Allgemeines
Diese „Besondere Bedingungen, Verzinsung und Entgelte Anlagekonto SparBox Flex“ sind aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nicht geschlechterspezifisch formuliert und gelten in gleicher Weise für alle Geschlechter.
Der Vertrag zum Anlagekonto SparBox Flex wird auf unbefristete Dauer abgeschlossen.
Der Kunde kann den Kontovertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die BAWAG kann den Kontovertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat kündigen.
Über das Guthaben auf dem Anlagekonto SparBox Flex kann der Kunde ausschließlich durch Überweisungen vom Anlagekonto auf das Referenzkonto (aber nicht auf ein anderes Konto) verfügen. Einzahlungen auf das Anlagekonto SparBox Flex kann der Kunde durch Überweisungen von jedem Konto vornehmen.
Das Referenzkonto ist verpflichtend und kann ein beliebiges Girokonto eines inländischen Bankinstitutes sein.
Das Guthaben ist täglich fällig; der Kunde kann über das Guthaben daher jederzeit verfügen.
Das Anlagekonto SparBox Flex muss im Haben geführt werden; eine Überschreitung ist ausgeschlossen. Entgelte des Kreditinstituts können dem Konto unabhängig vom Kontostand angelastet werden.
Das Anlagekonto kann für höchstens 2 Inhaber eröffnet werden (Gemeinschaftskonto). Es können keine Zeichnungsberechtigungen erteilt werden.
Für das Anlagekonto SparBox Flex ist die Teilnahme am BAWAG eBanking verpflichtend.
Verzinsung
Das Guthaben auf dem Anlagekonto wird mit einem fixen Grundzinssatz von 0,01% p.a. verzinst. Zinssatz vor KESt. Der Monat wird zu 30 und das Jahr zu 360 Tagen gerechnet. Der Abschluss des Anlagekontos erfolgt am Ende eines jeden Quartals.
Die aktuelle Verzinsung finden Sie hier: Besondere Bedingungen, Verzinsung und Entgelte Anlagekonto SparBox Flex
Ergänzende Geltung der AGB
Soweit in diesen Bedingungen keine abweichenden Vereinbarungen enthalten sind, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), falls deren Geltung mit dem Kunden vereinbart ist.
Weitere Bedingungen und Informationen
Information zur Einlagensicherung