Die betriebliche Vorsorge – steuersparend für Sie und Ihre Mitarbeiter:innen.
Motivierte Mitarbeiter:innen sind ein wesentlicher Beitrag zum Unternehmenserfolgt. Mit der Zukunftssicherung gemäß § 3(1) 15a EStG der Generali motivieren und belohnen Sie Ihre Mitarbeiter:innen. Und auch Sie als Unternehmer:in profitieren – denn Sie sparen Lohnnebenkosten.
Die betriebliche Basisvorsorge für Ihre Mitarbeiter:innen: Mit der Zukunftssicherung haben Sie die Möglichkeit, pro Mitarbeiter:in bis zu 300 Euro jährlich steuerfrei* in eine Lebensversicherung zu investieren.
Die gesetzliche Grundlage: Das Einkommenssteuergesetz § 3 (1) 15a bildet die rechtliche Grundlage. Die Aufwendungen müssen der Zukunftssicherung Ihrer Mitarbeiter:innen dienen.
Sie können folgende Modelle nutzen:
- Finanzierung durch das Unternehmen als freiwillige Sozialleistung
- Finanzierung durch die Mitarbeiter:innen mittels Bezugsumwandlung
Sie haben die Wahl zwischen:
- Erlebensversicherung
- Er- und Ablebensversicherung
Die Zukunftssicherung ist für alle Mitarbeiter:innen möglich. Aller Unternehmen – ohne Ausnahme. Sie können aber auch nur bestimmte Gruppen von Mitarbeiter:innen begünstigen. Wichtig dabei: Bei einer Gruppenbildung müssen ausgewogene und sachliche Kriterien zur Anwendung kommen.
Folgende Personen können ebenfalls von einer Zukunftssicherung profitieren:
- Nicht wesentlich beteiligte Geschäftsführer:innen
- Angestellte Angehörige von Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen
Dies macht die Zukunftssicherung auch bei Familienbetrieben besonders beliebt. Höherer Ertrag durch Steuerersparnis:
- Sie sparen lohnsteuerfrei und KESt-frei an.*
- Die Kapitalauszahlung ist ebenfalls steuerfrei.
*Es fallen 4 % Versicherungssteuer auf die einbezahlte Prämie an