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Wichtige Anlegerinformation


EU-Richtlinie stärkt Sie als Anleger

Wertpapiere bieten Ihnen als Anleger eine Reihe von Chancen und Vorteilen. Bei Kosten und dem Kleingedruckten kann man aber sehr schnell den Überblick verlieren. Damit Sie als Kunde künftig klar sehen im Wertpapierdschungel, hat die EU europaweit einheitliche Richtlinien erlassen.

MiFID - Markets in Financial Instruments Directive

Ab 3. Jänner 2018 ist es soweit: Die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) tritt in Kraft. Sie soll die Finanzbranche transparenter machen und den Investorenschutz merklich stärken.

Gerechtere, sicherere und effizientere Märkte, mehr Transparenz, besserer Investorenschutz – das sind die Ziele, die sich die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) mit MiFID II gesetzt hat. Umgesetzt wird diese Richtlinie in Österreich durch das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, kurz WAG 2018 genannt.


Die wesentlichen Änderungen von MiFID I zu MiFID II

Das Hauptaugenmerk bei den Veränderungen von MiFID II im Vergleich zur Vorgänger-Richtlinie von 2007 liegt auf dem verstärkten Schutz von Investoren und Anlegern. Strengere Regeln zu digitaler Kundenkommunikation, Offenlegung und Transparenz sollen dafür sorgen, dass Wertpapierunternehmen Produkte möglichst genau auf das Kundenprofil abstimmen.


Erhöhung des Anlegerschutzniveaus

höhere Transparenz bei Beratung, Kosten und Produkten
abhängige und unabhängige Beratung
Verbot von Provisionen und sonstigen Zuwendungen für unabhängige Anlageberatung
höhere Anforderung an Auftragsdurchführung - Best Execution
Verbesserung der Dokumentation und Aufbewahrung von Dokumentationen

Wertpapierunternehmen müssen sicherstellen, dass
sie den Bedürfnissen der identifizierten Zielgruppe gerecht werden (Zielmarktdefinition) und
Finanzinstrumente ausschließlich an die identifizierte Kundenzielgruppe vertrieben werden.

Zusammenfassend bringt die Umsetzung der neuen Richtlinie mit der damit einhergehenden Implementierung von technischen Lösungen und den zusätzlichen Kontrollmechanismen viele Verbesserungen und ist ein Meilenstein zum Wohl und Schutz unserer Kunden.
Anlegerinformationen für professionelle Kunden
Risikohinweise für Wertpapiere & Treasuryprodukte
Konditionenübersicht für Wertpapiere
Allgemeine Geschäftsbedingungen


Höhere Anforderung an Auftragsdurchführung - Best Execution

Durch das WAG 2018 werden die Anforderungen an die bestmögliche Auftragsausführung noch strikter geregelt. Jedes Wertpapierunternehmen, das Kundenaufträge ausführt, muss jährlich für jede Art von Finanzinstrumenten ihre Top 5 Ausführungsplätze, im Hinblick auf Handelsvolumen sowie Informationen zur Ausführungsqualität veröffentlichen.


Top 5 Ausführungsplätze BAWAG Professionelle Kunden 2021
Zusätzliche Informationen zur Ausführungsqualität BAWAG 2021


Top 5 Ausführungsplätze BAWAG Professionelle Kunden 2020
Zusätzliche Informationen zur Ausführungsqualität BAWAG 2020


Top 5 Ausführungsplätze BAWAG Professionelle Kunden 2019
Zusätzliche Informationen zur Ausführungsqualität BAWAG 2019


Top 5 Ausführungsplätze BAWAG Professionelle Kunden 2018
Zusätzliche Informationen zur Ausführungsqualität BAWAG 2018


Top 5 Ausführungsplätze BAWAG Professionelle Kunden 2017
Zusätzliche Informationen zur Ausführungsqualität BAWAG 2017


Darüber hinaus werden die Rahmenbedingungen bei der Orderausführung von Finanzinstrumenten verbessert. Details dazu finden Sie in unserer Anlegerinformation für professionelle Kunden unter "Grundsätze der Geschäftsausführung (Execution Policy)".

Wichtige Informationen zur Gläubigerbeteiligung

Um europaweit einheitliche Regeln und Instrumente für die Sanierung und Abwicklung von Banken zu schaffen, wurde eine entsprechende EU-Richtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive, Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, „BRRD“) erlassen. Diese wurde in Österreich per Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken („BaSAG“) umgesetzt.

Das BaSAG regelt unter anderem die Beteiligung („Bail-In“) von Gläubigern einer Bank im Falle einer aufsichtsrechtlichen Abwicklung. Damit soll die Verwendung von Steuergeldern bei drohender Zahlungsunfähigkeit einer Bank vermieden werden.

Weiterführende Informationen finden Sie in nachfolgendem Dokument:
Informationen zu Bail-In