Risiko Management

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Risiko Management

Risiken sind fixer Bestandteil des Wirtschaftslebens, denn das Planungsumfeld für Unternehmen wird von vielen Faktoren beeinflusst. Dazu gehören auch die Entwicklungen an den Finanzmärkten. Diese haben oft massiven Einfluss auf Unternehmensstrategien und Entwicklungen.

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Nur die vorausschauende Einschätzung und das Management der Risiken sichert den langfristigen Erfolg für Ihr Unternehmen. Konsequentes und nachhaltiges Risikomanagement variiert je nach Branche und Unternehmenszielen. Dieser Prozess besteht aus drei wichtigen Phasen:

  • Die Analysephase: Welche Risiken bestehen in Ihrem Unternehmen und in welchem Ausmaß?
  • Die Szenariophase: Welche Auswirkungen hat ein verändertes Marktumfeld auf die Ertragssituation?
  • Die Umsetzungsphase: Welche konkreten Schritte sollte Ihr Unternehmen setzen und wie beeinflussen diese Maßnahmen die Performance? Was kosten diese Schritte? Wie erfolgt die Marktbeobachtung?

Unser Treasury Corporates-Team begleitet Sie durch alle Phasen Ihres Risikomanagements: Sie werden bei der Festlegung Ihrer Risikopolitik unterstützt. Sie erhalten für die Analysephase aussagekräftige Entscheidungsgrundlagen und bekommen natürlich auch die Produkte zur Erreichung Ihrer Ziele angeboten.


Mit der seit 2012 gültigen EU-Verordnung EMIR (European Market Infrastructure Regulation) gibt es für Unternehmen neue Regeln für die Durchführung von Derivatgeschäften.

Durch die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) sollen systemische Risiken im europäischen Derivatemarkt eingedämmt werden. EMIR trifft nicht nur Banken und andere Finanzinstitute, erstmals sind auch Unternehmen der Realwirtschaft von einer Finanzmarktregulierung unmittelbar betroffen. Somit müssen sich alle Unternehmen, die mit Derivaten handeln, intensiv mit Fragen auseinandersetzen, die die Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsicht mit sich bringt.

Seit 12. Februar 2014: Meldung aller Geschäftsabschlüsse an ein zentrales Register
Entsprechend der EU-Verordnung EMIR müssen seit 12. Februar 2014 alle bestehenden und neuen Geschäftsabschlüsse, Änderungen oder Auflösungen von Derivatgeschäften verpflichtend von beiden Vertragsparteien an ein zentrales Register gemeldet werden. Diese Meldung muss spätestens einen Bankarbeitstag nach Abschluss des Geschäftes erfolgen. Verpflichtend dafür ist der LEI (Legal Entity Identifier) für Ihr Unternehmen.

Unterscheidung der EU-Verordnung:

  • NFC- Nonfinancial Counterparty: Unternehmen
  • NFC+ Nonfinancial Counterparty +: Unternehmen, die mit ihren Geschäften eine der unten angeführten Clearingschwellen überschreiten (Absicherungsgeschäfte werden dabei nicht berücksichtigt)
  • FC Financial Counterparty: Banken, Versicherungen, Fonds


Betroffen sind alle börsegehandelten und nicht börsegehandelten Over-the-Counter Derivate (OTC). Im Detail sind das Kreditderivate, Aktienderivate, Zinsderivate, Rohstoffderivate und alle Währungsgeschäfte mit Ausnahme von Kassageschäften (Spot Deals).

Clearingschwellen/Nominalwerte:

  • Kreditderivate: € 1 Mrd.
  • Aktienderivate: € 1 Mrd.
  • Zinsderivate: € 3 Mrd.
  • Fremdwährungsderivate (Wechselkursgeschäfte): € 3 Mrd.
  • Rohstoffderivate und andere Derivate: € 3 Mrd.


Entsprechend der EU-Verordnung EMIR müssen ab 12. Februar 2014 alle bestehenden und neuen Geschäftsabschlüsse, Änderungen oder Auflösungen von Derivatgeschäften verpflichtend von beiden Vertragsparteien an ein zentrales Register gemeldet werden.

Diese Meldung muss spätestens einen Bankarbeitstag nach Abschluss des Geschäftes erfolgen. Verpflichtend dafür ist der LEI (Legal Entity Identifier) für Ihr Unternehmen.

