kostenpflichtige Handelsplatzänderung ist in manchen Fällen möglich.


Die Weiterleitung einer Wertpapierorder an eine Börse richtet sich sowohl nach den Öffnungszeiten der BAWAG Handelsstellen (an österreichischen Banktagen von 08:00 bis 18:00 Uhr MEZ) als auch nach den Öffnungszeiten des jeweiligen Börseplatzes.

Genau Zeitangaben finden Sie in der Konditionenübersicht.


Im BAWAG eBanking ist der außerbörsliche Handel mit Fonds, Anleihen, Zertifikaten und Optionsscheinen möglich.


Ihre Weisung erteilen Sie direkt mittels „Neue Nachricht“ im BAWAG eBanking.


Derzeit können über die BAWAG App noch keine Orders erfasst werden.


Der wertlose Optionsschein wird automatisch aus dem Depot gelöscht. Sollte gemäß den Optionsscheinbedingungen ein Cash-Settlement vorgesehen sein, erfolgt eine etwaige Gutschrift auf Ihr Verrechnungskonto.


Daytrading wird nicht angeboten. Der Zeitpunkt für die Einbuchung von Wertpapieren ist abhängig vom gekauften Titel. Die Erlöse aus Wertpapierverkäufen werden mit einer Verzögerung von durchschnittlich 30 – 60 Minuten dem Konto gutgebucht. Unmittelbar nach der Gutschrift können Sie über den eingegangenen Betrag verfügen und damit weitere Wertpapiere kaufen.


Spekulationen auf fallende Kurse sind nur über verbriefte Derivate (z. B. Optionsscheine) möglich.


An den meisten Börsen werden die Ordertypen Limit und Bestens angeboten, wobei wir zu Ihrer Sicherheit für den Kaufauftrag in der Regel nur Orders mit Limit zulassen. Mehr Informationen zu den möglichen Orderarten je Börse finden Sie in der Konditionenbroschüre.


Es könnte sein, dass für dieses Wertpapier noch ein Verkaufsauftrag aktiv ist. Die alte Order wäre zu stornieren, um wieder über die Stücke verfügen zu können.


Die Ordererteilung ist online im BAWAG eBanking über die entsprechende Kauf- oder Verkaufsmaske möglich.


Leider kann pro Order nur ein Limit gegeben werden.


In der Regel kann ein Auftrag bis zu drei Monaten an der Börse platziert werden. An manchen Handelsplätzen wird eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr zugelassen.


Eine noch nicht ausgeführte Order kann mittels Storno-Button im Menü „Orderstatus“ gelöscht werden. Bitte beachten Sie, dass es während des Stornoprozesses zu einer zwischenzeitlichen Ausführung kommen könnte, wodurch das Storno nicht mehr angenommen wird.


Anleihen werden gemäß den Grundsätzen der Geschäftsausführung der BAWAG standardmäßig außerbörslich gehandelt. Die Weiterleitung einer Wertpapierorder an eine Börse richtet sich sowohl nach den Öffnungszeiten der BAWAG Handelsstellen (an österreichischen Banktagen von 08:00 bis 18:00 Uhr MEZ) als auch nach den Öffnungszeiten des jeweiligen Börsenplatzes. Eine Order wird nur dann taggleich weitergeleitet, wenn diese mindestens 10 Minuten vor den angeführten Annahmeendzeiten bei uns einlangt bzw. bei uns platziert wird. An österreichischen Feiertagen, wenn die Börse Wien geschlossen ist, erfolgt keine Orderweiterleitung, auch wenn an anderen Börsen gehandelt wird. Die Annahmezeit für Orders von Fonds der Amundi Austria GmbH und ausgewählte Amundi International Fonds endet um 13:30 Uhr. Für nach diesem Zeitpunkt einlangende Orders können wir keine Garantie für die taggleiche Orderannahme geben. Über die jeweiligen Annahmezeiten anderer Fonds informieren Sie gerne unsere Finanz-Experten.


Bei Aufträgen ohne Limit besteht das Risiko, Wertpapiere zu (weit) überhöhten Preisen zu kaufen. Dies kann insbesondere bei geringen Umsätzen der Fall sein, weshalb an manchen Märkten bzw. für manche Wertpapierkategorien ein Limit vorgeschrieben wird.


Fonds-Orders via Fondsgesellschaft können nicht mehr storniert werden, da sich diese im Abwicklungsprozess der Fondsgesellschaft befinden.


Die execution policy ist Teil der Gesetzlichen Informationen gemäß WAG, Sie finden diese hier.


Kommt es bei Ihnen zu technischen Herausforderungen, ersuchen wir Sie zu testen, ob diese durch die folgenden Schritte behoben werden können:


  • Löschen Sie bitte den Cache Ihres Webbrowsers, Cookies- und Websitedaten und den Browserverlauf
  • Stellen Sie bitte sicher, dass bei Ihrem Browser nicht gegebenenfalls ein Update von Nöten ist
  • Testen Sie, ob der Fehler auch beim Zugriff über einen anderen Browser sowie über ein anderes Gerät ebenso besteht


Bleibt die technische Herausforderung trotzdem bestehen, übermitteln Sie uns bitte folgende Informationen per Mail an kundenservice@bawag.at um eine Detailanalyse der von Ihnen geschilderten Schwierigkeiten durchzuführen:


  • eine nochmalige, möglichst ausführliche Problemschilderung
  • einen Screenshot des gesamten Bildschirms bzw. Bekanntgabe des konkreten Wortlautes der potenziell erscheinenden Fehlermeldung
  • Kontonummer
  • Verfügernummer
  • Technische Daten des genutzten Geräts:
    • Betriebssystem
    • Browser inkl. Version und eventuell aktive Browser Add-Ons
  • Tritt das Problem auch mit einem alternativen Browser auf?
  • Handelt es sich um einen Wertpapierkauf oder -verkauf
  • Datum und Uhrzeit des Orderversuchs und die ISIN


Bei Wertpapiergeschäften in fremder Währung erfolgt die Kursbildung für den Wechsel in Euro innerhalb von zwei Handelstagen vor Wertstellung (Valuta).
 

Bsp. 1:

Mi (Handelstag) = Schlusstag

Do (Feiertag, aber Handelstag)

Fr (Handelstag)

Mo (Handelstag) = Valuta

à Wechselkurs am Do


Bsp. 2:

Mi (Handelstag)

Do (Feiertag, aber Handelstag) = Schlusstag

Fr (Handelstag)

Mo (Handelstag) = Valuta

à Wechselkurs am Do


Die Weiterleitung einer Wertpapierorder an eine Börse richtet sich sowohl nach den Öffnungszeiten der BAWAG Handelsstellen (an österreichischen Banktagen von 08:00 bis 18:00 Uhr MEZ) als auch nach den Öffnungszeiten des jeweiligen Börseplatzes.

