Mit der Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) 15a EStG Mitarbeiter:innen belohnen und Steuern sparen.

Ermöglichen Sie allen, die in Ihrem Unternehmen mitarbeiten, folgende Möglichkeiten:

  • Sie erhalten eine attraktive Basisvorsorge
  • Durch die Steuerersparnis ergeben sich wesentlich höhere Erträge bzw. Leistungen als bei einer privaten Vorsorge
  • Die Prämien bis 300 Euro jährlich sind lohnsteuerfrei (Modell 1 + 2) und sozialversicherungsfrei (Modell 1)
Junge Person mit Laptop auf einem roten Stuhl

Die betriebliche Vorsorge – steuersparend für Sie und Ihre Mitarbeiter:innen.

Motivierte Mitarbeiter:innen sind ein wesentlicher Beitrag zum Unternehmenserfolgt. Mit der Zukunftssicherung gemäß § 3(1) 15a EStG der Generali motivieren und belohnen Sie Ihre Mitarbeiter:innen. Und auch Sie als Unternehmer:in profitieren – denn Sie sparen Lohnnebenkosten.

Die betriebliche Basisvorsorge für Ihre Mitarbeiter:innen: Mit der Zukunftssicherung haben Sie die Möglichkeit, pro Mitarbeiter:in bis zu 300 Euro jährlich steuerfrei* in eine Lebensversicherung zu investieren.

Die gesetzliche Grundlage: Das Einkommenssteuergesetz § 3 (1) 15a bildet die rechtliche Grundlage. Die Aufwendungen müssen der Zukunftssicherung Ihrer Mitarbeiter:innen dienen.

Sie können folgende Modelle nutzen:

  • Finanzierung durch das Unternehmen als freiwillige Sozialleistung
  • Finanzierung durch die Mitarbeiter:innen mittels Bezugsumwandlung

Sie haben die Wahl zwischen:

  • Erlebensversicherung
  • Er- und Ablebensversicherung

Die Zukunftssicherung ist für alle Mitarbeiter:innen möglich. Aller Unternehmen – ohne Ausnahme. Sie können aber auch nur bestimmte Gruppen von Mitarbeiter:innen begünstigen. Wichtig dabei: Bei einer Gruppenbildung müssen ausgewogene und sachliche Kriterien zur Anwendung kommen.

Folgende Personen können ebenfalls von einer Zukunftssicherung profitieren:

  • Nicht wesentlich beteiligte Geschäftsführer:innen
  • Angestellte Angehörige von Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen

Dies macht die Zukunftssicherung auch bei Familienbetrieben besonders beliebt. Höherer Ertrag durch Steuerersparnis:

  • Sie sparen lohnsteuerfrei und KESt-frei an.*
  • Die Kapitalauszahlung ist ebenfalls steuerfrei.

*Es fallen 4 % Versicherungssteuer auf die einbezahlte Prämie an

Die Modelle der Zukunftssicherung: arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert.

Bei der Gestaltung der Zukunftssicherung haben Sie zwei Möglichkeiten:

Modell 1: Zukunftssicherung als Sozialleistung (arbeitgeberfinanziert)

  • Sie schließen für Ihre Mitarbeiter:innen ein Zukunftssicherungsmodell ab (z. B. statt einer Gehaltserhöhung) und zahlen pro Mitarbeiter:in bis zu 300 Euro jährlich in eine Lebensversicherung ein.
  • Damit erbringen Sie als Unternehmer:in eine wichtige Sozialleistung für Ihre Mitarbeiter:innen – und sparen sich im Gegenzug die Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge.

