KMU Wertpapier

Produkte
FAQ
Suche

KMU-Wertpapier


Begünstigte Wirtschaftsgüter


Welche Wirtschaftsgüter sind es, die zum Kreis der „begünstigten“ Wirtschaftsgüter gehören?

Generell gilt als Voraussetzung die Anschaffung bzw. Herstellung von neuen, abnutzbaren, körperlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren.


Inkludiert sind auch Wertpapiere, die laut Einkommenssteuergesetz gem. § 14 Abs. 7 Z. 4 zur Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen geeignet sind. Dabei gilt ebenfalls die Behaltefrist von vier Jahren. Nach Ablauf dieser Behaltefrist kann über die Wertpapiere frei verfügt werden.


Allgemein gilt: Die begünstigten Wertpapier oder Wirtschaftsgüter müssen in einer inländischen Betriebsstätte oder im übrigen EU/EWR- Raum verwendet werden.


Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 ist eine wesentliche Einschränkung in Bezug auf den Kreis der begünstigungsfähigen Wertpapiere erfolgt.
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2014 enden, können ausschließlich Wohnbauwandelschuldverschreibungen zur Ausnützung des gewinnabhängigen Investitionsbetrags herangezogen werden.


Zudem ist zu beachten


Im Falle des Ausscheidens von Wirtschaftsgütern bzw. Wertpapieren vor Ablauf der Frist von vier Jahren kommt es zu einer Nachversteuerung des geltend gemachten Freibetrages, es sei denn, das Ausscheiden des Wirtschaftsgutes erfolgt aufgrund höherer Gewalt oder infolge behördlichen Eingriffs.

Scheiden Wertpapiere vor Ablauf der Mindestbehaltedauer von vier Jahren aus, kann eine Nachversteuerung aber unterbleiben, wenn im Jahr des Ausscheidens anstatt der Wertpapiere entsprechende körperliche Wirtschaftsgüter angeschafft werden. Eine Wertpapierersatzbeschaffung ist nicht vorgesehen (einzige Ausnahme: Bei vorzeitiger Tilgung und Ersatzbeschaffung anderer begünstigter Wertpapiere innerhalb einer Frist von 2 Monaten).