Einlagensicherung

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Information zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

BAWAG ist Mitglied der Einlagensicherung AUSTRIA GmbH (ESA). Die Gesellschaft garantiert als Sicherungseinrichtung die Auszahlung von Einlagen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000,-. Zu Ihrer Information erhalten Sie den Gesetzestext mit allen Details am Schalter.
Die Ausnahmen von der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung finden Sie in § 10 Abs. 1 Ziffer 3 und § 47 Abs. 2 ESAEG.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG; PDF 516 KB)
Information zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (PDF 110 KB)
www.einlagensicherung.at
Information gemäß §37 a Abs 5 BWG (DEPFA ACS DAC)
Information gemäß § 37 a Abs 5 BWG (DEPFA BANK plc)