Durch Nutzung des Gewinnfreibetrages können Unternehmen eine steuerliche Erleichterung geltend machen. Durch die Veranlagung des Gewinnfreibetrages in dafür vorgesehene Wertpapiere bei der BAWAG machen Sie daraus eine Zukunftsinvestition!
2026 könnte Ihre letzte Chance sein: Nach aktuellem Stand soll die Wertpapierlösung für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag ab 2027 ausgesetzt werden.
Der Gewinnfreibetrag kann von allen Steuerpflichtigen genutzt werden, welche betriebliche Einkünfte erzielen. Wie sie diese Einkünfte errechnen, also ob sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Gewinnermittlung verwenden, oder ob bilanziert wird, ist dagegen völlig unerheblich. Vom Gewinnfreibetrag profitieren, können alle natürlichen Personen, unabhängig davon, ob sie Einzelunternehmer oder Gesellschafter von Personengesellschaften sind. Alle anderen Einkünfte sind nicht begünstigt, so zum Beispiel also auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem Grundfreibetrag für Gewinne bis 33.000 Euro und darüber hinaus einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen.