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Teilnehmen können alle Bestands- und Neukunden mit einem KontoBox Modell Small, Medium, Large und XLarge. Dabei enthalten sind Gehalts, Privat, und Pensionskonten.   

Wenn Sie ein Konto vor 2016 eröffnet haben, können Sie mittels Produktwechsel auf eine KontoBox Small oder Large umsteigen und von Konto Prozente profitieren. 

Um teilzunehmen, müssen Sie sich in der BAWAG Banking App registrieren.

In der Menüzeile unten am App Display den Punkt ‚Mehr‘ auswählen. Unter ‚Vorteile‘ wird „Geld zurück mit Konto Prozenten“ ersichtlich sein. Um teilzunehmen, müssen Sie sich in der App registrieren.

Die Ermittlung der Bonushöhe und die Gutschrift des Bonus erfolgen immer am 20. eines Monats für das vorangehende Kalendermonat (=Bonuszeitraum), wenn dieser Tag kein Bankwerktag ist am darauffolgenden Bankwerktag.  

Bitte beachten Sie, dass bei Neueröffnungen das Kontoführungsentgelt erst nach 6 Monaten angelastet wird. Bonusgutschriften erfolgen nur, wenn das Kontoführungsentgelt bezahlt wird. 

 

In wenigen Schritten zum unverbindlichen Wohnkredit Angebot

  1. Persönliche und finanzielle Angaben erfassen.
    Zu Beginn müssen Sie sich einmalig im Portal registrieren. Nach erfolgter Registrierung können Sie jederzeit wieder in ihr Konto einsteigen und Ihre Anfrage fortsetzen bzw. an Ihre Wünsche anpassen (z.B. Kreditbetrag, Laufzeit).

  2. Unverbindliches Angebot erhalten.
    Dieses Angebot verpflichtet Sie nicht zum Abschluss des Kredites oder zu weiteren Zahlungen.

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Alle benötigten Unterlagen finden Sie ausführlicher in unserer Checkliste für den Wohnkredit.

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Noch Fragen zum Wohnkredit?
 

Rund um die Themen Wohnen, Bauen und Finanzieren ergeben sich Schlagworte, die vielleicht Fragezeichen aufwerfen. Verschaffen Sie sich hier Klarheit – von A-Z: 


Abtretung, Zession  

Mit einer Abtretung kann sich der Kreditgeber Ansprüche auf alle Leistungen (z.B. aus einer Versicherung) zu seinen Gunsten sicherstellen.   

Annuitätenzuschuss  

Art von Wohnbau- Förderdarlehen, bei der die einzelnen Fördergeber Zuschüsse zur Rückzahlung von Bankdarlehen leisten. Die Höhe der Annuitätenzuschüsse nimmt mit der Laufzeit zumeist ab.  

Aufschließung des Grundstücks  

Anschluss des Gebäudes an Gas-, Wasser-, Strom- und Telefonleitungen sowie Kanalanschlüsse.  

Belehnwert  

Dies ist der Wert der Sicherheit, bis zu dem eine Liegenschaft maximal (z.B. durch Hypotheken) belastet werden kann.   

Darlehen, Förderdarlehen   

Das Darlehen eine Art von Kredit. Der Kredit umfasst nicht nur Gelddarlehen, sondern auch Garantien und Bürgschaften. Der Begriff Darlehen wird meist für langfristige Kredite mit Förderungen benutzt, die in einem Betrag ausgezahlt und in regelmäßigen Raten mit Unterstützung von Bund- Land oder Gemeinde zurückgezahlt werden.   

Darlehenshypothek (DH) 

Diese Form der Hypothek sichert nur das zu besichernde Darlehen ab. Die Höhe der Eintragung in EUR beträgt 100% des Darlehensbetrages und zusätzlich werden 20% Nebengebührensicherstellung einverleibt. Der Wert der Eintragung fällt mit dem aushaftenden Saldo am Darlehenskonto, im Gegensatz zur Höchstbetragshypothek.   

Effektivzinssatz  

Dieser Zinssatz drückt die tatsächliche, effektive Verzinsung von Krediten bzw. Darlehen aus. Im Gegensatz zum Nominalzinssatz berücksichtigt dieser die Gesamtkosten und inkludiert auch Gebühren, Entgelte und Spesen gemäß den jeweils aktuellen rechtlichen Vorgaben.