Genau Zeitangaben finden Sie in der Konditionenübersicht.


Börsehandel- Orderweiterleitungszeiten zum Jahreswechsel 2022/2023

Letzter Handelstag:

Handelsende:

Wiener Börse:

Freitag 30.12.2022

14:15 Uhr

Deutsche Handelsplätze:

Freitag 30.12.2022

14:00 Uhr

Sonstige Auslandsbörsen:

Freitag 30.12.2022

Orderweiterleitung bis Handelsschluss der jeweiligen Börse

   

Als Fonds bezeichnet man eine Form der Geldanlage, bei der verschiedene Anleger Geld investieren, das von einem Fondsmanager verwaltet wird. Das gesammelte Kapital der Anleger wird je nach Art des Fonds in Aktien, Wertpapiere, den Geldmarkt oder Immobilien investiert. Somit erhalten die Investoren Fondsanteile, die ihrem eingesetzten Kapital entsprechen. Auch Anleger, die nur kleinere Beträge zur Verfügung haben, haben die Möglichkeit, in Fonds zu investieren.

Um Fonds bzw. Wertpapiere kaufen zu können benötigen Sie ein Wertpapierdepot bei der BAWAG. Das Wertpapierdepot dient dann als zentrale Verwaltungsstelle für Ihre Investitionen. Sie behalten stets den Überblick über aktuelle Entwicklungen Ihrer Veranlagung und können Fonds bequem online kaufen oder verkaufen. Hier können Sie Ihr Wertpapierdepot online eröffnen.

Die BAWAG bietet ihren Kundinnen und Kunden ein breites Spektrum an Fonds verschiedenster Art. Nehmen Sie sich die Zeit und informieren Sie sich gleich online über die unterschiedlichen Anlageklassen und die dazugehörigen Chancen und Risiken in der Produktdetailansicht oder in unserem Veranlagungsportal. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne über eine „Neue Nachricht“ aus Ihrem BAWAG eBanking oder uns direkt in einer BAWAG Filiale in Ihrer Nähe besuchen. Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn es um Ihr Investment geht.

Grundsätzlich können alle in Österreich zum Vertrieb zugelassenen (Melde-)Fonds erworben werden. Dies betrifft über 7.000 Fonds nationaler und internationaler Fondsgesellschaften.

Ab einem monatlichen Betrag von 50 Euro können Sie Anteile von Fonds der Fondsgesellschaft Amundi zu günstigen Konditionen erwerben. Der Fondsparplan lässt sich rasch im BAWAG eBanking Reiter "Wertpapier" im Menü "Mein FondsSparen" einrichten.

Als InvestorIn können Sie verschiedene Arten von Fonds kaufen, die sich in ihren Chancen und Risiken unterscheiden. Im Groben lassen sich Investmentfonds in folgende Kategorien einteilen:

  • Aktienfonds
  • Anleihenfonds
  • Immobilienfonds
  • Geldmarktfonds
  • Mischfonds

Bei Aktienfonds wird Kapital in globale Aktien oder Aktien aus bestimmten Regionen und/oder Wirtschaftsbereichen investiert. Eine Aktie stellt meist eine Unternehmensbeteiligung dar. Man beteiligt sich sozusagen an einem (oder mehreren) Unternehmen. Der Kurs der Aktie hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen ab. Aktienfonds eignen sich aufgrund ihres höheren Risikos eher für erfahrene AnlegerInnen.

Wer nach einer Investition mit einem ausgeglichenem Risiko- und Ertragsprofil sucht, wird bei Anleihenfonds oder gemischten Fonds eher fündig. Anleihenfonds investieren in festverzinsliche Wertpapiere. Bei der BAWAG   erwartet Sie ein breit gefächertes Portfolio an unterschiedlichen Anleihenfonds, die sich in ihrer Managementstrategie unterscheiden. So können Sie je nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Ihrer Risikobereitschaft ein passendes Portfolio zusammenstellen. Gemischte Fonds kombinieren Aktien und Anleihen zu unterschiedlichen Anteilen wodurch sich eine breite Streuung ergibt.

Geldmarktfonds setzen in Geldmarktmittel und liquide Wertpiere mit kurzer Laufzeit. Sie eignen sich für AnlegerInnen, die kurzfristig über ihr Geld verfügen wollen. Bei Immobilienfonds wird das gebündelte Kapital in Immobilien investiert, zum Beispiel in Büro- und Gewerbeobjekte.

Nicht jeder Fonds eignet sich für das jeweilige Ziel des Anlegers und je nach Art des Fonds variieren auch die Ertragschance und die Risiken. So gibt es zum Beispiel Fonds, die sich für Anleger mit einem zeitlich definierten Ansparziel anbieten, aber auch solche für Investoren, die hohe Kursschwankungen in Kauf nehmen und dafür hohe Erträge erwarten.

Fondsaufträge über die Kapitalanlagegesellschaft können nicht storniert werden. Börsliche Aufträge können analog zu Aktien storniert werden, vorbehaltlich einer zwischenzeitlichen Ausführung.

ETF steht für “Exchange Traded Funds”. Es handelt sich dabei um börsengehandelte Fonds, die die Wertentwicklung eines Index widerspiegeln. ETF sind also so konzipiert, dass sie einen Index nachbilden, weshalb sie auch als Indexfonds bezeichnet werden.

ETF Fonds sind täglich börsengehandelt und werden passiv gemanagt. Das bedeutet, dass der Fondsmanager keine aktiven Anpassungen am Fonds vornimmt und auch keine Einzeltitel auswählt, wie es bei aktiv verwalteten Fonds der Fall ist. Der ETF wird lediglich angepasst, wenn sich die Zusammensetzung des Index, den er nachbildet, verändert. Ein ETF Fonds kann beispielsweise den DAX-Index widerspiegeln. Scheidet dann zum Beispiel eine Aktie aus dem DAX-Index, muss der Indexfonds entsprechend adaptiert werden, damit er den DAX weiterhin entsprechend abbilden kann.

Mit dem ETF Sparplan können Sie Ihre monatlichen Sparbeträge in Investmentfonds veranlagen.

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Es gibt unterschiedliche Arten von Exchange Traded Funds. So können sie beispielsweise nicht nur Indizes (Dow Jones, DAX, Nikkei, etc.) abbilden, sondern auch andere Schwerpunkte setzen, wie z.B.:

  • Regionaler Fokus (einzelne Länder oder Märkte)
  • Branchen Fokus (Medizin, Nachhaltigkeit, Medien)
  • Rohstoff Fokus (Gold, Öl, Edelmetalle)


Hier finden Sie unsere Auswahl an Aktien ETFs (Exchange Traded Funds) von Amundi zu Anlageregionen, Einzelländern und Themen sowie ETCs (Exchange Traded Commodities) von Amundi zu Rohstoffen.