Modell 2: Zukunftssicherung mittels Bezugsumwandlung (arbeitnehmerfinanziert)

  • Bei diesem Modell schaffen Sie einen Rahmen dafür, damit Ihre Mitarbeiter:innen einen Teil ihres Bruttobezugs für eine Zukunftssicherung verwenden können.
  • Diese verzichten auf einen Teil ihres Gehalts (maximal 300 Euro jährlich).
  • Sie als Unternehmen zahlen diese 300 Euro jährlich zur Gänze in eine Lebensversicherung bei der Generali ein.
  • Dafür muss das Unternehmen nur noch die Sozialversicherung einzahlen und spart sich somit je Mitarbeiter:in, der/die sich für diese Form der Zukunftssicherung entscheidet, die Lohnnebenkosten in Höhe von bis zu 21,78 Euro jährlich.

Nutzen Sie folgende Möglichkeiten aus unternehmerischer Sicht.

Sie motivieren Ihre Mitarbeiter:innen und fördern das Zugehörigkeitsgefühl zum Unternehmen Die Modelle sind wesentlich kostengünstiger als eine Lohn- oder Gehaltserhöhung:

  • Modell 1: Sie sparen die Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge. Die Prämien sind bis 300 Euro jährlich als steuermindernde Betriebsausgabe absetzbar. – Modell 2: Sie sparen die Lohnnebenkosten.
  • Modell 2: Sie sparen die Lohnnebenkosten.

Ermöglichen Sie allen, die in Ihrem Unternehmen mitarbeiten, folgende Möglichkeiten:

  • Sie erhalten eine attraktive Basisvorsorge.
  • Durch die Steuerersparnis ergeben sich wesentlich höhere Erträge bzw. Leistungen als bei einer privaten Vorsorge.
  • Die Prämien bis 300 Euro jährlich sind lohnsteuerfrei (Modell 1 + 2) und sozialversicherungsfrei (Modell 1).

Bei Altersvorsorge

  • Die Kapitalleistung ist zur Gänze steuerfrei.
  • Der Versicherungsanspruch kann auch bei Austritt aus dem Unternehmen nicht verfallen.
  • Im Todesfall des Mitarbeiters erhalten die Begünstigten die versicherte Leistung.
2 glückliche Pensionisten auf einem Liegestuhl

Hinweis: Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 9.2025), für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.

Vertragspartner: Generali Versicherung AG, unser Partner für Versicherungen.

Die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, 1100 Wien, Wiedner Gürtel, („BAWAG“) ist im Nebengewerbe als registrierte Versicherungsagentin (GISA-Zahl: 27506424) für die Generali Versicherung AG (FN 38641a) tätig. Zwischen BAWAG und Generali Versicherung AG bzw. deren Mutterunternehmen bestehen wechselseitig keine direkten oder indirekten Beteiligungen. Eine regelmäßige Geeignetheitsprüfung (Nachberatung) wird von der BAWAG nicht vorgenommen und auch nicht angeboten. Alle Agenturverhältnisse der BAWAG sind abrufbar unter gisa.gv.at/vkr.

Bei dieser Publikation handelt es sich um eine unverbindliche Werbeunterlage, die ausschließlich als Kundeninformation dient und keinesfalls ein Angebot, eine Aufforderung oder eine Empfehlung zum Kauf darstellt. Die getätigten Aussagen und Schlussfolgerungen sind unverbindlich und allgemeiner Natur. Sie berücksichtigen nicht die persönlichen Bedürfnisse der Versicherungsnehmer und können sich jederzeit ändern. Die vorvertraglichen und vertraglichen Informationen zu Ihrem gewählten Produkt erhalten Sie in den persönlichen Vorschlags- und Antragsunterlagen sowie der Versicherungspolizze und den Vertragsgrundlagen (Versicherungsbedingungen). Die aufgrund von EU-Vorschriften vorgesehenen Basisinformationsblätter für Kapitalanlageprodukte erhalten Sie von Ihrem BAWAG Finanz-Experten im Rahmen der vorvertraglichen Informationen. Die Basisinformationsblätter sowie weiterführende Informationen stehen auch online unter generali.at/bpv zur Verfügung. Eine individuelle Beratung ist notwendig und wird empfohlen