Eigenmittel, Eigenkapital  

Die Eigenmittel stellen alle Vermögenswerte nach Abzug der Schulden dar. Die Eigenmittel können Bargeld, Bauspar- und andere Bank- oder Sparguthaben aber auch Fonds- und Wertpapiere und auch aus (unbelasteten) Immobilien bestehen.  

Feuerversicherung  

Eine Feuerversicherung ersetzt Schäden an der Immobilie, die z.B. durch Brand oder Blitzschlag entstehen. In den Versicherungsbedingungen ist genau definiert, in welcher Höhe die Versicherungsgesellschaft die Schäden ersetzt. Normalerweise ist die Feuerversicherung Bestandteil der Eigenheimversicherung. Bei einer Hypothekarfinanzierung ist die Vinkulierung einer Feuerversicherung obligatorisch.  

Fixe Verzinsung, Festzinssatz  

Bei langfristigen privaten Investitionen, wie der Anschaffung einer Wohnung oder eines Hauses, gibt es die Möglichkeit eine Fixzinsperiode auszuwählen. Das bedeutet, dass die Zinsen für die vereinbarte Zeitspanne unverändert bleiben und nicht der Zinsgleitklausel unterworfen sind.   

Eigenheimversicherung   

Eine Eigenheimversicherung bietet z.B. Versicherungsschutz bei Schäden aufgrund von Feuer, Sturm, Hagel oder Blitzschlag. Ebenso sind üblicherweise Schäden, die durch Leitungswasser entstehen (z.B. kaputte Rohre, Heizungen) ebenfalls abgedeckt. Schäden, die z.B. durch Naturkatastrophen, wie Hochwasser oder Erdbeben entstanden sind werden allerdings meist nicht von der Versicherung abgedeckt. Für Glasbruch kann eine zusätzliche Glasversicherung abgeschlossen werden. Genaue Informationen über den Versicherungsumfang finden Sie in der Versicherungspolizze.  

Grundbuch  

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches die rechtlichen (Eigentums-)verhältnisse an einer Liegenschaft ersichtlich macht.   

Für jede Liegenschaft (Grundbuchsnummer) gibt es eine so genannte Grundbuchseinlagezahl, sodass keine Verwechslungen der Immobilien passieren können. Der Registerauszug aus dem Grundbuch teilt sich in   

A-Blatt: Bezeichnung der Liegenschaft (Adresse)   

B-Blatt: Bezeichnung des/r Eigentümer  

C-Blatt: Eintragung von etwaigen Pfandrechten, zumeist in Form von Hypotheken.  

Den Wert einer Hypothek bestimmt der Rang, in welchem eingetragen ist.   

Höchstbetragshypothek (HBH) 

Die Höhe der Eintragung in EUR beträgt üblicher Weise bis zu 130% des Kreditbetrages und wird mit dem Namen des Gläubigers im C-Blatt eingetragen. Der Wert der Eintragung bleibt bis zur Löschung im Grundbuch gleich hoch und kann auch für künftige Verbindlichkeiten genutzt werden. Die HBH kann nach Abdeckung der Verbindlichkeiten mit einem dementsprechenden Schreiben (Löschungsquittung) wieder gelöscht werden.   

Hypothek  

Beschreibt das Grundpfandrecht, das dem Kreditinstitut eingeräumt wird. Die häufigsten Formen von Hypotheken, also Besicherungen für Bankkredite, die im C-Blatt im Grundbuch festgeschrieben werden, sind die Höchstbetragshypothek und die Darlehenshypothek.   

Hypothekarkredit  

Kredit, der durch die Sicherstellung mit einer Liegenschaft im Zusammenhang mit einer Höchstbetragshypothek besichert ist und im weiteren Sinne der Wohnraumschaffung dient. 

Kredit  

Der Begriff kommt aus dem lateinischen „credere“ = glauben. Das Wesen eines Kredits liegt darin, dass der Kreditgeber eine Leistung (Auszahlung des Kreditbetrages) erbringt und damit zum Gläubiger wird. Der Kreditnehmer verpflichtet sich im Gegenzug seine Schuld, also die Rückzahlung des geliehenen Kapitals inkl. Gebühren, Entgelten und etwaigen Spesen bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt in der Zukunft zu erfüllen. Einen Kredit kann man erhalten, wenn Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit positiv vom Gläubiger geprüft wurden.   