Durch die Aufteilung des investierten Kapitals auf verschiedene Anlageklassen und ganze Märkte oder Branchen werden Ausfallsrisiken minimiert. Diese Risikostreuung wird auch als Diversifikation bezeichnet. ETFs sind günstig und haben eine übersichtliche Kostenstruktur. Sie werden permanent gehandelt daher meist liquide.

MiFID – Markets in Financial Instruments Directive, die „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Kurz: Finanzmarktrichtlinie), ist eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung aller Finanzmärkte innerhalb des europäischen Binnenmarktes und essentieller Bestandteil des Aktionsplans der Europäischen Kommission für Finanzdienstleistungen (FSAP - Financial Services Action Plan). In Österreich wurde die MiFID in das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) umgesetzt.

Der Umgang mit Interessenskonflikten ist in den Informationen gemäß WAG enthalten, welche Sie hier finden.

Sie haben ein dringendes Anliegen, das persönlicher Unterstützung bedarf? Oder möchten Ihre täglichen Bankgeschäfte mit unseren modernen Selbstbedienungsgeräten (24/7) erledigen? Im Filialfinder finden Sie die BAWAG Filiale in Ihrer Nähe.

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Sie haben Fragen zu einem unserer Produkte und möchten sich gerne umfassend von unseren BAWAG Finanz-Experten beraten lassen? Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

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Um Ihnen bei Ihren notwendigen Filialbesuchen den größtmöglichen Schutz zu bieten, beachten wir folgende Sicherheitsmaßnahmen:

  • Wir halten den empfohlenen Sicherheitsabstand von 1-2 Metern zu anderen Personen ein
  • Wir tragen eine Schutzmaske und bitten Sie, dies auch zu tun
  • Unsere MitarbeiterInnen waschen sich mehrmals täglich die Hände
  • Wir verzichten auf das Händeschütteln
  • Unsere SB Geräte werden ebenfalls regelmäßig desinfiziert

Sollen Sie Anzeichen einer Erkrankung haben, bitten wir Sie, Ihren Filialbesuch zu verschieben!


Wir stehen Ihnen bei finanziellen Anliegen zu den jeweiligen Beratungszeiten (Standortabhängig) gerne zur Verfügung.  Bitte nehmen sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Es ist etwas dazwischengekommen?

Geben Sie uns bei Terminverschiebungen einfach Bescheid.


Füllen Sie gleich das Teilnahmeformular inkl. Unterschrift aus. Schicken Sie dieses an kundenservice@bawag.at oder per Post an BAWAG, 1100 Wien.

Ihre persönlichen Zugangsdaten für sämtliche eBanking Services werden Ihnen in wenigen Tagen per Brief zugesendet.


In ganz Österreich können Sie an der Kassa mit Ihrer Kontokarte bargeldlos bezahlen und gleichzeitig bis zu 200 Euro Bargeld beheben. Kurz den gewünschten Betrag – welchen man ausbezahlt haben möchte – an der Kassa bekannt geben und schon wird dieser bar ausbezahlt. Somit wird jeder teilnehmende Handelspartner (Billa, Billa Plus, BIPA, C&A, Denns Bio, dm, Hofer, Lidl, Kolariks Luftburg, MediaMarkt, MPREIS, Penny, Sutterlüty, Unimarkt, Zgonc) automatisch zum persönlichen Geldautomaten in Ihrer Nähe.


Im Filialfinder finden Sie die BAWAG Filialen in Ihrer Nähe und erhalten Auskunft über deren Services .

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Sie haben Fragen zu einem unserer Produkte und möchten sich gerne umfassend von unseren BAWAG Finanz-Experten beraten lassen? Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

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Neben einer barrierefreien Webseite bietet die BAWAG selbstverständlich auch barrierefreie Filialen. Bitte informieren Sie sich über unseren Filialfinder, ob es sich bei Ihrer Wunschfiliale um einen barrierefreien Standort handelt.

Selbstverständlich können Sie die Filiale wählen, die Sie in Zukunft betreuen wird. Ihr/e neue/r BetreuerIn freut sich auf ein persönliches Kennenlernen. Gerne steht Ihnen für eine Terminvereinbarung in einer Ihrer Wunschgeschäftsstellen unser Filialfinder zur Verfügung:

Zum Filialfinder

Die BAWAG bietet in derzeit rund 50 Filialen die Möglichkeit, Goldmünzen (Dukaten und Philharmoniker) und folgende Valuten anzukaufen bzw. zu verkaufen:

US-Dollar (USD), Schweizer Franken (CHF), Britisches Pfund (GBP), Tschechische Kronen (CZK) und Ungarische Forint (HUF).

Die Valuten & Goldmünzen führenden Filialen finden Sie hier.

Einen Termin können Sie ganz bequem über Ihr BAWAG eBanking unter dem Menüpunkt "Service" vereinbaren oder nutzen Sie unsere online Terminvereinbarung.

Werfen Sie einen Blick auf unsere FAQs rund um unsere Services und Produkte oder nutzen Sie unsere online Terminvereinbarung.

Eine Auflistung der Prozesse, die unsere Kunden im Self-Service erledigen können finden sie hier.

Sie haben Wertsachen wie z.B. Urkunden, Schmuck, Sparbücher oder wichtige Dokumente, für die Sie gerne einen besonderen Schutz haben möchten? In unseren Banksafes sind Ihre Wertsachen sicher.

Um Ihre Wertsachen sicher aufzubewahren, vermieten wir an ausgewählten BAWAG Standorten Banksafes.

Die aktuellen Safe-Mietgebühren erfahren Sie in Ihrer Wunschfiliale.

Zu einem Safe wird ausschließlich den Personen Zugang gewährt, denen es vertraglich zugeschrieben wird. Sollten Sie ein Safe für sich allein in Anspruch nehmen, können sie jemandem – zum Beispiel Ihren Erben – eine Vollmacht ausstellen. Dies empfiehlt sich vor allem dann, wenn Sie Ihr Testament oder Ihre Patientenverfügung im Banksafe aufbewahren. Wenn Sie niemandem den Zugang erlauben, kommt im Ernstfall gegebenenfalls niemand mehr an die Dokumente heran.

Um an Ihren Banksafe zu gelangen müssen Sie sich an die Öffnungszeiten Ihrer BAWAG Filiale halten, da dieses in der Regel in einem besonders abgesicherten Raum zu finden ist. Zu diesem haben nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAWAG Zugang. Bevor Sie zu Ihrem Safe kommen, benötigen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis, um sich auszuweisen. Sie sollten auch an Ihren Schlüssel für den Safe denken.


