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Freunde werben und bis zu 200 Euro Prämie kassieren


Guten Freunden gibt man gerne einen Tipp! Und das Beste daran? Man profitiert gleich mit.

Empfehlen Sie jetzt Gewerbetreibenden aus Ihrem Freundeskreis oder Ihrer Familie eines unserer Business Kontomodelle und sichern Sie sich bis zu 200 Euro Prämie*.

Das ist frei bewegen im Business. Das ist Business Konto.

So einfach geht's:

  1. Ihr Freund oder Ihre Freundin eröffnet ein Business Konto unter Angabe Ihres persönlichen Promocodes – diesen finden Sie in Ihrem eBanking bzw. in Ihrer BAWAG App unter „Entdecken“.
  2. Nach Eröffnung des Business Kontos und 3-monatiger aktiver Nutzung erhalten Sie 100 Euro* auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
  3. Das neue Business Konto ist nach einem Jahr noch aktiv? Dann gibt's für Sie weitere 100 Euro Prämie*.

Und das Beste daran?
Viele Freunde schenken viel Freude, denn sie können beliebig viele Freunde werben und sich und Ihren Lieben eine große Freude bereiten!

Einfach Ihr Unternehmen online gründen

* Für den Erhalt der Prämien gelten folgende Voraussetzungen:

Eröffnung einer BAWAG BusinessBox Starter oder BusinessBox Dynamic durch den Beworbenen unter Angabe des persönlichen Promocodes des Werbenden bei der Kontoeröffnung.

1x 100 Euro Prämie für den Werbenden nach 3-monatiger aktiver Kontonutzung (mind. 30 Transaktionen, wie Überweisung, Bargeldbehebung, etc.).

1x 100 Euro zusätzlich für den Werbenden nach 12-monatiger aktiver Kontonutzung des neuen Geschäftskontos mit mind. 150 Transaktionen.

Die jeweilige Prämie wird nach Abrechnungsstichtag jeweils am Ende des Quartals (31.03 | 30.06 | 30.09 | 31.12) auf das BAWAG Girokonto des Werbenden gebucht, sofern für den geworbenen Neukunden innerhalb der letzten 24 Monate noch kein Geschäftskonto bei der BAWAG bestanden hat und das neue Geschäftskonto noch besteht sowie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt wurden. Beispiel für den Abrechnungsstichtag: Konto wird am 10.07. eröffnet, bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen erfolgt die Abrechnung nach dem 31.12.

Die Vermittlungsprämie ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig als sonstige Einkünfte gemäß § 29 Z 3 EStG, wenn es sich um eine bloß gelegentliche Vermittlung (bzw. Vermietung beweglicher Gegenstände) handelt. Solche Einkünfte sind nicht steuerpflichtig, wenn sie im Kalenderjahr höchstens 220 Euro betragen. Die Bank trifft für die Versteuerung der Prämien keine Haftung. Bei Fragen konsultieren Sie einen Steuerberater.

Angebot gültig bis 31.12.2024

Unsere BusinessBoxen

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