Kreditfähigkeit  

Die persönliche Fähigkeit, gewünschte Ausleihungen (Kredite) aus seinem Einkommen (Löhne und Gehälter), aus seinem persönlichen Besitz oder aus seiner betrieblichen Tätigkeit zurückzahlen zu können.  

Kreditgeber, Gläubiger   

Ein Kreditgeber (Gläubiger bzw. Bank) ist jemand, der einem Kreditnehmer (Kunde) einen Kredit gewährt – er leiht ihm also Geld.   

Kreditnehmer, Schuldner  

Der Kreditnehmer (Schuldner) ist jemand, der bei einer Bank einen Kredit aufnimmt – sich also Geld leiht. Der Kreditnehmer verpflichtet sich dabei vertraglich, das geliehene Geld plus Zinsen zurückzuzahlen.  

Kreditsicherheiten  

Kreditsicherheiten sind in der Regel Vermögenswerte, die der Kreditnehmer dem Kreditgeber zur Verfügung stellt. Grundsätzlich kann man zwischen personal- und realen Sicherheiten unterscheiden. Als Personalsicherheit versteht man z.B. Mithaftungen oder Bürgschaften für einen Kredit. Realsicherheiten sind in der Regel Pfandrechte an Liegenschaften bzw. Immobilien.    

Kreditwürdigkeit  

Die Kreditwürdigkeit sagt aus, ob eine Person im Ermessen der Bank geeignet ist, einen Kredit zu erhalten. Sie ist gegeben, wenn der Kreditnehmer in geordneten Verhältnissen lebt, eine Geschäfts- und Zahlungsmoral besitzt und vertrauenswürdig erscheint.  

Limit  

Höchstbetrag, bis zu dem ein Kredit in Anspruch genommen werden kann.   

Nebenkosten  

Dabei handelt es sich um Kosten, die neben den eigentlichen Bau- und Grundstückskosten oder Anschaffungskosten einer schon bestehenden Liegenschaft anfallen. Die Kaufnebenkosten belaufen sich auf rund 10% bei Erwerb eines bestehenden Objektes. Bei Hausbau sind die Baunebenkosten in der Finanzierungsplanung zusätzlich zu berücksichtigen.  

Kaufnebenkosten - beispielhaft:  

  • Grunderwerbssteuer derzeit 3,5% vom Einheitswert. Dieser wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.  
  • für Erwerb des Eigentums bzw. des Baurechts derzeit 1,1%   
  • Notargebühren ca. 1-3%   
  • etwaige Makler-/ Vermittlergebühren für die Vermittlung der Immobilie ca. 3%   
  • Kosten für die Eintragung des Pfandrechts der Bank 1,2% des Kreditbetrages  
  • Beglaubigungskosten für die Unterschriften auf der Pfandbestellungsurkunde je nach Eintragungshöhe ca. 150 Euro   

  
Baunebenkosten, die beim Bau einer Immobilie anfallen – beispielhaft:   

  • Honorar des Architekten ca.10-15%   
  • Kosten für den Statiker, für Ingenieure und Sachverständige (z.B. Abnahmeprotokolle) ca. 10-15%   
  • Gebühren für die Baugenehmigung (z.B. Planzeichner, Energieausweis, Elektrobefund) ca. 1- 3%   
  • Aufschließungskosten des Grundstücks (bei Bedarf und je nach Gemeinde unterschiedlich)  


 Pfandbestellungsurkunde  

Vertrag über die Verpfändung z.B. von Immobilien  

Pfandrecht  

Unter Pfandrecht wird zumeist die Besicherung eines Kredites in Form einer Hypothek verstanden. Als Sicherstellung gelten diese Pfandrechte bei Eintragung des Gläubigers im Grundbuch. Durch eine sogenannte Pfandbestellungsurkunde können Pfandrechte eingetragen werden.  

Restsaldobestätigung, offener Kreditbetrag  

Dies ist eine Bankbestätigung, auf welcher angeführt ist, wie hoch der verbleibende Saldo zu einem bestimmten Zeitpunkt ist. 

Saldo  

Kontostand  

Sollzinssatz, Nominalzinssatz, Zinssatz, Kundenzinssatz 

Der Soll- oder auch Nominal- oder Kundenzinssatz ist die Bezeichnung für den in Prozent pro Jahr ausgedrückten Preis für das ausgeliehene Kapital.