Was empfiehlt es sich in einem Banksafe zu lagern?

Wenn sie wertvolle Gegenstände wie z.B.

  • Schmuck, Gold und andere Edelmetalle
  • Wichtige Dokumente und Verfügungen: Geburts- und
  • Heiratsurkunden, Fahrzeugbriefe, Versicherungspolicen, Zeugnisse,  
  • Testamente, Patientenverfügungen und andere Urkunden
  • Persönliches wie Briefe und Fotos
  • Datensicherungen auf Festplatten oder USB-Sticks

in einem Banksafe verwahren wollen, informieren wir sie gerne über eine Safezusatzversicherung.

Einen Safe bei Ihrer BAWAG Filiale können Sie jederzeit unter Rücksichtnahme der geltenden Safe-Bedingungen kündigen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin in Ihrer BAWAG Filiale.

Sie möchten auch außerhalb der Filialöffnungszeiten unser Serviceangebot rund um Ihre Finanzen nutzen? Unsere Selbstbedienungs-Foyers bieten Ihnen freien Zugang zu allen Selbstbedienungsgeräten. Mit unserer Filialsuche finden Sie ganz bequem Ihre nächstgelegene BAWAG Filiale, die Ihren gewünschten Kriterien entspricht.

Ihnen stehen folgende Services zur Verfügung:

  • Einzahlung
  • Barüberweisung
  • Auszahlung
  • SmartCash
  • Kontostand
  • PIN ändern (nur Kreditkarte)
  • PIN aktivieren (nur Kreditkarte)
  • Handy laden
  • Zahlschein einlesen
  • Überweisung ohne Beleg
  • Kontoauszug
  • Dauerauftrag
  • Abschöpfauftrag
  • Einziehungsauftrag
  • Kontaktdaten (Erfassung, Änderung)
  • NFC (Auszahlung)
  • NFC (Einzahlung)

Gerne schildern wir Ihnen im Folgenden, wie eine Überweisung an einem BAWAG Selbstbedienungsgerät durchzuführen ist:


  1. BAWAG Kontokarte wird in das SB-Gerät gesteckt, sodass auch IBAN und Auftraggeber automatisch übernommen werden können
  2. Der Zahlschein wird in das SB-Gerät gelegt und verbleibt während des Transaktionsauftrages im Automaten
  3. Die vom Zahlschein ausgelesenen Daten werden Ihnen zur Bearbeitung am SB-Gerät angezeigt. Bedarf es einer Korrektur, da nicht alle Daten richtig ausgelesen werden konnten, kann eine Änderung vorgenommen werden.
  4. Nachdem Sie kontrolliert haben, ob die Daten korrekt übernommen wurden, drücken Sie bitte "Jetzt überweisen", sodass die Transaktion durchgeführt wird.
  5. Bitte entnehmen Sie danach den Beleg.


Kann das Gerät Belegdaten nicht gänzlich vollautomatisiert auslesen, ist eine manuelle Nachbearbeitung des Überweisungsauftrags durch unsere MitarbeiterInnen erforderlich. Diese Information scheint am Gerät auf und muss von Ihnen bestätigt werden, damit die Buchung durchgeführt werden kann.

Sie können höhere Bargeldbeträge in Ihrer BAWAG Wunschfiliale an der Kasse beheben. Bitte beachten Sie, dass Beträge ab 10.000 Euro mindestens 5 Werktage im Voraus bei einem Filialmitarbeiter angemeldet werden müssen.

Wünschen Sie eine Bargeldbestellung zu tätigen, übermitteln Sie uns bitte die folgenden Daten per eMail an kundenservice@bawag.at:


  • Zu bestellender Betrag inkl. eventuell gewünschter Stückelung
  • Name, Kontonummer/IBAN, Telefonnr.
  • Gewünschter Abholtermin


Tipp: Sie können Ihr Kartenlimit selbstständig im BAWAG eBanking oder der BAWAG App erhöhen und bis zu 9.800 € ohne Voranmeldung am SB-Gerät beheben.

Alle Preise der innerhalb des SB-Foyers angebotenen Services finden Sie in Ihren persönlichen Kontokonditionen.

Das große BAWAG-Team setzt sich aus einzigartigen Persönlichkeiten mit unterschiedlichsten Fähigkeiten und Kompetenzen zusammen. Was uns verbindet? Ein hoher Grad an Eigenmotivation, Teamgeist, der Fokus auf die finanziellen Bedürfnisse und Ziele unserer Kundinnen und Kunden sowie ein flexibles Mindset, das Innovationen antreibt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie möchten die spannende und herausfordernde Finanzbranche kennenlernen, in einer erfolgreichen und innovativen Bank im Herzen Europas tätig sein und Ihre Persönlichkeit, Ideen und Fähigkeiten in Ihrem Job aktiv einbringen? Dann haben Sie mit der BAWAG Group Ihren neuen Arbeitgeber gefunden, denn wir setzen darauf, für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter ein karriereförderndes Arbeitsumfeld zu schaffen sowie passende Tätigkeitsfelder zu entwickeln, die im Einklang mit den jeweiligen Stärken und Wünschen steht.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genießen bei uns eine Vielzahl an Benefits und Vergünstigungen. Wir legen besonderen Wert auf Flexibilität, Work-Life Balance, stetige Aus- und Weiterbildung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unser Ziel ist es, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Berufs- und Lebensphasen ein unterstützender Arbeitgeber zu sein. Werfen Sie einen Blick auf unsere Benefits, die umfangreiche BAWAG Group Lernwelt und erfahren Sie wie wir Vielfalt leben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Bewerbung. Achten Sie auf einen aktuellen Lebenslauf und zeigen Sie mit Ihrem Motivationsschreiben, warum gerade Sie die richtige Person für die ausgeschriebene Position sind.

Werfen Sie doch einen Blick darauf, wie Ihr Bewerbungsprozess aussehen wird.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Du bist hier absolut richtig, wenn du dich für die Lehre zum/r Bankkaufmann/-frau in der BAWAG interessierst.

Alle Informationen rund um das Thema Praktikum findest du hier.

Alle Informationen rund um deinen Einstieg als Professional findest du hier.

Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Hier erhalten Sie Informationen, welche Daten während Ihres Besuches auf unserer Website erfasst werden und wie wir diese nutzen. Die Informationen betreffen Cookies, Tracking, Social Plug Ins und Social Media.

Weitere Informationen zum Datenschutz und der Verarbeitung Ihrer Daten durch die Bank finden Sie hier.

