Die Firmenpension – ideal für Spitzenkräfte.

Mit der Pensionszusage werden Führungskräfte Ihres Unternehmens wie z. B. Geschäftsführer, Mitglieder
des Vorstandes oder leitende bzw. ausgewählte Mitarbeiter abgesichert. Mit der Firmenpension der
Generali bieten wir dafür die optimale Lösung.

  • Je höher die Gehälter, desto größer die Pensionslücke – daher ist eine betrieblich finanzierte Zusatzpension ein besonders geeignetes Instrument für die Motivation und langfristige Bindung Ihrer besten Mitarbeiter.
  • Auch geschäftsführende Gesellschafter mit wesentlicher Beteiligung können von einer Firmenpension profitieren und zusätzlich steuerbegünstigt Firmenvermögen in Privatvermögen transferieren.

 

Zwei Personen auf Holzliegestühlen

Wie funktioniert es?

  • Ihr Unternehmen vereinbart mit der begünstigten Person, ab Pensionsantritt für eine Firmenpension aufzukommen – zusätzlich zur gesetzlichen Altersvorsorge.
  • Diese Vereinbarung ist schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich.
  • Bis zu 80 % des letzten laufenden Aktivbezuges sind als Firmenpension möglich, diese darf jedoch inklusive der gesetzlichen Pension maximal 100 % des letzten laufenden Aktivbezuges betragen.
  • Die Firmenpension stellt ein optimales Instrument zur Stärkung der Mitarbeiterbindung dar.

Einfache und sichere Finanzierung: Durch den Abschluss einer Pensionrückdeckungsversicherung (= klassische Lebensversicherung) lagern Sie sowohl die Altersvorsorge als auch betriebsfremde Risiken (die Langlebigkeit des Begünstigen) aus.

Modelle der Firmenpension

Bei der Gestaltung der Pensionszusage sind Sie flexibel. Wählen Sie zwischen folgenden Modellen:

Modell 1 – leistungsorientiert

  • Die Höhe der Pension zum Pensionsantrittsalter wird vereinbart.
  • Das Unternehmen haftet für die Höhe der Leistung.

Modell 2 – beitragsorientiert

  • Die Höhe des Beitrages zur Finanzierung einer Firmenpension wird vereinbart.
  • Das Unternehmen haftet nicht für die Höhe der Leistung

Der Anspruch auf die Firmenpension kann an bestimmte Voraussetzungen gebunden werden, z. B. an die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit. Durch diese flexible Gestaltung der Pensionszusage können Sie den Aspekt der Mitarbeiterbindung besonders gut berücksichtigen.

Die Details im Überblick

Nutzen Sie folgende Möglichkeiten aus unternehmerischer Sicht:

  • Sie erhöhen die Bindung bei strategisch wichtigen Mitarbeitern.
  • Sie sorgen für die notwendige Liquidität für die zugesagten Pensionszahlungen vor.
  • Sie lagern betriebsfremde Risken aus dem Unternehmen aus.
  • Geschäftsführende Gesellschafter können eine betriebliche Vorsorge mit Steuervorteilen aufbauen und Firmen- in Privatvermögen transferieren.
  • Durch die Abdeckung der Ansprüche über die Versicherung entfällt das Nachhaftungsrisiko bei Unternehmensübergang.

Sie profitieren von einer mehrfachen Steuerersparnis:

  • Entfall der Lohnnebenkosten für die Pensionszusage
  • Laufende Steuerersparnis aus dem Aufbau einer Pensionsrückstellung
  • Verminderung des steuerpflichtigen Gewinnes durch Absetzbarkeit der Versicherungsprämien als Betriebsausgaben

Ermöglichen Sie allen, die in Ihrem Unternehmen mitarbeiten, folgende Möglichkeiten:

  • Die Firmenpension trägt zur Schließung der Pensionslücke bei.
  • Die klassische Veranlagung mit garantiertem Rechnungszins bietet Sicherheit in der Finanzierung der Pensionszusage.
  • Im Insolvenzfall des Unternehmens ist das Pensionskapital durch ein Pfandrecht gesichert.

Die Steuerersparnis steigert die Erträge im Vergleich zu einer privaten Vorsorge:

  • Während der Aktivzeit gibt es keine Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben.
  • Die Versteuerung erst in der Pensionsphase ergibt meist niedrigere Steuerabgaben.

Hinweis: Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 9.2025), für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.

Weitere Informationen

  • Planbare Kosten und Aufbau der notwendigen Liquidität für die vereinbarten Pensionszahlungen
  • Entfall der sonst notwendigen Wertpapierdeckung (= gesetzlich vorgeschriebenes Mindesterfordernis) durch die Finanzierung der Pensionszusage mittels einer klassischen Lebensversicherung

Wichtig: Im Falle der leistungsorientierten Variante sollte der Vertrag regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an geänderte Bedingungen angepasst werden – so kann eine Unterdeckung rechtzeitig und flexibel verhindert werden.

Tipp: Auch angestellte Familienangehörige können von dieser Vorsorge profitieren!

  • Bei einem Austritt aus dem Unternehmen infolge Selbstkündigung steht dem Mitarbeiter nach Ablauf der Wartezeit (in der Regel) nur der gesetzliche Unverfallbarkeitsbetrag zu. Der Großteil des angesparten Kapitals bleibt im Firmenvermögen.
  • Im Ablebensfall des begünstigten Mitarbeiters geht, wenn keine Witwen- oder Waisenpension in der Pensionszusage vereinbart ist, das angesparte Kapital an das Unternehmen zurück.

Hinweis: Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 9.2025), für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.

Vertragspartner: Generali Versicherung AG, unser Partner für Versicherungen.

Die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, 1100 Wien, Wiedner Gürtel, („BAWAG“) ist im Nebengewerbe als registrierte Versicherungsagentin (GISA-Zahl: 27506424) für die Generali Versicherung AG (FN 38641a) tätig. Zwischen BAWAG und Generali Versicherung AG bzw. deren Mutterunternehmen bestehen wechselseitig keine direkten oder indirekten Beteiligungen. Eine regelmäßige Geeignetheitsprüfung (Nachberatung) wird von der BAWAG nicht vorgenommen und auch nicht angeboten. Alle Agenturverhältnisse der BAWAG sind abrufbar unter gisa.gv.at/vkr.

Bei dieser Publikation handelt es sich um eine unverbindliche Werbeunterlage, die ausschließlich als Kundeninformation dient und keinesfalls ein Angebot, eine Aufforderung oder eine Empfehlung zum Kauf darstellt. Die getätigten Aussagen und Schlussfolgerungen sind unverbindlich und allgemeiner Natur. Sie berücksichtigen nicht die persönlichen Bedürfnisse der Versicherungsnehmer und können sich jederzeit ändern. Die vorvertraglichen und vertraglichen Informationen zu Ihrem gewählten Produkt erhalten Sie in den persönlichen Vorschlags- und Antragsunterlagen sowie der Versicherungspolizze und den Vertragsgrundlagen (Versicherungsbedingungen). Die aufgrund von EU-Vorschriften vorgesehenen Basisinformationsblätter für Kapitalanlageprodukte erhalten Sie von Ihrem BAWAG Finanz-Experten im Rahmen der vorvertraglichen Informationen. Die Basisinformationsblätter sowie weiterführende Informationen stehen auch online unter generali.at/bpv zur Verfügung. Eine individuelle Beratung ist notwendig und wird empfohlen