Variable Verzinsung  

Der Zinssatz verändert sich laufend nach den Marktverhältnissen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Zinsgleitklausel 

Verkehrswert, Schätzwert  

Marktwert (theoretischer aktueller Verkaufspreis) von Gütern, insbesondere von Liegenschaften bzw. Immobilien.  

Verpfändung  

Mit einer Verpfändung kann sich der Kreditgeber Ansprüche auf bestimmte Leistungen (z.B. aus einer Versicherung) zu seinen Gunsten sicherstellen.   

Versicherung  

Die Grundform der Lebensversicherung ist die Ablebensrisikoversicherung, die bei Tod der versicherten Person auszahlt. Im Kreditgeschäft werden diese Versicherung zumeist abgetreten (Abtretung).   

Die häufigste und auch zweckmäßigste Versicherungsform ist die Er-/Ablebensversicherung. Bei dieser wird die Versicherungssumme sofort bei Tod, spätestens jedoch das Versicherungskapital mit Ablauf einer vereinbarten Frist ausbezahlt  

Vinkulierung  

Mit einer Vinkulierung oder Sperre einer Versicherung wird bewirkt, dass das Versicherungsinstitut keine Auszahlung ohne Zustimmung des Gläubigers an den Versicherungsnehmer und gleichzeitig Schuldner leistet.   

Zinsgleitklausel  

Diese Klausel besagt, dass die Kundenzinsen nach objektiven und nicht beeinflussbaren Vorgaben, die den Kapitalmarkt widerspiegeln, in festgelegten Abständen an das jeweilige Niveau angepasst werden müssen (gesetzliche Vorgabe). Dies gilt sowohl für Zinssenkungen als auch für Zinserhöhungen.  

Ein Wohnkredit ist meist für die Finanzierung von Projekten rund um die eigene Wohnung oder das eigene Haus gedacht. Mit dieser Art von Kredit werden z.B. Wohnbau, Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen finanziert. Der Begriff “Wohnkredit” ist also relativ breit gefasst und kann verschiedene Projekte rund um die Wohnraumschaffung umfassen. Alternativ wird auch oft von einem Wohnbaukredit oder konkret einem Hauskredit gesprochen, wenn es um Finanzierung im Bereich des privaten Wohnbaus geht. Beim Wohnkredit der BAWAG handelt es sich um einen Hypothekarkredit.

Sollten die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um notwendige Maßnahmen, wie z.B. die Heizungssanierung, am Eigenheim durchzuführen, kann ein Wohnkredit finanzielle Unterstützung bringen. Auch für kleinere Projekte, wie ein neues Badezimmer, kann der Wohnkredit sinnvoll sein. 

Bei einem Hypothekarkredit wird die Immobilie (z.B. das Einfamilienhaus), die mit dem Kredit finanziert werden soll, als Pfand an das Kreditinstitut vergeben. Das bedeutet, dass im Grundbuch ein Pfandrecht eingetragen wird. Dies dient zur Besicherung für das Kreditinstitut im Fall der Zahlungsunfähigkeit. Bei einem herkömmlichen Konsumkredit gibt es keine hypothekarische Besicherung.

Neben den Grundvoraussetzungen zur Beantragung eines Wohnkredits, die Sie in der Checkliste nachlesen können, gibt es zusätzliche Voraussetzungen im Bezug auf das zu finanzierende Objekt, die eingehalten werden müssen. 
Die Immobilie, die mit einem Hypothekarkredit finanziert werden soll, muss lastenfrei sein. Das bedeutet, dass kein bereits bestehendes Pfandrecht im Grundbuch eingetragen sein darf.

Die Mindest- und Maximallaufzeit für den Kredit liegt zwischen 10 und 35 Jahren. Es gilt: Je länger die Laufzeit, desto geringer ist ihre monatliche Kreditrate.

