Wichtige Anlegerinformation
EU-Richtlinie stärkt Sie als Anleger
Wertpapiere bieten Ihnen als Anleger eine Reihe von Chancen und Risiken. Bei Kosten und dem Kleingedruckten kann man aber sehr schnell den Überblick verlieren. Damit Sie als Kunde klar sehen im Wertpapierdschungel, hat die EU europaweit einheitliche Richtlinien erlassen.
MiFID II - Markets in Financial Instruments Directive
Gerechtere, sicherere und effizientere Märkte, mehr Transparenz, besserer Investorenschutz – das sind die Ziele, die sich die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) mit MiFID II gesetzt hat. Umgesetzt wurde diese Richtlinie in Österreich durch das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, kurz WAG 2018 genannt.
Anlegerschutz
höhere Transparenz bei Beratung, Kosten und Produkten
abhängige und unabhängige Beratung
Verbot von Provisionen und sonstigen Zuwendungen für unabhängige Anlageberatung
höhere Anforderung an Auftragsdurchführung - Best Execution
Verbesserung der Dokumentation und Aufbewahrung von Dokumentationen
Wertpapierunternehmen müssen sicherstellen, dass
sie den Bedürfnissen der identifizierten Zielgruppe gerecht werden (Zielmarktdefinition) und
Finanzinstrumente ausschließlich an die identifizierte Kundenzielgruppe vertrieben werden.
Anlegerinformationen Privatkunden
Risikohinweise für Wertpapiere
Konditionenübersicht für Wertpapiere
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wichtige Informationen zur Gläubigerbeteiligung
Um europaweit einheitliche Regeln und Instrumente für die Sanierung und Abwicklung von Banken zu schaffen, wurde eine entsprechende EU-Richtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive, Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, „BRRD“) erlassen. Diese wurde in Österreich per Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken („BaSAG“) umgesetzt.
Das BaSAG regelt unter anderem die Beteiligung („Bail-In“) von Gläubigern einer Bank im Falle einer aufsichtsrechtlichen Abwicklung. Damit soll die Verwendung von Steuergeldern bei drohender Zahlungsunfähigkeit einer Bank vermieden werden.
Weiterführende Informationen finden Sie in nachfolgendem Dokument:
Informationen zu Bail-In