"Bankomat-Entgelte" - Novelle VZKG Gesetz
Aufgrund der aktuellen Entscheidung des österreichische Verfassungsgerichtshofs ist es Drittanbietern künftig nicht mehr möglich, ihre Gebühren für Bargeldbehebungen auf österreichische Banken zu überwälzen. (§ 4a VZKG)
Dritte in diesem Sinn sind Dienstleister, die abgesehen von der Bargeldauszahlung an Geldautomaten keine weiteren Zahlungsdienste erbringen, z.B. Geräte der Firma Euronet.
Von Drittanbietern verrechnete Entgelte für Behebungen werden daher ab 26.10.2018 nicht mehr refundiert.
Kundenrichtlinien für die Kontokarten (Fassung Juli 2020)
Kundenrichtlinien für die Kontokarten die Kontaktlos-Funktion (Fassung 2017)
Gegenüberstellung der Änderungen Kundenrichtlinien 2017 auf 2020
Kontokarte Standard Limite (Stand: Oktober 2020)
ZaDiG-Broschüre
Informationsblatt zum Datenschutz