Eigenkapital bezeichnet das eigene Vermögen, das zur Wohnbaufinanzierung beigesteuert wird. Die Begriffe Eigenkapital und Eigenmittel werden meist gleichbedeutend verwendet, wenn man von der Finanzierung einer Immobilie spricht.
Beim Kauf einer Immobilie oder beim Hausbau können verschiedene Arten von Eigenmitteln eingebracht werden. Neben dem eigenen Bargeld oder Zuschüssen von Verwandten gibt es auch andere Formen von Kapital, die bei einer Wohnfinanzierung herangezogen werden können, wie z.B.:

  • Aktien, Wertpapiere und Fonds
  • Bausparguthaben
  • Guthaben auf Sparbüchern
  • Unbelastete Grundstücke oder Immobilien
  • Münzen, teilweise auch Antiquitäten
  • Rückkaufswerte von Lebensversicherungen


Bevor man sich Gedanken über den Hausbau oder Kauf einer Immobilie macht, sollte man sich also einen detaillierten Überblick über die eigenen Finanzen verschaffen, um die Höhe möglicher Eigenmittel genau zu kennen. 

Bei der Planung der Wohnfinanzierung sollten die eigenen Finanzen genau überprüft werden. Ein Haushaltsbuch kann dabei helfen, die eigenen Ausgaben besser im Blick zu haben und zu evaluieren, wie viel Kapital monatlich für die Rückzahlung des Kredits zur Verfügung stehen wird.
Die maximale Kreditrate darf 40 % des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens betragen, während die maximale Laufzeit bei 35 Jahren liegt. Mindestens 20 % des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) müssen durch Eigenkapital finanziert werden.


Mit dem Wohnkreditrechner können Sie sich in der Planungsphase einen ersten Überblick über die zu erwartende Kreditrate nach Eingabe der Kreditsumme und der Laufzeit verschaffen. Die Berechnung des Wohnkredits dient allerdings nur zur ersten Orientierung und ersetzt nicht das persönliche Gespräch in einer unserer Filialen bei einem Termin.

Grundsätzlich unterscheidet sich die Finanzierung von Wohnungen und Einfamilienhäusern nicht.

Beachten Sie, dass Sie beim Wohnungskauf stets nur einen Teil einer Immobilie erwerben. Beim Kreditantrag für den Wohnungskauf sind deshalb mehr Unterlagen als beim Hauskauf nötig, mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Da es bei der Immobilienfinanzierung um hohe Summen geht, die Ihren finanziellen Haushalt für längere Zeit bestimmen werden, sollten Sie sich Zeit für die Planung nehmen.

  1. Gehen Sie zunächst Ihre Ressourcen, Ihr Einkommen und Ihre geplanten Karriereschritte durch. Auf diese Weise bestimmen Sie ein realistisches Budget für die nächsten Jahre.
  2. Auf Basis dieses Budgets können Sie dann nach Immobilien suchen, die dem möglichen Kaufpreis entsprechen.
  3. Anschließend hilft unser Wohnkreditrechner dabei, verschiedene Kreditvarianten und Finanzierungsmodelle miteinander zu vergleichen. Indem Sie an den unterschiedlichen Stellschrauben drehen, sehen Sie, wo finanzieller Spielraum besteht und wo Ihre Obergrenzen liegen.
  4. Nun sollten Sie eine gute Vorstellung davon haben, wie Ihr Kredit aussehen könnte. Nutzen Sie das Ergebnis des Rechners, um sich im nächsten Schritt ein unverbindliches Angebot einzuholen.
  • Der Rechner berechnet die monatliche Finanzierungsrate auf Basis des Kaufpreises und aktueller Kreditzinsen.
  • Sie sehen die Kaufnebenkosten und den benötigten Kreditbedarf für Ihre Traumimmobilie. Auch die Monatsrate wird vorgerechnet. So sehen Sie, wie realistisch Ihre Finanzierungspläne sind.
  • Anschließend können Sie sich direkt das unverbindliche Kreditangebot einholen. 
    Dieses Angebot verpflichtet Sie nicht zum Abschluss des Kredites oder zu weiteren Zahlungen.    

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Die eigenen vier Wände sind ein kaum zu überschätzendes Gut. Denn zuhause sollen wir uns einfach wohlfühlen können. Dabei sind die finanziellen Hürden oft etwas, das uns abschreckt. Seien es hohe Grundstückspreise, die Kosten einer Eigentumswohnung oder hohe Genossenschaftsbeiträge. Vor allem Familien stoßen hier oftmals schnell an die Grenzen des Machbaren.  

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Der Wohnkredit eignet sich für die Finanzierung verschiedenster Vorhaben rund ums Wohnen. Dazu zählen:  

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  • Hausbau

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