Innerhalb der Bank erhalten diejenigen Stellen bzw. MitarbeiterInnen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen, gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten sowie berechtigten Interessen benötigen.

Eine Bank kann Tätigkeiten selbst ausführen oder einen Auftragsverarbeiter dafür heranziehen. Von uns beauftragte Auftragsverarbeiter - insbesondere IT- sowie Backoffice-Dienstleister und Kundenservice Center- erhalten Ihre Daten nur, sofern diese die Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen. Sie unterliegen unseren Weisungen. Selbstverständlich sind sämtliche Auftragsverarbeiter vertraglich entsprechend dazu verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten.

Bei Vorliegen einer gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung können öffentliche Stellen und Institutionen (z.B. Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Österreichische Finanzmarktaufsicht, Finanzbehörden, etc.) Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sein.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung - von der Anbahnung, Abwicklung bis zur Beendigung eines Vertrags - sowie darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.

  • Die für ein Kreditinstitut wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen sind z. B.:
  • Unternehmensgesetzbuch § 212 (7 Jahre)
  • Bundesabgabenordnung § 132 (7 Jahre oder für die Dauer eines Abgabenverfahrens)
  • Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 § 33 (5 oder 7 Jahre auf Anordnung der Finanzmarktaufsicht)
  • Finanzmarkt-Geldwäschegesetz § 21 (10 Jahre ab Ende der Geschäftsbeziehung)


Eine Übersicht über weitere in Österreich geltende gesetzliche Aufbewahrungspflichten finden Sie z. B. hier.

  • Schicken Sie keiner fremden Person Bilder bzw. Kopien Ihres Personalausweises
  • Verwende Sie sichere, unterschiedliche Passwörter (siehe Thema "Sicherheit")
  • Nutze Sie bei wichtigen Accounts eine separate E-Mail-Adresse
  • Nutzen Sie die 2-Faktor-Authentifizierung
  • Vermeiden Sie die Nutzung öffentlicher W-LAN Netzwerke
  • Ignoriere Sie Mails von unbekannten Absendern
  • Melden Sie sich immer richtig ab. (Mehr Informationen dazu finden Sie hier.)
  • Denken Sie nach bevor Sie auf unbekannte Links bzw. Aufforderungen klicken
  • Überprüfen Sie Ihre Konten regelmäßig auf Unregelmäßigkeiten
  • Melden Sie Phishing-Mails und Datenmissbrauch

Die Änderung Ihrer Kontaktdaten können Sie direkt im eBanking bzw. in der BAWAG App unter dem Menüpunkt "persönliche Daten" durchführen. Weiters steht Ihnen der Gang in eine unserer Filialen zur Verfügung.

Für eine Namensänderung benötigen wir folgendes Formular inkl. Kopie der amtlichen Urkunde sowie Unterschriftenprobeblatt eingescannt per E-Mail an kundendatenbank@bawag.at bzw. direkt vor Ort in einer unserer Filialen.

Für eine Titeländerung benötigen wir lediglich eine Kopie Ihres Bescheides.

Für eine Änderung der Staatsbürgerschaft benötigen wir eine Kopie des Bescheides per E-Mail an kundenservice@bawag.at. Weiters steht Ihnen der Gang in eine unserer Filialen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Sie hierzu Ihren aktuellen amtlichen Änderungsbescheid benötigen.

Die Änderung Ihrer Kontaktdaten können Sie direkt im eBanking bzw. in der BAWAG App unter dem Menüpunkt "persönliche Daten" durchführen. Weiters steht Ihnen der Gang in eine unserer Filialen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Sie hierzu Ihren aktuellen Meldezettel benötigen.

Ausnahme: Wenn Sie ins Ausland gezogen sind, teilen Sie uns Ihre neue Anschrift bitte per „Neue Nachricht“ aus Ihrem BAWAG eBanking mit.

  • Die Änderung Ihrer Kontaktdaten können Sie direkt im eBanking bzw. in der BAWAG App unter dem Menüpunkt "persönliche Daten" durchführen. Weiters steht Ihnen der Gang in eine unserer Filialen zur Verfügung.
  • Für die neue formularlose online Legitimation halten Sie bitte Ihr Smartphone griffbereit.
  • Öffnen Sie den per Postfach Nachricht übermittelten Link in Ihrem Browser.                                 
  • Beachten Sie die dort angeführten Hilfestellungen und klicken Sie auf „Überprüfung starten“.
  • Halten Sie Ihr Smartphone sowie das gewählte Ausweisdokument griffbereit.
  • Scannen Sie mit Ihrem Smartphone den QR-Code, der Ihnen online angezeigt wird.
  • Mach Sie ein klares Foto der Vorder- als auch Rückseite Ihres Ausweises und folgen Sie dem online Prozess.

Hinweis:  Ein aktueller sowie gültiger Lichtbildausweis beinhaltet folgende Ausweisformate: Reisepass, Personalausweis oder Führerschein (ausschließlich für österreichische Staatsbürger nutzbar).

Sie können den QR-Code jederzeit über Ihre persönliche Postfach Nachricht aufrufen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre eingegebenen Daten sowie das zur Identifikation gescannte Ausweisdokument miteinander übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu einer Fehlermeldung und Sie verfügen ausschließlich über vier weitere Versuche. Bitte starten Sie die online Legitimierung erneut, indem Sie Ihren persönlichen QR-Code scannen.

Als Bank sind wir gesetzlich verpflichtet nachweisen zu können, wer Sie sind. Deshalb hinterlegen wir zum Schutz Ihrer Finanzwerte ein jeweilig gültiges Ausweisdokument. Um Ihre persönlichen Daten sicher zu verwahren, hält sich die BAWAG als voll lizenzierte und regulierte Bank an strenge Branchenstandards sowie Sicherheitsrichtlinien.

Als gültige Ausweisdokument werden u.a. Ihr aktueller originaler Reisepass bzw. Führerschein (ausschließlich für österreichische Staatsbürger nutzbar) akzeptiert.

Neben einer reinen online Legitimation steht Ihnen ebenfalls die Legitimation in einer unserer Filialen zur Verfügung.

Sorgen Sie für ausreichend Licht beim Scan Ihres Ausweises und Ihrem Selfie. Stellen Sie sicher, dass auf Ihrem Ausweis-Scan keine Spiegelungen sichtbar sind und alle Daten scharf und lesbar sind.

