Information zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

BAWAG ist Mitglied der Einlagensicherung AUSTRIA GmbH (ESA). Die Gesellschaft garantiert als Sicherungseinrichtung die Auszahlung von Einlagen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000,-. Zu Ihrer Information erhalten Sie den Gesetzestext mit allen Details am Schalter.

Die Ausnahmen von der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung finden Sie in § 10 Abs. 1 Ziffer 3 und § 47 Abs. 2 ESAEG.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG; PDF 516 KB)

Information zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (PDF 110 KB)

www.einlagensicherung.at

Information gemäß §37 a Abs 5 BWG (DEPFA ACS DAC)

Information gemäß § 37 a Abs 5 BWG (DEPFA BANK plc)