Einlagensicherung

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Information zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung


BAWAG ist Mitglied der Einlagensicherung AUSTRIA GmbH (ESA). Die Gesellschaft garantiert als Sicherungseinrichtung die Auszahlung von Einlagen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000,-. Zu Ihrer Information erhalten Sie den Gesetzestext mit allen Details am Schalter.
Die Ausnahmen von der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung finden Sie in § 10 Abs. 1 Ziffer 3 und § 47 Abs. 2 ESAEG.

Für Einleger, die der BNP Paribas S.A. Niederlassung Österreich („Hello bank!“) eine Einlage geleistet haben, die von der Unternehmensübernahme betroffen ist und der Hello bank! sowie der Bawag P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft insgesamt mehr als 100.000 € anvertraut haben, besteht gemäß § 37a Abs. 5 BWG für eine Dauer von drei Monaten ab Veröffentlichung dieses Hinweises die Möglichkeit, den 100.000 € übersteigenden Betrag, wie er zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Unternehmensübernahme besteht, einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen und Vorteile, ungeachtet allfälliger Bindungen kostenlos abzuheben oder an ein anderes Kreditinstitut zu übertragen. Nähere Informationen zum Österreichischen Einlagensicherungssystem sind unter https://www.einlagensicherung.at abrufbar.


Weitere Informationen finden Sie hier:
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG; PDF 516 KB)
Information zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (PDF 110 KB)
www.einlagensicherung.at
Information gemäß §37 a Abs 5 BWG (DEPFA ACS DAC)
Information gemäß § 37 a Abs 5 BWG (DEPFA BANK plc)