Stundung oder Reduktion von Kreditraten

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Stundung oder Reduktion von Kreditraten

 

Ist Ihnen in der derzeitigen Situation geholfen, wenn Sie bis 3 Monatsraten aussetzen oder reduzieren können? Gerne unterstützen wir Sie mit einer persönlichen Lösung für Ihren Konsum- oder Wohnbaukredit.

 

Plötzlich ein geringeres Einkommen oder keinen Job mehr? Aber Kreditraten müssen trotzdem bezahlt werden. Das kann in diesen Zeiten gerade jeden treffen. Füllen Sie gleich das Online-Formular aus.

 

  • Verringerung der aktuell monatlichen Rate für max. 3 Monate oder
  • Stundung bis max. 3 Monatsraten
  • Aktuelle Einkommensnachweise und belegter Stundungsgrund von allen Kreditinhabern erforderlich.
    • Aktuelle Einkommensnachweise: beispielsweise aktuelle Lohnzettel, AMS Bescheid mit ersichtlicher Einkommenshöhe und Gültigkeit mindestens über den beantragten Stundungszeitraum hinaus (Ausstellungsdatum nicht älter als 30 Tage), Pensionsgeldbescheid, Karenzgeldbescheid, Kurzarbeitsbestätigung mit ersichtlicher Gültigkeitsdauer und Einkommenshöhe, etc.
    • Belegter Stundungsgrund: beispielsweise Rechnungen von unerwarteten Sonderausgaben, oben erwähnter AMS Bescheid, oben erwähnter Karenzgeldbescheid, oben erwähnte Kurzarbeitsbestätigung, etc.
    • Kontoauszüge (als Einkommensnachweis oder als Nachweis des Stundungsgrunds) sind nicht ausreichend
    • Kündigungsschreiben ist nicht ausreichend – AMS Bescheid wie oben erwähnt erforderlich

 

Jetzt ansuchen

TIPP bei Arbeitslosigkeit


Prüfen Sie Ihren Konsumkreditvertrag, ob Sie gleichzeitig eine integrierte Verdienstausfallversicherung (SorglosPaket) abgeschlossen haben. Bei Anspruchsberechtigung übernimmt die Versicherung die Ratenzahlung gemäß den Versicherungsbedingungen.

Füllen Sie das beigefügte Formular „Schadenmeldung Verdienstausfallversicherung“ aus. Wenn Sie den Kredit vor dem 31.12.2019 abgeschlossen haben, dann verwenden Sie bitte dieses Schadensformular. Wenn Sie den Kredit nach dem 01.01.2020 abgeschlossen haben, dann verwenden Sie bitte dieses Schadensformular. Wir prüfen Ihren Anspruch schnellstmöglich.


Schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • ausgefülltes Formular „Schadenmeldung Verdienstausfallversicherung“
  • Kündigungsschreiben des Arbeitgebers
  • Abmeldung von der Sozialversicherung durch den Arbeitgeber
  • Bezugsbestätigung des AMS


Sollten Sie bereits in einem neuen Dienstverhältnis stehen, oder in Kürze in ein neues Dienstverhältnis eintreten, führen Sie bitte das Eintrittsdatum auf dem Formular an.

Für Rückfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Service Centers der BAWAG P.S.K. Versicherung, erreichbar unter
+43 (01) 546 16 74856 oder servicecenter@bawag-versicherung.at, gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr.


So funktioniert's mit der Stundung / Reduktion der Raten

Bitte das Online Formular ausfüllen und Ihren Nachweis über Ihre wirtschaftliche Betroffenheit, wie zum Beispiel ein geringeres Einkommen, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder unerwartete Sonderausgaben gleich hochladen.


Voraussetzungen

Wir benötigen zur Prüfung Ihres Anliegens Nachweise Ihrer wirtschaftlichen Betroffenheit, zum Beispiel: 

  • Bestätigung über Arbeitslosigkeit (z.B. AMS Bescheid, welcher nicht älter als ein Monat sein darf oder ein Kündigungsschreiben des Dienstgebers - wenn das Kündigungsschreiben älter als ein Monat ist, ist ein aktueller AMS Bescheid notwendig, der nicht älter als ein Monat ist).
  • Bestätigung der Kurzarbeit mit ersichtlicher Gültigkeitsdauer
  • Nachweis über ein geringeres Einkommen (z.B. auf Grund Entfall von Überstunden und Zulagen).
    Bitte einen Lohn-/Gehaltszettel vor der Krise und einen aktuellen bereitstellen.
  • Rechnungen von unerwarteten Sonderausgaben



Wir benötigen zur Prüfung Ihres Anliegens Nachweise Ihrer wirtschaftlichen Betroffenheit, zum Beispiel:

  • Bestätigung über Arbeitslosigkeit (z.B. AMS Bescheid, welcher nicht älter als ein Monat sein darf oder ein Kündigungsschreiben des Dienstgebers - wenn das Kündigungsschreiben älter als ein Monat ist, ist ein aktueller AMS Bescheid notwendig, der nicht älter als ein Monat ist).
  • Bestätigung der Kurzarbeit-Nachweis über ein geringeres Einkommen (z.B. auf Grund Entfall von Überstunden und Zulagen).
  • Bitte einen Lohn-/Gehaltszettel vor der Krise und einen aktuellen bereitstellen.

Als Verbraucher und Unternehmer können Sie die Rückzahlung von Leasingentgelten bzw. -raten (Kapitaltilgung und Zinsen) bei Leasing- bzw. Kaufverträgen unkompliziert beantragen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Die Voraussetzung für die Aussetzung der Zahlungen ist, dass Sie als Leasingnehmer zum Beispiel ein niedrigeres Einkommen beziehungsweise einen finanziellen Engpass haben. Um dies nachzuweisen, stellen wir Ihnen einen Online-Prozess auf unserer Website zur Verfügung. Bitte folgen Sie den Anweisungen und übermitteln Sie uns den Nachweis, dass Ihre Einnahmeausfälle auf Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit zurückzuführen sind und Ihnen die Zahlungen aktuell nicht zumutbar sind (z.B. Bestätigung Arbeitslosigkeit Kurzarbeit oder Schließung Geschäftslokal). Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweises.

Wir suchen für Sie eine individuelle Lösung. Um Ihre wirtschaftliche Betroffenheit nachzuweisen, stellen wir Ihnen einen Online-Prozess auf unserer Website zur Verfügung. Bitte folgen Sie den Anweisungen und übermitteln Sie uns den Nachweis, dass Sie finanzielle Engpässe haben und Ihnen die Zahlungen aktuell nicht zumutbar sind (z.B. Bestätigung Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit). Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweises.

Sie erhalten von uns eine schriftliche Antwort per Post, ob Ihre Raten gestundet werden oder wir Ihnen eine andere Lösung anbieten können. Bei mehreren Kreditnehmern wird jeder Kreditnehmer separat über das Ergebnis informiert. Wir bearbeiten die Anfragen unserer Kunden raschestmöglich nach dem Zeitpunkt des Einlangens. Bitte um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Tage dauern kann. Wir melden uns verlässlich bei Ihnen!

Pro Kredit bitten wir Sie, ein separates Formular zu befüllen. Füllen Sie daher für jeden Kredit, für den Sie eine individuelle Lösung benötigen, den Online-Prozess auf unserer Website aus und legen Sie den Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Betroffenheit (z.B. Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, unerwartete Sonderausgaben) immer bei. Damit helfen Sie uns, die Bearbeitung zu beschleunigen. Hinweis: Bei mehreren Kreditnehmern reicht es aus, dass einer der Kreditnehmer den Nachweis für die wirtschaftliche Betroffenheit (z.B. Arbeitslosigkeit) erbringt. 

Bei einer Stundung verlängert sich die Kreditlaufzeit um den Stundungszeitraum, bei einer Ratenreduktion bleibt sie gleich.

Sollten Sie Ihre Kreditrückzahlungen, wie gewohnt, vornehmen wollen, müssen Sie dafür nichts machen. Nur wenn Sie eine andere Lösung benötigen, teilen Sie uns das bitte über das Online-Formular mit.

Ja, sobald Sie arbeitslos sind und die Verdienstausfallsversicherung (SorglosPaket)zum Kredit abgeschlossen haben, können Sie dies nun bei der Versicherung einreichen. Wenn Sie den Kredit vor dem 31.12.2019 abgeschlossen haben, dann verwenden Sie bitte dieses Schadensformular. Wenn Sie den Kredit nach dem 01.01.2020 abgeschlossen haben, dann verwenden Sie bitte dieses Schadensformular. Bitte legen Sie zusätzlich auch folgende Dokumente bei:

  • Kündigungsschreiben des Arbeitgebers
  • Abmeldung von der Sozialversicherung durch den Arbeitgeber
  • Bezugsbestätigung des AMS