Urteilsveröffentlichung: Verbandsverfahren der AK
20 Cg 29/23b
IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Handelsgericht Wien erkennt durch seine Richterin Mag.a Charlotte Schillhammer in der Rechtssache der klagenden Partei BUNDESKAMMER FÜR ARBEITER UND ANGESTELLTE, Prinz-Eugen-Straße 20-22, 1041 Wien, vertreten durch Dr. Walter Reichholf, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei BAWAG P.S.K. BANK FÜR ARBEIT UND WIRTSCHAFT UND ÖSTERREICHISCHE POSTSPARKASSE AKTIENGESELLSCHAFT, Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien, vertreten durch DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Unterlassung (EUR 30.500,--) und Urteilsveröffentlichung (EUR 4.400,--), Gesamtstreitwert EUR 34.900,--, nach öffentlicher, mündlicher Verhandlung zu Recht:
1. Die beklagte Partei hat die Verwendung der nachstehend genannten Klauseln oder sinngleicher Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu unterlassen und es weiters zu unterlassen, sich auf diese oder sinngleiche Klauseln zu berufen, soweit diese bereits Inhalt der von der beklagten Partei mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträge geworden sind, wofür eine Leistungsfrist von sechs Monaten gesetzt wird:
1.1 Die Bank berechnet Ihnen 1,5 % Bearbeitungsentgelt vom Kreditbetrag bei Zuzählung.
1.2. Änderungen des Kreditvertrages einschließlich der Allgemeinen Bedingungen für Verbraucherkredite werden Ihnen von der Bank mindestens zwei Monte vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihre Inkrafttretens angeboten; dabei werden die vom Änderungsangebot betroffenen Bestimmungen und die vorgeschlagenen Änderungen dieser Bestimmungen in einer dem Änderungsangebot angeschlossenen Gegenüberstellung dieser Bestimmungen (im Folgenden „Gegenüberstellung“) dargestellt. Das Änderungsangebot wird Ihnen mitgeteilt. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher oder elektronisch über das BAWAG P.S.K. eBanking erklärter Widerspruch von Ihnen bei der Bank einlangt. Die Bank wird Sie im Änderungsangebot darauf aufmerksam machen, dass Ihr Stillschweigen durch das Unterlassen eines schriftlichen oder elektronisch über das BAWAG P.S.K. eBanking erklärten Widerspruchs als Zustimmung zu den Änderungen gilt. Außerdem wird die Bank die Neufassung des Kreditvertrages und/oder der Allgemeinen Bedingungen für Verbraucherkredite Ihnen über Ihr Ersuchen übersenden oder ihn Ihrer Filiale aushändigen; auch darauf wird die Bank im Änderungsangebot hinweisen. … Eine Änderung des Kreditbetrages, des Sollzinssatzes, der Laufzeit des Kreditvertrages und der Vereinbarung über die Kreditrückzahlung auf der Grundlage dieses Punktes ist ausgeschlossen. Die Änderung von sonstigen Vereinbarungen auf der Grundlage dieses Punktes ist auf sachlich gerechtfertigte Fälle beschränkt; eine sachliche Rechtfertigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Änderung durch gesetzliche bzw. aufsichtsbehördliche Maßnahmen oder durch die Entwicklung der Judikatur notwendig ist. Die Änderung sonstiger Entgelte (ausgenommen Zinsen) erfolgt gemäß Z 44 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BAWAG P.S.K. BANK FÜR ARBEIT UND WIRTSCHAFT UND ÖSTERREICHISCHE POSTSPARKASSE AKTIENGESELLSCHAFT in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
1.3. Entgelt für die Ausstellung von Löschungsquittungen EUR 130,00
1.4. Entgelt für die Vertragsänderung Zwischenfinanzierung Vertragsverlängerung pro angefangene 6 Monate je EUR 1,00%
1.5. Mahnungen
Kosten pro zweckentsprechender Mahnung bei verschuldetem Zahlungsverzug EUR 20,00
1.6. Bearbeitungsentgelt für Umstellung auf Rechtsfall (bei Übergabe an einen Rechtsanwalt oder an ein Inkassoinstitut zur Betreibung fälliger Forderungen von mehr als EUR 250,- bei vom Kreditnehmer und/oder Sicherheitsengeber verschuldetem Zahlungsverzug) EUR 75,00
1.7. Zwischenfinanzierung
Bearbeitungsentgelt einmalig zuschlägig
Laufzeit bis 6 Monate 1,00%
Laufzeit von 7 bis 12 Monaten 2,00%
Laufzeit von 13 bis 18 Monaten 3,00%
1.8. Rahmenkredit
Bearbeitungsentgelt jährlich (auch für Einzelavale)
1,00% p.a. mind. EUR 400,00 p.a.
1.9. Kontoführungsentgelte pro Abschluss
Kreditbox Schnell & Auto EUR 19,90
Kreditbox Wohnen EUR 19,50
Einfach Online Kredit, INSTA Kredit EUR 9,90
2. Der klagenden Partei wird die Ermächtigung erteilt, das Urteil im Umfang des Unterlassungsbegehrens und der Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung binnen 6 Monaten ab Rechtskraft einmal österreichweit im redaktionellen Teil einer Samstagsausgabe der „Neuen Kronenzeitung“ auf Kosten der beklagten Partei mit gesperrt geschriebenen Prozessparteien und in Fettdruckumrandung in Normallettern zu veröffentlichen.
3. Die beklagte Partei hat das Urteil mit Ausnahme des Ausspruchs über die Kosten binnen drei Monaten ab Rechtskraft des über diese Klage ergehenden Urteils für die Dauer von 30 Tagen auf der von ihr betriebenen Website www.bawag.at oder, sollte sich die Internetadresse ändern, auf der von ihr betriebenen Website für Bestellungen unter der sodann hierfür gültigen Internetadresse derart zu veröffentlichen, dass die Veröffentlichung unübersehbar auf der Startseite anzukündigen und mit einem Link direkt aufrufbar sein muss, wobei sie in Fettumrandung und mit gesperrt geschriebenen Prozessparteien, ansonsten hinsichtlich Schriftgröße, -farbe, Farbe des Hintergrundes und Zeilenabständen so vorzunehmen ist, wie auf ihrer Website www.bawag.at im Textteil üblich.
Handelsgericht Wien
1030 Wien, Marxergasse 1A
Abt. 20, am 28.12.2023
Mag. Charlotte Schillhammer