Unser Service für Ihr Unternehmen

Die BAWAG übernimmt ab 12. Februar 2014 (bzw. ab Beginn der verpflichtenden Meldung) gerne die Meldung der über uns getätigten Geschäftsabschlüsse für Ihr Unternehmen. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Servicevertrag und eine Einstufung als NFC-.

Bei gewünschter Delegation der Meldepflicht an die BAWAG P.S.K. müssen Sie vorher einen Servicevertrag (inklusive Bekanntgabe Ihres LEI's) mit uns abschließen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die rechtzeitige LEI-Beantragung. Sollte der LEI nicht rechtzeitig vorliegen, ist eine Durchführung der beauftragten Meldung durch die BAWAG P.S.K. nicht möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem/Ihrer Business Solution PartnerIn.

Der GEI (General Entity Identifier) der BAWAG: 529900ICA8XQYGIKR372.
Stand: 28.01.2014. Aktualisierungen ohne Vorankündigung möglich.

Falls Sie die verpflichtende Meldung selbst durchführen, beachten Sie jedoch, dass für die Durchführung der Meldung der LEI verpflichtend ist.


Die in Österreich dafür zuständige Stelle steht noch nicht fest. Der GEI (General Entity Identifier) kann bereits seit 1. April 2013, also schon vor Inkrafttreten des LEI, als vorläufige Referenznummer (PRE-LEI) bei WM Datenservice beantragt werden.

Mit Inkrafttreten des endgültigen LEI-Standards wird die vorläufig zugewiesene Referenznummer (PRE-LEI) automatisch als LEI übernommen und weitergeführt.


  1. Durchführung der eigenen Einstufung bei der FMA: Wenn Ihr Unternehmen in zumindest einer Produktklasse über der Clearingschwelle liegt, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) einstufen und seit 15. März 2013 auch jede Überschreitung der Clearingschwelle bei der FMA melden. Die EU-Verordnung können Sie hier abrufen.
  2. Geschäftsabschlüsse müssen über ein Clearinghaus abgewickelt werden: Bestehen in Ihrem Unternehmen in einer oder mehreren Assetklassen offene Geschäfte, die die Clearingschwelle bzw. den Nominalwert überschreiten, müssen sämtliche offene Derivatgeschäfte (inkludiert dann auch Absicherungsgeschäfte), die gecleart werden können, über ein Clearinghaus abgewickelt werden (Beginn voraussichtlich ab Mitte 2014).
  1. Rechtzeitige Rückbestätigung von Geschäftsbestätigungen:
    Unternehmen müssen seit dem 15. März 2013 OTC-Derivate innerhalb der vorgesehenen Fristen rückbestätigen.

    Wenn die Werte unter den Schwellenwerten pro Assetklasse liegen:
    - Zinsderivate: 3 Bankarbeitstage
    - Wechselkursgeschäfte: 4 Bankarbeitstage

    Bei Überschreitung der Schwellenwerte:
    - Zinsderivate und Kreditderivate: 2 Bankarbeitstage (1 Bankarbeitstag ab 28.2.2014)
    - Wechselkursgeschäfte: 2 Bankarbeitstage
    Diese Änderungen wurden selbstverständlich bereits von der BAWAG umgesetzt.
  2. Meldung aller Geschäftsabschlüsse an ein zentrales Register - seit 12. Februar 2014:
    Alle Geschäftsabschlüsse, Änderungen oder Auflösungen von Derivatgeschäften müssen von beiden Vertragsparteien seit 12. Februar 2014 an ein zentrales Register gemeldet werden. Die Meldung muss spätestens einen Bankarbeitstag nach Abschluss des Geschäftes durchgeführt werden. Die Meldung kann auch delegiert werden. Hier finden Sie Informationen zum Registrierungsprozess. 

Unser Service für Ihr Unternehmen
Die BAWAG führt seit 12. Februar 2014 auch die Meldung der über uns getätigten Geschäftsabschlüsse für Sie durch. Voraussetzung dafür ist eine Einstufung als NFC-. Über Details werden wir Sie auf www.bawag.at noch separat informieren.