Bitte versuchen Sie folgendes:

  • Browser wechseln
  • Cookies entfernen
  • Anderes Endgerät verwenden
  • Korrektheit der Daten überprüfen

Unser BAWAG eBanking als auch unsere BAWAG App sind mit einem umfangreichen Sicherheitssystem versehen, dass Ihre persönlichen Daten gegen Manipulation von Unbefugten schützt:

  • Durch VeriSign Inc., USA zertifizierter Webserver mit 2048 Bit Verschlüsselung.
  • Die Datenübertragung erfolgt mit 2048 Bit verschlüsselter SSL-Verbindung (Secure Socket Layer).
  • Ab der Login Seite der Homepage erfolgt die Dateneingabe und Datenübertragung in einem hochsicheren, verschlüsselten Bereich.
  • Durch die verschlüsselte Übertragung wird eine größtmögliche Sicherheit Ihrer Daten vor Einsicht und/oder Manipulation durch Unbefugte gewährleistet. Weiters garantiert Ihnen die SSL-Verbindung, dass Sie ausschließlich mit unserem Server verbunden sind.
  • Wir gewährleisten Ihnen höchstmögliche Sicherheit durch laufende sicherheitstechnische Aktualisierung unserer Systeme.
  • Zugriff auf Ihr Konto/Ihre Konten ausschließlich mittels Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) und Ihrer persönlichen Verfügernummer. Zusätzlich wird alle 90 Tage ein Authentifizierungscode abgefragt.
  • Transaktionen können nur mit einmal verwendbaren Transaktionsnummern (TAN) freigegeben werden.
  • Sperre der Verfügernummer bei mehr als drei ungültigen PIN- oder TAN-Eingaben

Achten Sie bei der Nutzung Ihres persönlichen eBankings auf folgende Punkte:

  • Nutzen Sie für eBanking nur vertrauenswürdige Geräte
  • Achten Sie auf das Schlosssymbol oder https:// bei Ihren Links
  • Öffnen Sie keine Links oder Dateianhänge von unbekannten Quellen
  • Achten Sie auf ein aktuelles Betriebssystem sowie einen dazugehörigen Internetbrowser
  • Virenschutz und Firewall
  • Geben Sie unsere eBanking URL manuell ein
  • Halten Sie sich über die neuesten Sicherheitsinformationen am Laufenden

Eine Überweisung, die Sie selbst getätigt haben, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Rückforderung direkt an den Zahlungsempfänger, oder bei Bestellungen über eine Internetplattform (z.B. E-Bay, Willhaben, etc.) an den Vermittler und leiten Sie nötigenfalls zivil- oder strafrechtliche Schritte ein.

Im Betrugsfall sollte umgehend eine Anzeige von Ihnen erstattet werden. Diese Anzeige nimmt jede österreichische Polizeidienststelle entgegen, auch wenn der Täter im Ausland sitzt.

Wenn Sie eine Zahlung auf ein Konto unseres Institutes beanstanden, beispielsweise wegen einem Betrugsvorgang, wenden Sie sich bitte an das Bankinstitut, von dem die Zahlung veranlasst wurde. Dort ist eine Reklamationsrückforderung mit der entsprechenden Begründung, beispielsweise Betrug, einzuleiten.

Im Regelfall wird von den Banken eine polizeiliche Anzeigebestätigung eingefordert, die dann über den Bankenreklamationsweg an uns übermittelt wird. Aus dieser Anzeigebestätigung sollte der Zahlungsvorgang auf unser Konto hervorgehen.

Sollte der Betrüger auf Ihr eBanking Zugriff haben, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf, hat der Betrüger keinen Zugriff auf Ihr eBanking können Sie uns ebenso eine Nachricht von Ihrem BAWAG eBanking Postfach zusenden.

Weiters steht Ihnen der Gang in eine unserer Filialen zur Verfügung.

Sollten Sie einen Umsatz nicht selbst getätigt und auch keinen Dritten beauftragt haben, haben keine Ware/Leistung erhalten sollten Sie Ihre Kreditkarte sofort sperren und den Fall polizeilich anzeigen! Bereits beauftragte Zahlungen werden allerdings noch abgebucht.

Um mit Ihnen den weiteren Vorgang der Umsatzreklamation zu besprechen, senden Sie uns eine E-Mail mit der Umschreibung Ihres Falls an kartenreklamation@bawag.at oder nutzen Sie das online Formular.

Weiters steht Ihnen der Gang in eine unserer Filialen zur Verfügung.

Geben Sie Betrügern keine Chance!

Mit dem BAWAG eBanking erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte schnell und bequem, rund um die Uhr. Damit auch alles bestens mit der Sicherheit funktioniert, bitten wir Sie ein paar wichtige Regeln zu beachten.

  1. Achten Sie auf die richtige Adresse
    Wenn Sie Ihre Bankgeschäfte im Netz starten, achten Sie bitte auf die Adresszeile in Ihrem Browser. Die angezeigte Adresse (URL) muss mit „https“ starten. Bei jedem Ihrer Besuche sollte die Internet-Adresse die gleiche sein. Gelangen Sie mal auf eine Seite, die zwar richtig aussieht, aber eine nicht vertraute Adresse hat, brechen Sie Ihre Anmeldung sofort ab. Das „https“ in der Internetadresse (statt des üblichen „http“) zeigt Ihnen eine verschlüsselte Datenleitung an. Das zusätzliche „s“ steht für „secure“ – sicher.
  2. Nutzen Sie ein sicheres Passwort
    Wählen Sie zum Anmelden im BAWAG eBanking ein sicheres Passwort. Verwenden Sie nicht das gleiche Passwort wie zum Beispiel in Shopping-Portalen. Sonst machen Sie es Datendieben leicht.
  3. Achten Sie auf das verriegelte Schloss
    Am Schlosssymbol in der Adresszeile Ihres Browsers erkennen Sie, ob Ihre Daten sicher übertragen werden. Das Schloss muss dafür immer geschlossen dargestellt sein. Manche Browser färben auch das Adressfeld grün ein.
  4. Im Zweifelsfall BAWAG eBanking abbrechen
    Zeigt Ihr Browser beim Verbinden mit den BAWAG eiten an, dass ein Schlüssel nicht erfolgreich geprüft werden konnte, wählen Sie sofort „Abbrechen", denn es ist nicht garantiert, dass die Verbindung sicher ist. Melden Sie einen solchen Vorfall unbedingt an stop-phishing@bawag.at.
  5. Schützen Sie Ihre PIN und TAN
    Mit Ihrer Geheimzahl (PIN) und Ihren Transaktionsnummern (TAN) geben Sie Zahlungen frei. Deshalb sind das sehr sensible Daten. Geben Sie sie nie heraus. Auch nicht, wenn Sie eine scheinbar seriöse Stelle dazu auffordert. BAWAG MitarbeiterInnen werden Sie niemals bitten, Ihre Zugangsdaten, Ihre PIN oder TAN anzugeben. Weder persönlich, telefonisch noch mit einer E-Mail.
  6. Bleiben Sie aufmerksam
    Wenn Sie Zweifel haben und Ihnen während der Verbindung zum BAWAG Banking etwas dubios vorkommt – brechen Sie die Aktion vorsorglich ab. Um Phishing-Angriffe besser abwehren und schnellstmöglich bearbeiten zu können, schicken Sie uns bitte verdächtige Kommunikation mit deren Inhalten an: stop-phishing@bawag.at

