Mitarbeitervorsorgekassa / Abfertigung Neu

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Abfertigung Neu


Alle DienstnehmerInnen, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2002 begonnen hat, haben Anspruch auf Abfertigung NEU. Seit 2008 ist auch für alle Selbstständigen (mit und ohne Mitarbeitern) die Teilnahme und Betragszahlung vorgesehen


Was bedeutet das für mich als Arbeitgeber?

  • Für jeden Mitarbeiter sind Abfertigungsbeiträge an eine betriebliche Vorsorgekasse zu leisten.
  • Sie können wählen, in welche der Vorsorgekasse Sie diese Beiträge zahlen.
  • Sie können beim Start Ihres Unternehmens eine Vorsorgekasse wählen.
  • Auch wenn Sie schon in eine Vorsorgekasse einzahlen, können Sie die Vorsorgekasse wechseln. Alle bisher bezahlten Beiträge werden ohne Abzüge von der neuen Vorsorgekasse übernommen.
  • Ihr Betrag (für Ihre Mitarbeiter): 1,53% der Bemessungsgrundlage zur Krankenversicherung


Details zur Mitarbeitervorsorge finden Sie HIER.


Wie funktioniert meine Selbständigenvorsorge?

  • Alle Selbständigen mit Pflichtkrankenversicherung in der Gewerblichen Sozialversicherung nehmen teil.
  • Alle anderen können sich am Beginn Ihrer Selbständigkeit freiwillig dafür entscheiden.
  • Ihr Betrag (für Sie selbst): 1,53% der Bemessungsgrundlage zur Krankenversicherung
  • Ihre Einzahlung ist Betriebsausgabe und damit steuermindernd.
  • Ihre spätere Auszahlung wird mit lediglich 6% pauschal besteuert.


Details zur Selbstständigenvorsorge finden Sie HIER.


Unser Partner im Bereich Selbständigen- und Mitarbeitervorsorge ist Allianz Vorsorgekasse AG mit der Firmenbuchnummer FN 223765 t.