Wer erhält Zugriff auf meine persönlichen Daten

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Wer erhält Zugriff auf meine persönlichen Daten?


Alle Parteien, die Zugang zu Ihren persönlichen Daten haben, sind verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der erforderlichen Leistungserbringung zu verarbeiten.

Interner Zugriff

Der Zugriff auf Ihre persönlichen Daten innerhalb der BAWAG ist beschränkt auf die MitarbeiterInnen und diejenigen Stellen, die diese zur Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten benötigen. Dies umfasst unter anderem:
 

  • BankmitarbeiterInnen, die mit der Kundenbetreuung oder der Bearbeitung von Bankdienstleistungen beauftragt sind.
  • Abteilungen, die interne Bankvorgänge wie Risikomanagement, Rechnungswesen, sowie Compliance- und Rechtsabteilung durchführen.

Externer Zugriff

Zusätzlich können Ihre personenbezogenen Daten an externe Empfänger weitergegeben werden, wenn dies für die Bereitstellung von Dienstleistungen erforderlich ist oder gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern:
 

  • Auftragsverarbeiter, etwa IT-Dienstleister, die im Auftrag der BAWAG tätig sind.
  • Öffentliche Stellen und Institutionen im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse, beispielsweise Finanzbehörden oder im Rahmen der Geldwäscheprävention.
  • Andere Finanzinstitute oder ähnliche Organisationen, im Rahmen der Durchführung von Zahlungen und anderen Bankgeschäften.