Wichtige Anlegerinformation

EU-Richtlinie stärkt Sie als Anleger

Wertpapiere bieten Ihnen als Anleger eine Reihe von Chancen und Vorteilen. Bei Kosten und dem Kleingedruckten kann man aber sehr schnell den Überblick verlieren. Damit Sie als Kunde künftig klar sehen im Wertpapierdschungel, hat die EU europaweit einheitliche Richtlinien erlassen.

MiFID - Markets in Financial Instruments Directive

Ab 3. Jänner 2018 ist es soweit: Die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) tritt in Kraft. Sie soll die Finanzbranche transparenter machen und den Investorenschutz merklich stärken.

Gerechtere, sicherere und effizientere Märkte, mehr Transparenz, besserer Investorenschutz – das sind die Ziele, die sich die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) mit MiFID II gesetzt hat. Umgesetzt wird diese Richtlinie in Österreich durch das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, kurz WAG 2018 genannt.

Die wesentlichen Änderungen von MiFID I zu MiFID II

Das Hauptaugenmerk bei den Veränderungen von MiFID II im Vergleich zur Vorgänger-Richtlinie von 2007 liegt auf dem verstärkten Schutz von Investoren und Anlegern. Strengere Regeln zu digitaler Kundenkommunikation, Offenlegung und Transparenz sollen dafür sorgen, dass Wertpapierunternehmen Produkte möglichst genau auf das Kundenprofil abstimmen.

Erhöhung des Anlegerschutzniveaus

höhere Transparenz bei Beratung, Kosten und Produkten

abhängige und unabhängige Beratung

Verbot von Provisionen und sonstigen Zuwendungen für unabhängige Anlageberatung

höhere Anforderung an Auftragsdurchführung - Best Execution

Verbesserung der Dokumentation und Aufbewahrung von Dokumentationen

Wertpapierunternehmen müssen sicherstellen, dass

sie den Bedürfnissen der identifizierten Zielgruppe gerecht werden (Zielmarktdefinition) und

Finanzinstrumente ausschließlich an die identifizierte Kundenzielgruppe vertrieben werden.

Zusammenfassend bringt die Umsetzung der neuen Richtlinie mit der damit einhergehenden Implementierung von technischen Lösungen und den zusätzlichen Kontrollmechanismen viele Verbesserungen und ist ein Meilenstein zum Wohl und Schutz unserer Kunden.

Anlegerinformationen für professionelle Kunden

Risikohinweise für Wertpapiere & Treasuryprodukte

Konditionenübersicht für Wertpapiere

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Höhere Anforderung an Auftragsdurchführung - Best Execution

Durch das WAG 2018 werden die Anforderungen an die bestmögliche Auftragsausführung noch strikter geregelt. Jedes Wertpapierunternehmen, das Kundenaufträge ausführt, muss jährlich für jede Art von Finanzinstrumenten ihre Top 5 Ausführungsplätze, im Hinblick auf Handelsvolumen sowie Informationen zur Ausführungsqualität veröffentlichen.

2021

Top 5 Ausführungsplätze BAWAG Professionelle Kunden 2021

Zusätzliche Informationen zur Ausführungsqualität BAWAG 2021

2020

Top 5 Ausführungsplätze BAWAG Professionelle Kunden 2020

Zusätzliche Informationen zur Ausführungsqualität BAWAG 2020

2019

Top 5 Ausführungsplätze BAWAG Professionelle Kunden 2019

Zusätzliche Informationen zur Ausführungsqualität BAWAG 2019

2018

Top 5 Ausführungsplätze BAWAG Professionelle Kunden 2018

Zusätzliche Informationen zur Ausführungsqualität BAWAG 2018

2017

Top 5 Ausführungsplätze BAWAG Professionelle Kunden 2017

Zusätzliche Informationen zur Ausführungsqualität BAWAG 2017

Darüber hinaus werden die Rahmenbedingungen bei der Orderausführung von Finanzinstrumenten verbessert. Details dazu finden Sie in unserer Anlegerinformation für professionelle Kunden unter "Grundsätze der Geschäftsausführung (Execution Policy)".

Wichtige Informationen zur Gläubigerbeteiligung

Um europaweit einheitliche Regeln und Instrumente für die Sanierung und Abwicklung von Banken zu schaffen, wurde eine entsprechende EU-Richtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive, Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, „BRRD“) erlassen. Diese wurde in Österreich per Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken („BaSAG“) umgesetzt.

Das BaSAG regelt unter anderem die Beteiligung („Bail-In“) von Gläubigern einer Bank im Falle einer aufsichtsrechtlichen Abwicklung. Damit soll die Verwendung von Steuergeldern bei drohender Zahlungsunfähigkeit einer Bank vermieden werden.

Weiterführende Informationen finden Sie in nachfolgendem Dokument: Informationen zu Bail-In