Seit 15. September 2013 müssen Sie bei nicht geclearten Geschäften Risikominderungstechniken einhalten. Eine der anzuwendenden Techniken ist die Portfolio Reconciliation, bei der Sie regelmäßig (siehe nachfolgende Tabelle) Ihr Portfolio hinsichtlich Bewertung, Fälligkeit, Zinssätze etc. mit der BAWAG P.S.K. abstimmen müssen. Diese Abstimmung erfolgt im Rahmen einer erweiterten Bewertung durch die BAWAG, die von Ihnen rückbestätigt werden muss.

Gilt für NFC+

Häufigkeit    

Ausstehende Kontrakte

täglich 

500 oder mehr

wöchentlich 

51-499

quartalsweise 

51-499


Gilt für NFC-

Häufigkeit

Ausstehende Kontrakte

quartalsweise

101 oder mehr

jährlich

100 oder weniger


Risikomanagement endet nur auf den ersten Blick bei Risiken in Zusammenhang mit Finanzierungen. Ein ganzheitliches Unternehmens-Risikomanagement umfasst auch den Veranlagungsbereich.

Die unternehmerische Risikopolitik sollte bei allen Fragen im Veranlagungsbereich das Risiko-Rendite-Profil berücksichtigen. Die Möglichkeiten beginnen bei Termineinlagen zur kurzfristigen Steuerung der Liquidität und enden bei maßgeschneiderten Veranlagungsstrategien auf Basis Ihrer Erwartungen und Bedürfnisse. Auch hier benötigt man ein Messkriterium im Unternehmen, das die Zielerreichung misst.

Unsere Prioritäten sind einfach formuliert: klare Veranlagungslösungen, Renditeziele im Einklang mit Ihren Erwartungen bzw. Vorgaben und die Qualität der Produkte. Wir behandeln Ihr Geld, als wäre es unseres.


Schwankungen an den Währungsmärkten bilden einen zentralen Bestandteil des Risikomanagements von Unternehmen – vor allem wenn Ihr Unternehmen im Import oder Export tätig ist.

Währungsmärkte reagieren oft kurzfristig auf politische oder wirtschaftliche Neuigkeiten und fordern das Risikomanagement nicht nur in der strategischen Überlegung, sondern auch bei der Marktbeobachtung. Im Wechselkursbereich stellt das Risikomanagement, bedingt durch Ausschläge an den Märkten, oft eine große Herausforderung dar. Es beginnt bereits mit der Erstellung einer Preisliste oder den Kalkulationen für Projekte. Schon in dieser Phase (vor der Umsetzung) gilt es, die Währungen zu analysieren, entsprechende Prognosen einzuholen und Meinungen zu bilden. Absicherungskosten sollten dabei einkalkuliert werden.

Kursfälligkeiten und Zahlungstermine passen wir an die spezielle Unternehmenssituation an. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Analyse Ihrer Wechselkursrisiken, beim Erstellen von Szenarien und natürlich bei der Umsetzung geeigneter Abschlüsse, damit Sie die gewünschte Planungssicherheit entsprechend Ihrer Risikopolitik erreichen.


Bewegungen an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten beeinflussen Unternehmen direkt. In erster Linie geht es um Veränderungen der Zinsniveaus, die sich direkt auf Finanzierungskosten auswirken.

Effizientes Risikomanagement lässt sich davon nicht überraschen, sondern gestaltet aktiv den Umgang mit den Zinsrisiken, nutzt Chancen und sichert Risiken ab. Wirkungsvolles Zinsrisikomanagement muss nicht komplex sein.

Die zentralen Aufgaben des Zinsrisikomanagements:

  • Analyse von Zinsaufwand, Zinsertrag und anderen zinsabhängigen Positionen in der Bilanz; Identifikation von indirekten Risiken (z.B. Inflation, Rohstoffpreise)
  • Formulierung einer Strategie bzw. eines Zieles (Benchmark); Durcharbeiten von Szenarien; Entwicklung eines unternehmensweiten Kosten-/Risikoprofils
  • In der Umsetzungsphase werden Produktprofile mit dem Unternehmensziel abgestimmt: Einfache Produkte sind oft genauso wirkungsvoll wie komplexe.


Unser Treasury Corporates-Team ist sich der Individualität und der Bedeutung des Zinsrisikomanagements voll bewusst. Unsere Beratung umfasst daher auch das Erarbeiten Ihrer Entscheidungsbasis und die Empfehlung passender Benchmarks für Ihre Messung.

Großkunden und öffentliche Hand