    Bitte achten Sie darauf, uns die erhaltene verdächtige E-Mail immer im Original weiterzuleiten, da uns Screenshots keine direkte Bearbeitung ermöglichen.
  7. Setzen Sie ein Tageslimit
    Sie können für Ihre BAWAG eBanking Aktivitäten ein Tageslimit festlegen. Jede Anfrage, die darüber hinausgeht, wird automatisch abgelehnt. Sollten sich Kriminelle tatsächlich Zugang zu Ihrem Konto verschafft haben, können Sie diese so erst einmal ausbremsen. Orientieren Sie sich für Ihr Limit am besten an Ihren durchschnittlichen Überweisungen pro Tag. Natürlich können Sie das Limit aber auch jederzeit wieder ändern.
  8. Melden Sie sich immer ab
    Machen Sie es beim BAWAG eBanking wie Zuhause: Schließen Sie ab, wenn Sie gehen. Denn das ist sicherer, als einfach nur die Wohnungstür ins Schloss fallen zu lassen. Übertragen auf das Internet heißt das: Schließen Sie nicht einfach das Browserfenster, wenn Sie Ihre Aufgaben erledigt haben. Nutzen Sie immer die Funktion „Abmelden“ für Seiten, die nur durch Anmelden erreichbar sind (Mehr Informationen dazu). Wie zum Beispiel Ihr Zugang für Ihre Bankgeschäfte. Nur so wird die Datenverbindung zu einem Internet-Angebot zuverlässig gekappt. Schließen Sie nach dem BAWAG eBanking auch den Browser. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie einen Rechner benutzen, zu dem mehrere Personen Zugang haben.

Sie sind sich nicht sicher, ob ein Betrug vorliegt? Hier können Sie sich einen Überblick verschaffen.

Für konkrete Fragen zur Sicherheit oder Phishing stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

E-Mail: kundenservice@bawag.at

Möchten Sie eine Sperre Ihres eBanking veranlassen oder Ihre App sperren, wenden Sie sich bitte an den Sperrsupport.

BAWAG App Logout

Sie können sich gemäß den folgenden Schritten aus Ihrer BAWAG App abmelden:

  • Übersichtsseite
  • Scrollen Sie in der geöffneten BAWAG App auf der Übersichtsseite nach unten und nutzen Sie den Button „Profil“.
  • Logout bestätigen
  • Betätigen Sie den "Abmelden"-Button, um automatisch abgemeldet zu werden.

BAWAG eBanking Logout

  • Korrektes Beenden der eBanking Sitzung
  • Beenden Sie Ihre eBanking Sitzung korrekt über das oben rechts im Fenster angebrachte Symbol „Abmelden“
  • Leeren des Browser-Cache
  • Löschen Sie nach jeder Abmeldung den Browser-Cache. Bei Windows öffnen Sie hierzu bei geöffnetem Browser das Browserverlaufs-Fenster mit der Tastenkombination „Ctrl + Shift + Delete“ oder „Strg + Shift + Entf.“.
  • Wählen Sie daraufhin z.B. folgendes aus:
  • Bilder und Dateien im Cache
  • Temporäre Internet-/Webseitendateien/Cookie
  • Browser-/Downloadverlauf
  • Markieren und löschen Sie jetzt die ausgewählten Daten. Bei einem Apple Mac verwenden Sie die Tastenkombination „cmd + ,“ und wählen Sie jetzt „Sicherheit und Datenschutz“.

So schützen Sie sich zuverlässig vor Phishing:

  • Nutzen Sie für Ihre eBanking Geschäfte nur vertrauenswürdige Geräte
  • Achten Sie auf das Schlosssymbol oder https:// bei Ihren Links
  • Öffnen Sie keine Links oder Dateianhänge von nicht bekannten Quellen
  • Aktuelles Betriebssystem und Internetbrowser
  • Virenschutz und Firewall
  • Manuelle Eingabe der eBanking URL
  • Halten Sie sich über die neuesten Informationen am Laufenden

So erkennen Sie Phishing zuverlässig:

  • Falsche Absenderadresse
  • Unpersönliche Ansprache
  • Beinhaltet beunruhigende Schlagwörter (z. B. Konto gesperrt, Aktualisierung Ihrer Daten)
  • Verlangt Dateneingabe unter Zeitdruck
  • Rechtschreib- und Grammatikfehler
  • (Download-)Link oder Link zum Eingeben sensibler Daten
  • Links ohne https:// und Schlosssymbol
  • Dateianhänge, um sensible Daten einzugeben

Aktuelle Phishing Warnungen finden Sie hier.

Um Phishing-Angriffe besser abwehren und schnellstmöglich bearbeiten zu können, schicken Sie uns bitte E-Mails mit verdächtigen Inhalten weiter:

stop-phishing@bawag.at

Bitte achten Sie darauf, uns die erhaltene verdächtige E-Mail immer im Original weiterzuleiten, da uns Screenshots keine direkte Bearbeitung ermöglichen.

Wir versichern Ihnen, dass derartige SMS-Nachrichten nicht von uns als BAWAG stammen. Wir fordern von unseren KundInnen niemals die Eingabe persönlicher Daten bzw. die Installation einer App über einen per SMS-Nachricht verschickten Link.


Um den im SMS enthaltenen Link zu deaktivieren und somit unschädlich zu machen, schicken Sie uns bitte einen Screenshot des SMS an folgende Mailadresse:


stop-phishing@bawag.at

Sie können das Passwort selbst zurücksetzen, indem Sie auf "Passwort vergessen" klicken und danach Ihre Mailadresse und den angegebenen Sicherheitscode eingeben und auf Zugangsdaten anfordern klicken.

Sie erhalten dann eine Mail mit dem Link "Zur Anforderung der Zugangsdaten", der bitte anzuklicken ist. Die Sicherheitsfrage, die bei der Registrierung ausgewählt wurde, ist zu beantworten und danach wählen Sie ein neues Passwort aus und bestätigen zum Schluss die Passwort-Erstellung.

Wenn drei Anmeldeversuche scheitern, ist der Sicherheitscode einzugeben.

Eine Übersicht der gängigen rechtlichen Vorgaben finden Sie hier.


Folgende Informationen stehen Ihnen zum EU-weiten Zahlungsverkehr zur Verfügung:

Europaweite Zahlungen (EU, Island, Norwegen und Liechtenstein) sind genauso einfach und sicher wie Zahlungen in Ihrem eigenen Land.

