Das SEPA-Lastschriftverfahren ist ein standardisiertes und genormtes Zahlungsverkehrsinstrument für den Einzug in Euro. SEPA-Lastschriften können sowohl mit dem SEPA Direct Debit Core, als auch dem SEPA Direct Debit B2B Verfahren abgeschlossen werden. SEPA Direct Debit Core kann zwischen Unternehmen und auch zwischen Unternehmen und Privatpersonen genutzt werden. SEPA Direct Debit B2B ist hingegen nur zwischen Unternehmen möglich.
Eine SEPA-Lastschrift weist folgende Merkmale auf:
- IBAN des Zahlungspflichtigen
- Creditor ID
- Mandat inklusive Vergabe einer eindeutigen Mandatsreferenz für jeden Einzug (das Mandat wird vom Zahlungsempfänger beim Zahlungspflichtigen eingeholt)
- Fälligkeitstag für die Lastschrift (DueDate)
SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit CORE)
SEPA Direct Debit Core ähnelt der österreichischen Einzugsermächtigung und ist sowohl zwischen Unternehmen als auch zwischen Unternehmen und Privatpersonen möglich.
Die Voraussetzung für die Durchführung einer SEPA-Lastschrift ist, dass ein SEPA-Lastschriftmandat zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen vereinbart wird. Der Einzug muss mindestens 1 Tag vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen. Einzüge können vom Zahlungspflichtigen innerhalb von acht Wochen nach Belastung widerrufen werden. Bei nicht autorisierten Einzügen beträgt die Frist bis zu 13 Monate.
SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B)
Die SEPA-Firmenlastschrift (B2B) ist ausschließlich für Geschäftskunden zulässig. Die SEPA-Firmenlastschrift ist der SEPA Direct Debit Core Lastschrift ähnlich und unterscheidet sich durch die Finalität des Einzuges. Bei nicht autorisierten Einzügen beträgt die Widerrufsfrist ein Monat.
Voraussetzung für die Durchführung einer SEPA-Firmenlastschrift ist, dass ein SEPA-Firmenlastschriftmandat zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen vereinbart wird. Wichtig ist außerdem die Angabe der Fälligkeit (Due Date). Lastschriften müssen einen Tag vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen.
Creditor Identifikation (CID)
Die Creditor Identifikation dient der eindeutigen Identifizierung des Creditors und auch der Identifizierung des Mandats in Verbindung mit der Mandatsreferenznummer. Die Creditor ID beantragt die BAWAG P.S.K. für ihre Kunden bei der Österreichischen Nationalbank (OenB). Eine direkte Beantragung bei der OeNB durch den Creditor ist nicht möglich.
SEPA-Mandat
Das Mandat ist die Autorisierungsvereinbarung zwischen Creditor (Zahlungsempfänger) und Debitor (Zahlungspflichtiger). Der Zahlungspflichtige bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Konto belastet werden darf.
Das SEPA-Mandat muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung „SEPA-Lastschrift-Mandat“ bzw. „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“
- Mandatsreferenz
- Name des Zahlungspflichtigen
- Adresse des Zahlungspflichtigen
- IBAN des Zahlungspflichtigen
- BIC der Bank des Zahlungspflichtigen
- Name des Zahlungsempfängers
- Adresse des Zahlungsempfängers
- Creditor-ID
- Ort, Datum und Unterschrift
Einheitliche Einreichfrist für SEPA-Lastschriften
Für die Anlieferungsfrist bei SEPA-Lastschriften gilt seit 21.11.2016 – unabhängig vom verwendeten Rulebook – einheitlich ein Tag vor Fälligkeit. Um die Einhaltung des Fälligkeitstages zu gewährleisten, ist es ausreichend, wenn die Anlieferung von SEPA-Lastschriften bei der BAWAG P.S.K. – unabhängig vom Transaktionstyp (FRST, RCUR, etc.) oder vom Anlieferungskanal – spätestens ein Geschäftstag vor Fälligkeit bis 9.00 Uhr erfolgt.