Die AK hatte ein Verbandsverfahren gegen die BAWAG geführt, das vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig entschieden wurde. Gegenstand dieses Verfahrens waren unter anderem Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherkreditverträgen.
Der OGH hat die Vereinbarung einer Kreditbearbeitungsgebühr („Bearbeitungsentgelt“) von 1,5 Prozent des Kreditbetrages als unzulässig beurteilt: Eine prozentmäßig berechnete Gebühr bemesse sich allein an der Höhe des Kreditbetrages und bei kundenfeindlichster Auslegung ergebe sich eine grobe Überschreitung der bei der Bank anfallenden Bearbeitungskosten (Klausel 1.1).
Mit der gleichen Begründung hat der OGH auch die prozentmäßig verrechneten Entgelte der BAWAG für Zwischenfinanzierungen („Entgelt für Vertragsänderung“; „Bearbeitungsentgelt“ – Klauseln 1.4, 1.7) und für Rahmenkredite als unzulässig beurteilt („Bearbeitungsentgelt“ – Klausel 1.8). Außerdem hat der OGH ein „Bearbeitungsentgelt für Umstellung auf Rechtsfall“ als unzulässig angesehen (Klausel 1.6).
Die AK und die BAWAG haben sich bezüglich dieser Klauseln und sinngleicher Klauseln (mit anderen Prozentsätzen) auf eine Refundierungsaktion für Konsumentinnen und Konsumenten geeinigt.
Antrag auf Rückzahlung
Wie können Konsument:innen die Gebühren jetzt zurückfordern?
Konsumentinnen und Konsumenten können ihre Rückzahlungsansprüche bis zum 31. März 2026 über diese Antragsstrecke online anmelden. Dabei können Kund:innen wählen, ob der Betrag dem Kreditkonto gutgeschrieben oder auf ein Girokonto überwiesen werden soll.
Welche Kreditverträge sind betroffen?
Die zwischen AK und BAWAG ausverhandelte Lösung betrifft grundsätzlich alle Verbraucherkreditverträge (Konsumkredite, Hypothekar- und Immobilienkredite) von BAWAG und easybank, bei denen die Entgelte vereinbart (und bezahlt) wurden, die Gegenstand der Lösung sind. Die Rückerstattung erfolgt, egal ob der Kredit noch läuft oder bereits zurückbezahlt wurde.
Wie hoch ist die Rückerstattung?
Die Höhe der Refundierung hängt davon ab, ob es sich um einen Konsum- oder Hypothekar- bzw. Immobilienkredit handelt. Bei Konsumkrediten wird die Kreditbearbeitungsgebühr zur Gänze rückerstattet. Bei Hypothekar- und Immobilienkrediten erfolgt die Refundierung gestaffelt, abhängig von der Höhe der bezahlten Gebühr. Zusätzlich erhalten Kund:innen eine pauschale Zinszahlung. Ausnahmen und Sonderbestimmungen gelten für vermittelte Kreditverhältnisse und, wenn Entgelte (im Einzelnen) ausgehandelt worden sind.
Was sind die nächsten Schritte?
Nach der Anspruchsanmeldung prüft die BAWAG so rasch als möglich, ob eine Erstattung zusteht. Die BAWAG bittet um Verständnis, dass die Bearbeitung bis zu 4 Monate dauern kann. Diese Bearbeitungsfrist ist mit der AK vereinbart.
Wenn eine Erstattung zusteht, übersendet die BAWAG den Kreditnehmer:innen ein Dokument mit allen notwendigen Informationen per E-Mail. Alle Kreditnehmer:innen unterschreiben dieses Dokument und senden es der BAWAG zurück. Nach Prüfung zahlt die BAWAG den Betrag aus, und zwar, nach Wahl der Kreditnehmer:innen, auf das Kreditkonto oder auf ein Girokonto.