Bei Zahlungen mit einer in der EU ausgegebenen Karte können Händler keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangen.

Die Regeln gelten für elektronische Zahlungen jeder Art (z.B. Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen...). Jeder mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, hat das Recht auf ein Bankkonto, das elektronische Zahlungen ermöglicht („Zahlungskonto“).

Details find Sie im Folder der Europäischen Kommission.


Eine Aufstellung der Allgemeine Geschäftsbedingungen finden Sie hier.

Inhaltlichen Änderungen werden im Rahmen von den Gegenüberstellungen öffentlich kommuniziert und hier veröffentlicht.

Wichtige Information zur Eröffnung eines neuen Kontos

Um zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche­ beizutragen, muss die BAWAG über jede natürliche und juristische Person, die ein Konto bei der Bank eröffnen möchte, Informationen zur Identifizierung einholen, verifizieren und aufbewahren.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie ein Konto eröffnen möchten, werden wir uns nach Ihrem Namen, Ihrer Adresse, dem Geburtsdatum und anderen Informationen erkundigen, um Sie zu identifizieren. Wir werden Sie auch um Ihren Personalausweis oder Reisepass und ggf. weitere Identifikationsdokumente bitten.

Informationen zur Datensicherheit finden Sie hier.


Im September 2019 trat die Regelung zur starken Kundenauthentifizierung aus der EU-Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) in Kraft. Das Ziel der EU war es einen einheitlichen Rechtsrahmen für einfachere, sichere und effizientere Zahlungsvorgänge in der EU zu schaffen. Künftig können Bankkunden den Zugriff auf ihre Kontoinformationen für andere Serviceanbieter freigeben. So können Drittanbieter zum Beispiel Bezahlvorgänge direkt auslösen – ohne den "Umweg" über die Banken gehen zu müssen.


Mit der PSD2 (RL EU 2015/2366; Payment Services Directive bzw zweite Zahlungsdiensterichtlinie) wurden strengere Regeln beim Online-Zahlen vorgesehen. Mittlerweile muss sich der Kunde bei elektronischen Zahlungen mit zwei von drei unterschiedlichen Kriterien ausweisen (so genannte „2-Faktor-Authentifzierung“ oder „Starke Kundenauthentifizierung“).

Diese drei Faktoren sind:

  • ein PIN-Code oder ein zusätzliches Passwort,
  • eine Karte mit Chip oder das Smartphone sowie
  • ein biometrisches Kennzeichen wie zum Beispiel der Fingerabdruck, Iris, Stimme etc.


Stand: 02.08.2021 - Wirtschaftskammer Österreich (WKO)


Bei einem Konto mit einem Kontoinhaber erfolgt die sofortige Sperre des Kontos bis zur Abhandlung der Verlassenschaft. Bei einem Konto mit zwei Kontoinhaber hat die andere Person trotz Verlassenschaft Zugriff auf dieses Konto. Besteht bei einem Konto eine Zeichnungsberechtigung und der Kontoinhaber verstirbt, erlischt die Zeichnungsberechtigung automatisch und das Konto wird bis zur Abhandlung der Verlassenschaft gesperrt.

Laut dem Oberstern Gerichtshof besteht eine bankenweite Prüfungspflicht bei Verdacht von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung. Folgende allgemeine Grundsätze sind dabei als Grundlage festgehalten:

Die Verpflichtung zur Prüfung von Transaktionen besteht ab einer Überschreitung der Wertgrenze von 15.000 Euro, kann aber auch zur Sicherheit von Zahlungsauftraggeber sowie Zahlungsempfänger bei einer individuellen Summe vollzogen werden.

Besonderer Anlass zur Sorgfalt besteht bei Transaktionen, bei denen ungewöhnliche Geschäftsbeziehungen, hohe Summen und/oder internationalen Verflechtungen zusammenkommen. Wesentlich ist auch das Herkunftsland der Beteiligten. Transaktionen, die einem EU- oder OECD-Staat zugeordnet werden, sind mit geringeren Risikopunkten zu bewerten.



Vorsicht vor Betrug via E-Mail, Nachrichten oder Telefon!

Sie haben auf einen verdächtigen Link geklickt oder Daten preisgegeben?

Melden Sie sich umgehend bei unserem Kundenservice Center unter der Rufnummer 05 99 05 - 905

Bei Fragen zur Sicherheit oder Phishing stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

E-Mail: kundenservice@bawag.at

In der BAWAG App stehen Ihnen unter dem Menü „Karten“ zwei Funktionen zur Verfügung:

Entweder eine temporäre Kartensperre, wenn Sie Ihre Karte vorübergehend sperren, wenn Sie diese einmal verlegt haben oder gerade nicht finden. Wenn die Karte temporär gesperrt ist, können keine Online Zahlungen und Bargeldbehebungen mit der Karte durchgeführt werden. Sobald Sie die Karte wieder haben, denken Sie bitte daran die temporäre Sperre wieder aufzuheben, um die Karte zu verwenden.

Bei Aufhebung einer temporären Sperre werden Sie aus Sicherheitsgründen zusätzlich über eine E-Mail-Nachricht informiert.

Bei Verlust oder Diebstahl können Sie direkt in Ihrer BAWAG App im Menüpunkt 'Karten' unter 'Neue Karte bestellen' eine neue Karte anfordern. Hierzu müssen Sie einen Grund auswählen: Durch Nachbestellung der Karte wegen Verlust oder Diebstahl wird die bisherige Karte permanent gesperrt und Sie erhalten einen neuen PIN-Code.

Tipp: Bei Klick auf „Aktuellen PIN-Code behalten" können Sie Ihren PIN-Code weiterverwenden.

Sie haben Ihre Kartensperre nicht selbst aufgehoben?

Dann kontaktieren Sie aus Sicherheitsgründen bitte unverzüglich unser Notfallservice erreichbar unter 05 99 05 -905


Wenn Ihnen die Kreditkarte gestohlen wurde, sperren Sie Ihre BAWAG Kreditkarte selbst in der BAWAG App oder lassen Sie die Karte sofort unter dieser Nummer sperren:


BAWAG Kreditkarte

+43 599 05 - 83330

Mo - So 0.00 - 24.00 Uhr


CardComplete Kredikarte

+43 1 711 11 - 770

Mo - So 0.00 - 24.00 Uhr


PayLife Kreditkarte

+43 (0) 59906 - 4500

Mo - So 0.00 - 24.00 Uhr


easybank Serviceline:

05 70 05-500

Mo - So 0.00 - 24.00 Uhr


Wussten Sie, dass Sie selbst ...