Informationen über die Konformität nach dem Barrierefreiheits-Gesetz (Erklärung zur Barrierefreiheit)

Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über digitale Kanäle (z.B. Internet-Banking, Webseite, Selbstbedienungs-Geräte). Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt in Österreich Barrierefreiheitsgesetz und wird mit BaFG abgekürzt.

Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen.  

Wir möchten sicherstellen, dass alle unsere Produkte und Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, barrierefrei sind. 

Anforderungen an die Barrierefreiheit

Wir richten uns nach den Vorgaben der EN 301 549 (Europäische Norm über die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik). Weiters berücksichtigen wir die Vorgaben der Vereinigung für Internetstandards „World Wide Web Consortium“ (abgekürzt W3C). Diese Vorgaben sind auch unter dem englischen Namen "Web Content Accessibility Guidelines" oder kurz WCAG bekannt. 

Hier finden Sie Informationen zu den von uns angebotenen Dienstleistungen:

Zu Informationen über Zahlungskonto und Zahlungsverkehr

Zu Informationen über Online Sparen

Zu Informationen über Wertpapiere

Zu Informationen über Kredite

Zu Informationen über Debitkarten

Zu Informationen über Kreditkarten

Zu Informationen über Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Das Sprachniveau dieser Informationen liegt nicht über B2 (Höhere Mittelstufe) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) des Europarats. 

Barrierefreiheits-Anforderungen unserer digitalen Kanäle

Multisensorische Bereitstellung von Informationen 

  • Schriftliche Inhalte: Informationen werden in Textform bereitgestellt. 

  • Vorlesbare Inhalte: Inhalte sind so gestaltet, dass sie von Vorlesesoftware wiedergegeben werden können. 

Verständliche Präsentation der Informationen 

  • Einfache Darstellung: Informationen werden klar und leicht verständlich präsentiert. 

  • Barrierefreie Texte: Texte sind so formuliert, dass sie von möglichst vielen Menschen, einschließlich Personen mit Behinderungen, verstanden werden können. 

  • Hohe Kontraste gemäß WCAG-Vorgaben: Visuelle Inhalte verwenden ausreichende Farbkontraste, um die Lesbarkeit für Personen mit Sehbehinderungen zu gewährleisten. 

Wahrnehmbare Darstellung für Nutzerinnen und Nutzer 

  • Angemessene Schriftgröße: Schriftgrößen sind groß genug, damit sie gut lesbar sind. 

  • Vorlesbare Inhalte: Inhalte sind kompatibel mit Technologien, die Text vorlesen. 

  • Hohe Kontraste gemäß WCAG-Vorgaben: Visuelle Inhalte werden so gestaltet, dass sie auch bei Farbsehschwächen gut unterscheidbar sind. 

Informationsinhalt in assistiven Textformaten 

  • Strukturierte und vorlesbare Inhalte (Alternativtexte, semantisches HTML): Texte und HTML sind so formatiert, dass unterstützende Technologien sie effizient interpretieren können. 

  • Responsives Design für Vergrößerungssoftware und hohe Kontraste: Webseiten passen sich verschiedenen Bildschirmgrößen an und unterstützen die Nutzung von Vergrößerungssoftware. 

  • Unterstützung durch Screenreader, Tools und Plugins: Tools, die Texte vergrößern, den Kontrast erhöhen oder die Laufweite anpassen, werden angeboten. 

Darstellung von Informationen: 

  • Schriftart, Größe und Kontrast für verbesserte Lesbarkeit: Der Informationstext hat eine leicht lesbare Schriftgröße und Schriftform mit ausreichend Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Abständen. Er hat ausreichend Kontrast und ist hinsichtlich der Größe anpassbar. 

Alternative Inhalte für Nicht-Text-Elemente 

  • Aussagekräftige Textalternativen für Bilder und Grafiken: Bilder und Grafiken erhalten Beschreibungen, die ihren Inhalt und Zweck gut vermitteln. 

  • Strukturierte Informationen: Informationen sind gut gegliedert, um die Navigation und das Verständnis zu erleichtern. 

  • Ausgezeichnete Überschriften, Listen für Aufzählungen, logische Gruppierungen in Formularen: Kategorisierungen und gruppierte Inhalte erleichtern das Durchsuchen und Navigieren. 

Kohärente Bereitstellung elektronischer Informationen für Dienstleistungen 

  • Bedienbarkeit über die Tastatur: Alle Funktionen auf unseren Webseiten sind, wenn möglich, über die Tastatur bedienbar, um Menschen mit Bewegungseinschränkungen zu unterstützen. 

  • Differenzierung von Informationen: Informationen sind klar voneinander abgrenzbar, z. B. durch das Vorlesen von Links. 

  • Sprungmarken: Navigation und Inhalte können direkt über bestimmte Tags angesteuert werden, wodurch die Benutzerfreundlichkeit erhöht wird. 

Barrierefreiheit unserer SB-Geräte

Wir setzen uns aktiv dafür ein, unseren Service für alle Menschen zugänglich zu machen. Daher verbessern wir kontinuierlich die Barrierefreiheit unserer Selbstbedienungs-Geräte (SB-Geräte) und passen sie an unterschiedliche Bedürfnisse an.

Unsere SB-Geräte bieten bereits:

  • Sprachausgabe
  • Individuell einstellbare Schriftgrößen und Kontraste
  • Taktile Bedienelemente für blinde und sehbehinderte Menschen

Informationen zur barrierefreien Ausgestaltung unserer Filialen finden Sie in nachstehender Übersicht: Barrierefreie Ausgestaltung der BAWAG Filialen (PDF)

Feedback und Kontaktangaben  

Wir erweitern und verbessern unsere barrierefreien Dienstleistungen laufend. Unsere Produkte, Dienstleistungen und Selbstbedienungs-Geräte (SB-Geräte) sollen einfach zu bedienen und leicht zugänglich sein.  

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Webseite behindern, etwa Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheits-Anforderungen, so bitten wir Sie, uns diese an folgende E-Mail Adresse mitzuteilen bzw. das Online-Formular zu verwenden. 

E-Mail: barrierefrei@bawag.at 

Online Formular: Beschwerdeformular

Wir haben diese Erklärung zuletzt am 25.06.2025 aktualisiert.